Empfänger: /T-NETZ/DROGEN
Absender: R.BORCHERS@CL-HH.ZER
Betreff: Krit. PolizistInnen zur Drogenpolitik/1
Route: CL-HH!INFINET!TTB!AWORLD
Msg-ID: 4UX4jNxLgt@CL-HH
Datum/Zeit: 08.01.93/15:43 Uhr
Länge: 18176 Bytes
Message-Id: <4tSrGeWs0S@rb.cl-hh.comlink.de>
Diskussionspapier der BAG Kritischer PolizistInnen
zur Drogenpolitik
TEIL 1
Die bisherige Drogenpolitik ist gescheitert
Innerhalb der herrschenden Drogenpolitik der Bundesrepublik
Deutschland spielt unsere Berufsgruppe eine besondere Rolle.
Immer dann, wenn die Zahlen an zunehmenden KonsumentInnen, an
Drogentoten und den umgeschlagenen Zentnern und Tonnen an
kriminalisierten Drogen ein unertraegliches Mass erreichen,
verkuendet die Politik, mit Unterstuetzung des Bundes-
kriminalamtes und den Drogenfahndern der Bundeslaender,
dass den Polizeien neue rechtliche Eingriffsmoeglichkeiten
gegeben und das eine neue "Offensive in der Bekaempfung der
Drogenkriminalitaet" eingeleitet werden muesse.
Damit werden dann auch die eigentlich zustaendigen
gesundheitspolitischen Institutionen unterschwellig miterwaehnt.
Tatsaechlich setzt die herrschende Drogenpolitik aber in ihrer
ersten Prioritaet auf die Polizeien und im besonderen auf das
Bundeskriminalamt. Dieses war 1972 bei der Novelierung des BtmG
(mit weitreichenden Eingriffsmoeglichkeiten, wie z. B. der
Kronzeugenregelung im Para. 31 oder der Einfuehrung von verdeckten
Ermittlern, etc.). Trotz der negativen Ergebnisse dieser
Politik, war auch 1992 diese Politik erneut mit Erfolgsver-
sprechungen verbunden.
Die Erfolge sind Jahr fuer Jahr mehr Drogenabhaengige, mehr
Drogentote, mehr Beschaffungskriminalitaet und eine wachsende
Macht der Drogenmafien.
Wir kritischen PolizistInnen wehren uns gegen solchen
Scheinoptimismus gegenueber den BuergerInnen unserer Republik,
mit dem wir von dieser Politik missbraucht werden . Gerade wir
PolizistInnen wissen, dass die Entstehung der organisierten
Kriminalitaet eine Folge der Alkoholprohibition in den USA
gewesen ist. Eine Alkoholprohibition also, die tendenziell
vergleichbar mit den heute in den westlichen (und zunehmend
auch oestlichen) Kulturen kriminalisierten Drogen ist. Ihre
Folgen (einschliesslich ihrer fortdauernden Bedeutung bei den
Reinvestitionen des angesammelten Kapitals in andere illegale
und legale Maerkte) lassen sich mit zunehmend ungehemmter Wucht
auch in der Bundesrepublik Deutschland analysieren. Jede
Fachfrau/mann weiss, wie absurd die Versprechungen des BKA sind.
Wir haben die bis heute (Mitte 1992) immer noch gueltige
Positionsaeusserung des Bundeskriminalamtes, die bereits in der
"Stern"-Ausgabe vom 3. Nov. 1988 abgedruckt war, aufgegriffen,
weil wir der Meinung sind, dass wir dadurch im polizeifachlichen
Bereich der Bundesrepublik Deutschland die am meisten Autoritaet
geniessende Institution zur Messlatte unserer eigenen
Argumentation machen.
Die einseitige Sicht des BKA und unsere Gegenposition
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Zunaechst die Ausfuehrungen des ehemaligen BKA-Praesidenten, Dr.
Boge (Zitatzeichen>), und anschliessend daran unsere Positionen:
>1."Angesichts der bedrohlichen Entwicklung im
>Rauschgiftbereich, auf nationaler und internationaler Ebene,
>stehe ich auch unkonventionellen Denkmodellen offen
>gegenueber. Aber durch eine Freigabe von Rauschgiften wuerde
>der Staat nur vor dem organisierten Verbrechen kapitulieren,
>das gesellschaftliche Suchtproblem wuerde nicht geloest. Der
>Staat hat den Verfassungsauftrag, die Gesundheit seiner
>Buerger zu schuetzen. Dies geschieht durch ein umfassendes
>Programm zur Bekaempfung der Drogenabhaengigkeit. Neben
>aufklaererischen und therapeutischen Massnahmen zur Eindaemmung
>der Drogennachfrage, ist die Repression unabdingbar, um das
>Angebot so gering wie moeglich zu halten."
