Widerspruchspflicht (Remonstration)

Durch die Beamtengesetze werden Polizistinnen und Polizisten verpflichtet, dienstliche Anordnungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.

Trotzdem zeigen die Erfahrungen aus der Praxis, dass nur in ganz wenigen Fällen diese Verpflichtung wahrgenommen wird. Zahlreiche Vorfälle hätten in der Vergangenheit dazu Anlaß gegeben: z.B. Hamburger Kessel, Celler Loch, Massenfestnahmen im KOMM Nürnberg, polizeiliches Einschreiten während des Weltwirtschaftsgipfels in München.

Die persönliche Verantwortung darf uns PolizistInnen nicht abgenommen werden. Dies muss auch bei neuen Polizeigesetzen beachtet werden. Wir dürfen nicht aus der Remonstrationspflicht entlassen werden.

Darüber hinaus fordern wir eine Erweiterung der Remonstrationspflicht zum Recht, in existentiellen Gewissensfragen Diensthandlungen abzulehnen, ohne dabei gegen Dienstpflichten zu verstoßen!