Polizei und Großtechnologie

Die Abhängigkeit der Polizei von politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit Großtechnologien ist problematisch. Zum einen gilt das Primat der Politik, zum anderen stellt sich der „Schutz großtechnologischer Anlagen“ durch die Polizei als der Schutz von Privatrechten einzelner (hier der Betreibergesellschaften) dar. Er steht oft im Widerspruch zu den Interessen einer breiten öffentlichkeit, deren Grundrechte bei der Durchsetzung und Aufrechterhaltung dieser Anlagen zur Disposition stehen. Oft wurde durch die Politik das staatliche Gewaltmonopol mißbraucht, um fragwürdige Großtechnologien gegen den Willen eines großen Teils der Bevölkerung mit Hilfe der Polizei durchzusetzen. Die Polizei wird dadurch zum Erfüllungsgehilfen der Interessen privater Unternehmen, deren Interessen zu Staatszielen erhoben werden. Die Gefährlichkeit vieler großtechnologischer Anlagen, z.B. der Atomanlagen, führen zu einer Veränderung von Rechts- und Sicherheitsbelangen, die Einfluß auf die Freiheitsrechte der Bürger haben und sie einschränken. Durch Demonstrationen an „Bauzäunen“, Aktionen gegen Transporte von Nuklearstoffen, das Betreten und Besichtigen bestimmter Anlagen entwickelt sich eine „Gefahr für den Rechtsstaat“. Die Polizei steht hier in einer besonderen Verantwortung gegenüber den Bürgern. Diese Verantwortung bedeutet für uns, polizeiliche Einsätze zu hinterfragen, ggf. von der Remonstrationspflicht Gebrauch zu machen und sich bei Gewissenskonflikten an den Einsätzen nicht zu beteiligen. PolizistInnen müssen sich aktiv an der politischen Auseinandersetzung z.B. in Bürgerinitiativen, politischen Parteien und Gewerkschaften beteiligen, um die Interessenkonflikte zu erkennen.