Entkriminalisierung als rationale Problemloesung
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Wir meinen, eine Entkriminalisierung von Drogen waere keine
Kapitulation durch den Staat vor dem organisierten Verbrechen.
Die Entkriminalisierung wirkt in zweifacher Weise positiv:
Wir sagen, jeder Drogensuechtige ist ein Kranker. Kranke
beduerfen der Behandlung und nicht der Kriminalisierung. Mit der
Endkriminalisierung haette jeder Drogensuechtige die Moeglichkeit,
sich aus der Anonymitaet der Illegalitaet in eine legale
aerztliche Behandlung zu begeben.
Damit entfiele sein kriminelles Verhalten und insbesondere
die daraus resultierende Beschaffungskriminalitaet. Schaetzungen
sprechen im Bereich der Eigentumsdelikte von 2/3 der statistischen
Faelle, die der Beschaffungskriminalitaet zuzurechnen sind.
Nehmen wir als Beispiel die rund 15.000 Wohnungseinbrueche und
80.000 Kfz-Aufbrueche im Jahre 1988 in Hamburg, so sind 10.000
Wohnungseinbrueche und 55.000 Kfz-Aufbrueche allein der Beschaff-
ungskriminalitaet zuzuordnen.
Fuer die verboteten Drogen gelten die Gesetze der freien
Marktwirtschaft. Das Risiko der verbotenen Nachfrage treibt
somit die Preise in die Hoehe. Der hohe Preis fuehrt zu immensen
Gewinnen. Hohe Gewinne foerdern den internationalen
organisierten Drogenhandel. Eine legale Drogenabgabe wuerde dem
organisierten Verbrechen auf Grund marktwirtschaftlicher
Gesetze den Boden entziehen.
Wuerden die Drogen legalisiert, koennten die Preise gesenkt
werden. Die Kosten fuer die legalisierte Abgabe im Rahmen der
Krankenversorgung waeren nicht hoeher, sondern niedriger als die
heute von der Volkswirtschaft aufgewendeten Kosten fuer
- Versicherungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der
Eigentumskriminalitaet
- Polizei, Gerichte, Rechtsanwaelte
- Strafvollzug
>2. "Die Grenzen des Abwehrkampfes sind laengst nicht
>erreicht, weil den klassischen Bekaempfungsmassnahmen neue
>Konzepte hinzugefuegt werden:
>2.1 vorgelagerte Abwehrlinien, etwa der Einsatz von
>Rauschgiftverbindungsbeamten in den Hersteller- und
>Transitlaendern;"
Rauschgiftverbindungsbeamte sind sinnlos, wenn nicht die
Weltwirtschaftordnung geaendert wird
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Bei der Entsendung von Rauschgiftverbindungsbeamten in die
Anbaulaender erhaertet sich immer mehr der Verdacht, dass damit
Einfluss auf die Politik des Empfaengerlandes genommen werden
soll.
Sehr deutlich wird dies an der Politik der USA, die die
beste Luftabwehr der Welt haben, aber die Kokainschmuggler etc.
ungehindert einfliegen lassen. Waehrend sie in ihrem eigenen
Land also nicht alle wirksamen Massnahmen zur Bekaempfung der
Oberschicht der Drogenmafia unternehmen, entsenden sie dann in
die Anbaulaender "Rauschgiftbeobachter" in Brigadenstaerke. So
wurden z.B. vor einiger Zeit einige Brigaden zur Rauschgift-
bekaempfung nach Bolivien entsandt.
In diesem Zusammenhang wird auf ein Interview mit dem
Senator Alcantara aus Columbien hingewiesen, das in der Zeitung
"Die Zeit" unter dem Titel "Der CIA dealt mit" am 25.5.89
erschienen ist. In diesem Interview weist Alcantara darauf hin,
dass die USA in Kolumbien unter dem Deckmantel der Rausch-
giftbekaempfung die dortige Freiheitsbewegung bekaempfen
wollen. Diese Guerilla steht aber nicht auf seiten der den
Staat beherrschenden Rauschgiftmafia in Columbien, sondern auf
seiten der armen Bauern, die fuer die Mafia das Rauschgift
anbauen und die von der Mafia oft um den Erloes fuer das
Rauschgift betrogen werden.
