Neue Polizeigesetze

Mit den neuen Polizeigesetzen zeigt sich einerseits, dass die Politik den Anforderungen an das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ gerecht werden will, andererseits ist jedoch zu erkennen, dass dieser Auftrag in das Gegenteil verkehrt wurde. Mit diesen Gesetzen wird versucht, gängige Polizeipraxis, die sich bisher auf die polizeiliche Generalklausel gründete oder in einer rechtlichen Grauzone stattfand, zu legalisieren. Eingriffsschwellen werden gesenkt, anstatt bürgerliche Grundrechte zu bewahren. Im Konfliktfall zwischen Freiheit und Sicherheit unterliegt die Freiheit.

Die BAG hat sich an verschiedenen Aktionsbündnissen zu Landespolizeigesetzentwürfen beteiligt und hat zu einigen (Hamburg, Thüringen, Schleswig-Holstein, und Niedersachsen) Stellung genommen, bzw. Gutachten vorgelegt und damit kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit ausgelöst.

Stellvertretend hat ein Sprecher der BAG gemeinsam mit einem Rechtsanwalt und einem Pastor vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen polizeirechtlich begründete Lauschangriffe eingelegt. Die Entscheidung steht noch aus. Die Polizeigesetze zeigen explizit, dass wir uns von der Disziplinar- zur Kontrollgesellschaft bewegt haben. Eine derart fatale Entwicklung ist unbedingt rückgängig zu machen.