Das Beamtenrecht mit seinen Pflichten, Rechten und Disziplinarordnungen wird innerhalb der Polizei in erster Linie dafür eingesetzt, um eine Diskussion in und über die Polizei zu verhindern.
Die „althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ spiegeln sich in den heutigen Beamtengesetzen wider und lassen die BeamtInnen in einem besonderen Gewaltverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen. Dieses Berufsbeamtentum ist bereits in der monarchistischen Zeit geschaffen worden, um eine „demokratische Infiltration“ der Staatsverwaltung zu verhindern.
Durch die grundgesetzliche Bindung nach Art. 33 GG prägt es auch heute noch das Innenleben der Polizei.
Zwei Beispiele für beamtenrechtliche Sanktionen:
I. Ein Mitglied aus Bayern hatte 11 Flugblätter mit „Zehn Argumenten gegen die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf“ in die Dienstfächer von Kollegen gelegt. Er erhielt deshalb eine Zurechtweisung wegen „Verteilung von Informationsblättern nichtdienstlichen Inhaltes.“ Unbeanstandet blieb jedoch die Tatsache, dass die Zeitschrift der Betreibergesellschaft der WAA von der Dienststelle bezogen und an die Kollegen zur Kenntnisnahme verteilt wurde.
II. „Wenn bei der Polizei Dinge vorkommen, die rechtswidrig sind, wo die Polizei etwas Falsches macht oder so, da muss jeder Polizeibeamte etwas dagegen tun.“ Dies äußerte der Law-and-Order-Vertreter Heinrich Lummer in einer Talk-Show. Der ehemalige Sprecher der BAG, Manfred Such, antworte ihm mit den Sätzen: „Herr Lummer, was glauben Sie denn, was passiert, wenn man das als Polizist tut, wenn ich als Polizist hingehe und sage: da hat ein Polizist rechtswidrig gehandelt? Das erlebe ich in meinem praktischen Dienst - ich bin Kriminalbeamter - ich möchte sagen fast täglich - fast täglich. Er wird ausgegrenzt, fertiggemacht, bis es für ihn unerträglich wird, und er den Dienst quittieren muss.“ Manfred Such war als Vertreter der BAG zu dieser Sendung eingeladen worden. Aus seiner Antwort resultierte eine sofortige Versetzung, Strafanzeigen wegen Beleidigung und disziplinarische Maßnahmen.