Im Oktober 1989 liess sich aus den Nachrichten der
Zusammenbruch der Staatsgewalt in Columbien heraushoeren. Die
USA verstaerkten ihren Einfluss in diesem Land und entsandten
Kriegsmaterial und zunaechst offiziell nur 100 Soldaten. Da die
Nachrichten gleichfalls meldeten, dass die angrenzenden Laender
Bolivien und Peru ebenfalls die Rauschgiftmafia in Columbien
beliefern, werden die USA wohl auch in diesen Laendern mit
Soldaten unterstuetzend taetig. Somit konnten die USA unter dem
Deckmantel der Rauschgiftbekaempfung in den USA dieinnen-
politischen Voraussetzungen schaffen, um in Suedamerika mit
Truppen zu intervenieren. Sie mussten sich nicht mehr bedeckt
halten, wie zur Bekaempfung der Guerilla zu Che Guevaras Zeiten
in Bolivien.
Columbien ist nicht das einzige Beispiel: Der ehemalige
Praesident von Panama , Noriega, war lange Zeit - bevor er von
den USA offiziell als Rauschgifthaendler bezichtigt wurde - als
Rauschgifthaendler bekannt. Die Fahndung nach ihm setzte aber
erst ein, als er sich nicht als willfaehriger Vollstrecker von
USA-Interessen in Sachen Panamakanal erwies (siehe dazu u.a.
DIE ZEIT vom 19.1.90).
Inzwischen (noch 1989) wird auch Arias, der Praesident von
Costa Rica, des Rauschgifthandels verdaechtigt. Arias hat sich
mit seiner Rolle als Friedensstifter fuer Nicaragua und Gegner
der Contras in den USA nicht beliebt gemacht. Costa Rica hat
eine wichtige strategische Lage zu den Laendern Panama und
Nicaragua. Nachdem der Einsatz der Contras von Honduras aus im
Norden nicht zum Sturz der Sandinisten gefuehrt hat, moechten die
USA gern von Costa Rica aus im Sueden eine Zange um Nicaragua
bilden. Arias stoert in diesem Konzept.
Ein anderes Beispiel: Dass waehrend des Vietnam-Krieges von
US-Buergern Heroin aus dem "Goldenen Dreieck" in Saergen in die
USA transportiert worden ist, ist weltweit bekannt. Die
Rauschgiftbekaempfung muss in erster Linie in den USA ansetzen,
und zwar bei den Koepfen des Drogenhandels.
Fest steht, dass durch Rauschgift-Verbindungsbeamte nur die
Symptome aber nicht die Ursachen des Rauschgiftanbaues bekaempft
werden. Die Ursachen des Rauschgiftanbaues sind neben den
riesigen Gewinnen, die die Drogen-Mafia abschoepft, die
gleichzeitige Armut der >Rauschgift anbauenden< Bauern. Deren
Armut ist aber nicht durch Rauschgift-Verbindungsbeamte des BKA
zu bekaempfen, sondern durch eine gerechte
Weltwirtschaftsordnung mit ausgeglichenen Terms of Trade
zwischen den Produkten der Dritten und der Ersten Welt. So ist
z. B. durch die Politik der Ersten Welt kuerzlich der
Kaffeepreis gefallen. Diese Entwicklung bedeutet fuer weitere
Bauern in Columbien Armut und zwingt sie in den Drogenanbau.
Inzwischen (DIE ZEIT vom 18.9.92) fordert Kolumbien Koka als
Tee weltweit verkaufen zu duerfen, um seine Wirtschaftlage zu
verbessern. Spanien will diese Forderung unterstuetzen. Die
Forderung nach einer gerechten Weltwirtschaftsordnung wird vom
BKA nicht gestellt, weil sie eine Forderung an die Regierung in
Bonn waere, ihre Politik zu aendern.
