Kontrolle der Polizei

Die Polizei hat einen Anspruch darauf, kontrolliert zu werden. Dieses ergibt sich u.a. aus dem Artikel 20 des Grundgesetzes. Unsere Demokratie baut darauf auf, dass diese Kontrolle, wenn auch mittelbar, durch die BürgerInnen erfolgt.

Neue Aufgabenzuschreibungen für die Polizei sowie die jüngsten organisatorischen und technischen Entwicklungen schließen jedoch eine effektive Kontrolle weitgehend aus. In einem demokratischen und liberalen Rechtsstaat führt kein Weg an dem Reformziel einer demokratischen „Bürger-Polizei“ vorbei.

Wie schwer dieser Teil der Verwaltung kontrollierbar ist, belegen z.B. die Jahresberichte der Datenschutzbeauftragten oder Berichterstattungen über die Praxis von Sondereinheiten sowie Berichte über illegale Polizeigewalt. Polizeiliche Kontrolle wird auch durch das föderale Prinzip gewährleistet. Die zentralen Bundespolizeien, Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt, bauen mehr und mehr ihre Befugnisse aus und erschweren eine umfassende Kontrolle zu Lasten bürgerlicher Freiheit.

Wir fordern seit langem die Einführung von Namensschildern. Unsere überlegungen gehen jedoch weiter:

  1. Erweiterung der vorhandenen Kontrollinstanzen,
  2. uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht der Bürger,
  3. Einrichtung von unabhängigen Polizeikontrollbehörden, die nur dem Parlament gegenüber verantwortlich sind.