Zusammenarbeit mit Geheimdiensten

Wir betrachten mit Sorge die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten. Durch die Polizeibriefe der Alliierten sollte auf Grundlage der Erfahrungen mit dem deutschen Faschismus die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten strikt getrennt werden. Dieser Verfassungsgrundsatz wurde seit den 50er Jahren nach und nach aufgehoben. Die Machenschaften der ehemaligen DDR und ihrer STASI bestätigen den Wesensgehalt der Polizeibriefe. Das Trennungsgebot wurde durch die Legalisierung nachrichtendienstlicher Mittel für die Polizei und einem Informationsaustausch mit den Geheimdiensten bis zur Unkenntlichkeit durchgeführt.

Wir lehnen eine Zusammenarbeit mit diesen Behörden ab, da sie zu einer undemokratischen, unkontrollierbaren Machtkonzentration führen und fordern darüber hinaus eine Auflösung der Geheimdienste, insbesondere die Auflösung der Verfassungschutzämter von Bund und Ländern, da eine umfassende Kontrolle von Geheimdiensten nicht möglich ist. Daraus ergibt sich, dass Geheimdienste nicht demokratie- und bürgerrechtsverträglich sind.