Und was heisst, wie unter 2.1 von Herrn Boge formuliert
"vorgelagerte Abwehrlinien"? Die Industrielaender muessen erst
einmal bei sich zu Hause entruempeln:
Bevor Rauschgift-Verbindungsbeamte in die Anbaulaender entsandt
werden, haben die Laender der Ersten Welt den Export von
Chemikalien zur Aufbereitung des Rauschgiftes und den Verkauf
von Waffen an die Drogen-Mafia zu unterbinden. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass z. B. die Drogen-
Mafia in Columbien:
ihre Waffen von der Fa. Colt (USA) importiert (die Leichen
weisen Einschuesse von aus Colt-Produkten verschossener Munition
auf).
ihre Chemikalien wie Acetat, Aether, Permanganate etc. sind
ebenfalls aus der Ersten Welt importiert.
Der Waffen-Export wird aber nicht unterbunden. Bei der
Bekaempfung der Rauschgiftkriminalitaet in der Ersten Welt wird
auch nicht etwa die Chemikalie ab Hersteller einer lueckenlose
Kontrolle unterworfen, sondern von den Polizeien in den
Hersteller-Laendern wird bei Verdacht von illegaler Verwendung
der Chemikalie der weitere Weg getarnt verfolgt. Die Kosten,
die fuer die Verdachtsfindung und die verdeckte Observation beim
Verfolgen der Vertriebswege aufgewendet werden
- sind ueberfluessig und
- sind nicht lueckenlos.
Auch hier gilt: Der Chemie-Industrie will man nicht zu
nahe treten, um das Bruttosozialprodukt und damit den Gewinn
nicht zu schmaelern. Auch diese Tatsachen belegen: die Ursachen
der Drogenkatastrophe liegt nicht bei den Anbaulaendern, sondern
bei den Industriestaaten:
Weder Mohn in Asien noch Koka in Suedamerika waere je vor Ort
"veredelt" worden. Das dazu notwendige know how und die
unverzichtbaren Zusaetze sind ausschliesslich ueber "uns" moeglich
gewesen und aggressiv durchgefuehrt worden.
In den Anbaulaendern hat es auch niemals einen Bedarf,
geschweige denn einen Markt fuer die veredelten Produkte wie
Heroin, Kokain oder gar Crack etc. pp. gegeben!
>2.2 "Abschoepfung der illegal erworbenen Vermoegenswerte
>(Geld, Grundstuecke, Firmen) und Aufdeckung von
>Geldwaschanlagen;"
Beweislastumkehr hoehlt unser Rechtssystem aus
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Nicht bloss rechtsgeschichtlich bedeutet diese Forderung den
groessten Einbruch in unser Rechtssystem seit Bestehen der
Bundesrepublik Deutschland, sondern sie bringt auch fuer
Polizeien und Justiz nichts an Terraingewinn, bzw. wirksame
Hilfen in der Drogenbekaempfung. Die Abschoepfung der illegal
erworbenen Vermoegenswerte wird auch von der
Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen begruesst. Da
in diesem Fall jedoch eine Umkehr der Beweislast stattfinden
soll, d.h. der Beschuldigte muss nachweisen, woher die Mittel
fuer die Vermoegenswerte stammen, bedeutet dies einen Einbruch in
das bestehende Rechtssystem.
Dieser Einbruch ist von grundlegender Bedeutung. Die
Beweislastumkehr an dieser Stelle hat Dammbruchfunktion, denn
es entsteht in diesem Zusammenhang die Moeglichkeit, dass spaeter
auch fuer andere Rechtsgueter und andere Delikte ebenso die
Beweislastumkehr eingefuehrt werden kann. Zur Zeit werden
Rauschgift- und Terrorismusdelikte als Wegbereiter zum
Aufweichen des Rechtssystems genutzt. Hier wird auf den
>Notstandparagraphen< 129a StGB zur Terrorismusbekaempfung
verwiesen.
>2.3 "Verfeinerte verdeckte Ermittlungsmethoden und..."
Weitere gesetzliche Eingriffsmoeglichkeiten setzen das
Grundgesetz immer mehr ausser Kraft
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Verfeinerte verdeckte Ermittlungsmethoden, wie weitere
Telefonueberwachungen und der Einsatz von nachrichten-
dienstlichen Mitteln (Richtmikrofone etc.) verwaessern erneut
die Grenzen zwischen Nachrichtendiensten und Polizeien. Solche
Vorgehensweisen bringen nur Gelegenheitserfolge und eine
erhebliche Rechtsunsicherheit. In die 8- bis 12stufigen
Hierarchien der Drogenorganisationen wird man auch zukuenftig in
der Regel nicht in die hoechsten Stufen vordringen koennen. Bei
Verdacht der Telefonueberwachung werden sich die Drogenmafien
andere Kommunikationswege suchen und gegen Lauschangriffe kann
man sich mit billigen Stoersendern und laut gestellten Radios
wehren.
Der verdeckte Ermittler (VE)
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Der Oeffentlichkeit werden immer wieder wahre Wunder der
Kriminalitaetsbekaempfung versprochen, wenn VE per Gesetz
eingefuehrt werden. Der VE ist ein Polizeibeamter, der in eine
kriminelle Organisation eingeschleust wird. Der VE wird seit eh
und je eingesetzt und eine rechtliche Auftragsbegrenzung und
Absicherung - wie es jetzt durch das Gesetz gegen die
organisierte Kriminalitaet von 1992 (OrgKG 1992) erfolgt ist -
war erforderlich.
Die wichtigen marktbeherrschenden Drogenmafien sind aus
verwandtschaftlicher und/oder ethnischen Gruppen aufgebaut.
Dies gilt zumindest fuer die entscheidenden oberen Ebenen der
Hierarchie (z.B. Mafia, chinesische Triaden, tuerkische und
kurdische Clans etc.). Den VE wird es nicht gelingen, in die
oberen Hierarchieebenen einzudringen, zumal die Mafien die
Gefahr der Unterwanderung kennen.
VE sollen das Recht erhalten, straflos milieugerechte
Straftaten zu begehen - Politiker lasst das nicht zu -
Polizei und Politik versuchen nun der Oeffentlichkeit
einzureden, dass die VE die Berechtigung zur straflosen Begehung
milieugerechter Straftaten per Gesetz erhalten muessen, um in
den Drogenmafien glaubwuerdig agieren zu koennen, und damit an
Informationen und Fuehrungskader heranzukommen.
Der Oeffentlichkeit wird weiterhin suggeriert, dass diese
Ermaechtigung zur straflosen Begehung von Straftaten nur
geringfuegigere Straftaten umfassen wuerde. Damit wird den
Drogenmafien schlichtweg Dummheit unterstellt. Es wird noch
einmal deutlich darauf hingewiesen,
1.die Drogenmafien koennen auch Gesetze lesen
2.milieugerechte Straftaten sind im Bereich der Drogenmafien
Erpressung, Brandstiftung, schwere Koerperverletzung, Raub und
Mord etc.
Es stellt sich die Frage, ob die Legislative die Exekutive zur
Ausfuehrung derartiger Straftaten ermaechtigen will. Damit waere
staatlicher Willkuer Tuer und Tor geoeffnet. Letztlich werden dann
auch nicht als VE eingesetzte Polizeibeamte die Begehung von
Straftaten mit wichtigen Ermittlungen rechtfertigen.
Wird fuer VE einmal der Damm zur Begehung von Straftaten
geoeffnet - und sei es auch nur fuer kleinere Delikte -, so
werden im Wege der uebergesetzlichen Notstandes (z.B. Leben des
VE stand auf dem Spiel etc.) und der Gueterabwaegung
(Ermittlungserfolg stand auf dem Spiel) bald schwerere
Straftaten durch Polizeibeamte begangen werden.
Uebergesetzlicher Notstand und Gueterabwaegung werden VE sowieso
in Anspruch nehmen aber der Dammbruch sollte nicht gesetzlich
sanktioniert werden. Straftaten von Polizeibeamten werden in
der Regel gar nicht bekannt werden und bei Verfahren wird die
Wahrheit in vielen Faellen verdreht und die Straftaten werden
anderen zugeordnet werden - siehe dazu auch den folgenden
Abschnitt -.
Die Polizei als Herr des Gerichtsverfahrens (der Geheimprozess)
==============================================================
Die Polizei bedient sich des Weiteren der Verbindungsmaenner,
Vigilanten (V-Maenner). Dies sind in der Regel Kriminelle, die
Verbindungen zu anderen Kriminellen oder zu kriminellen
Organisationen haben. Diese Personen spielen sehr oft ein
doppeltes Spiel. Fuer wen und ob sie ueberhaupt wahrheitsgemaess
spielen, bleibt fraglich. Manchmal spielen sie nicht einmal
sich selbst gegenueber ein ehrliches Spiel. Der Wahrheitsgehalt
ihrer Aussage ist schon heute von Gerichten nur schwer
ueberpruefbar, wenn sie denn ueberhaupt vor Gericht erscheinen.
In "Demokratie und Recht 2/92" wurde unter der Ueberschrift "Der
Geheimprozess - bald gerichtlicher Alltag?" bereits vor der
Verabschiedung des OrgKG 1992 warnend auf die dubiose
Verfahrensweise von Polizeibehoerden hingewiesen. In dem
Fallbeispiel wurde die vom Bayrischen-LKA in den Jahren 1989
bis 1991 "provozierte" Einfuhr von ca. 1 Tonne Kokain aus
Kolumbien geschildert. D.h. ein VE des LKA hat mit einem V-Mann
in teilweise monatelangen Gespraechen suedamerikanische
Kontaktpersonen dazu gebracht, in Kolumbien Drogendealer
aufzusuchen, und sie zu Kokain-Lieferungen nach Deutschland zu
bewegen. Alle Flug-, Hotel- und Telefonkosten (fuer Telefonate
nach Kolumbien) wurden vom LKA bezahlt. Alle Lieferungen wurden
von der deutschen Polizei bestellt und von ihr an den
Bestimmungsorten Bremen/Bremerhaven oder Frankfurt abgeholt.
In den Ermittlungsakten, die den Gerichten vorlagen, wurde die
Tatprovokation durch das LKA gezielt verheimlicht.
VE und V-Mann waren vom Bayrischen Staatsministerium des Innern
gemaess õ 96 StPO "gesperrt" worden mit der Folge, dass sie vom
Gericht nicht geladen werden konnten. Erst als der VE enttarnt
worden war, mochte er als Zeuge vor Gericht nicht mehr
ausschliessen, dass es zutraf, was die Angeklagten A. und N. in
bezug auf Provozierung des Kokaingeschaeftes durch den V-Mann
behaupteten. Der V-Mann behauptete gegenueber seinem Vernehmungs-
beamten jedoch weiterhin das Gegenteil.
Die Identitaet des V-Mannes wollte das LKA weiterhin nicht
preisgeben, weil fuer ihn dadurch angeblich Lebensgefahr
entstuende. Diese Ueberlegung war erkennbarer Unsinn, da der
Angeklagte N. ein Freund des V-Mannes gewesen und damit auch
die Identitaet des V-Mannes bekannt war. Es stellt sich heraus,
dass der V-Mann ein mehrfach vorbestrafter Betrueger war, der
einem anderen Zeugen gegenueber geaeussert hatte, dass er sich eine
hohe Provision davon verspreche, wenn er einen moeglichst grossen
Drogenhandel anzetteln und der Polizei zuleiten koenne.
Der V-Mann konnte uebrigens im Verfahren nicht aussagen, weil er
vom Bayrischen LKA verborgen gehalten und Ladungen ihm nicht
zugestellt wurden. Als Quelle wird auf das Urteil des LG
Muenchen vom 28.10.90 9 Kls 338 Js 16393/91 verwiesen.
NOTABENE: Dieses Verfahren wurde von der Polizei bereits vor
der Verabschiedung des OrgKG 1992 praktiziert. Durch das OrgKG
wird diese Praxis gesetzlich sanktioniert. Es wird nicht
bestritten, dass Zeugen und Polizeibeamten als Zeugen in
Prozessen ausreichender Schutz gewaehrt werden muss. Es muss
jedoch ausgeschlossen werden, dass die Polizei - wie in dem
vorliegenden Fall geschehen - die Wahrheitsfindung des
Gerichtes manipulieren kann.
Das Grundgesetz geht von der Gewaltenteilung aus und somit
muss sichergestellt werden, dass die unabhaengige Judikative Herr
des Verfahrens ist und nicht die Polizei. Dem Gericht muessen
daher alle Zeugen, und zwar auch VE und V-Leute direkt zur
Vernehmung zur Verfuegung stehen. Ein entsprechender Schutz der
Zeugen laesst sich durch besondere Sicherheitsmassnahmen und
Tarnungen erreichen.
Ist die Exekutive wie in dem vorliegenden Fall Herr des
Verfahrens, so ist die Rechtsstaatlichkeit nicht mehr gegeben.
Kein Gericht kann die wahren Tatzusammenhaenge ermitteln. Die
Tatbeteiligung von VE und V-Leuten - ob z.B. straflos als agent
provocateur oder strafbar als Anstifter - wird sich nicht
feststellen lassen. Die Verteidigung wird zu einem schmueckenden
Beiwerk des Verfahrens. Die organisierte Kriminalitaet wird sich
damit voraussehbar nicht bekaempfen lassen; aber das Vertrauen
der Buerger in die Exekutive wird auf Null sinken.
Der Abgeordnete Orlandos ueber die Unterstuetzung der Mafia durch
die italienische Regierung und ein deutscher Staatsanwalt
fordert als Gegenmassnahme weitere gesetzliche Eingriffsmoeglich-
keiten wie z.B. den "Grossen Lauschangriff" -Naivitaet ? -
Der ehemalige christdemokratische Buergermeister von Palermo und
jetzige Abgeordnete der Anti-Mafia-Partei "La Rete", Leoluca
Orlandos, hat am 16.10.92 in der Talk-Schow von N3, III nach 9,
u.a. darauf hingewiesen, dass
- waehrend der 7 Regierungen unter Andreotti fuer ein
Gleichgewicht zwischen Staat und Mafia Sorge getragen wurde,
d.h. Regierungsmitglieder haben die Interesen der Mafia
vertreten;
- das Geld der Mafia die Politik kauft, d.h. neben Erpressung
betreibt die Mafia die Korruption, und zwar auch gegenueber
staatlichen Stellen;
- nicht nur staatliche, sondern auch krichliche Stellen in
Italien mit der Mafia zusammenarbeiten. Er nannte als Beispiel
einen ehemaligen Kardinal Palermos, der nach Rom schrieb, die
Mafia waere eine Erfindung der Oppositionsparteien, um die
Christdemokraten zu schwaechen.
Damit wird einmal mehr bestaetigt, was fuer die Mehrzahl der
Italiener kein Geheimnis ist, dass teilweise staatliche und
krichliche Stellen mit der Mafia kooperieren. Und Kirche und
Mafia die wirklichen Machtinhaber in Italien sind. Orlandos
wies auch noch darauf hin, dass waehrend des II. Weltkrieges die
US-Regierung mit der US-Mafia die kampflose Eroberung Siziliens
vereinbart hatte. Die US-Truppen trugen eine Fahne mit einem L
fuer Lucky Luciano vor sich her und marschierten ohne Gegenwehr
durch Sizilien. Man sieht daran, dass auch die Zusammenarbeit
zwischen der US-Regierung und der dortigen Mafia klappt. Und
bei derartig guter Zusammenarbeit wird die ernsthafte
Bekaempfung der Mafia zwangslaeufig zu kurz kommen.
Angesichts dieser Feststellungen in der Talk-Show forderte ein
Berliner Staatsanwalt daraufhin als Gegenmassnahme gegen die
Mafia in der BRD den "Grossen Lauschangriff". Angsichts der
Tatsache, dass in Italien staatliche Stellen mit der Mafia
zusammenarbeiten, ist es mehr als naiv anzunehmen, dass sich die
Mafia mit einem - auch noch leicht zu stoerenden - Lauschangriff
tatsaechlich bekaempfen laesst.
Aus den Feststellungen Orlandos sind vielmehr folgende Schluesse
zu ziehen:
1. Wenn die Mafia von der Regierung gedeckt wird, dann kann sie
auch in anderen Laendern nicht mit einem Lauschangriff bekaempft
werden. Die italienische Gesetzeslage reichte aus, um die Roten
Brigaden erfolgreich zu bekaempfen. Somit koennte mit den
vorhandenen Gesetzen auch die Mafia bekaempft werden. In Italien
fehlt offensichtlich der politische Wille zur Bekaempfung.
2. Zur Feststellung unter Ziffer 1. gibt es in der BRD eine
Analogie: Die Gesetze reichten zur Bekaempfung der RAF. Gegen
die rechten Terroristen werden die vorhandenen Gesetze nicht
angewendet. Dagegen werden neue Gesetze von der CDU/CSU-
Regierung gefordert. Gegen Terror-Taten von Faschos wird nicht
wegen Terrorismus ermittelt. Und wenn nicht ermittelt wird,
dann wird auch keine terroristische Vereinigung festgestellt
werden koennen. Der Generalbundesanwalt von Stahl verkuendete
schon kurze Zeit nach den Gewaltaten in Rostock-Lichtenhagen,
dass die Bundesanwaltschaft fuer die Faelle von rechter Gewalt
nicht zustaendig ist. Woher weiss er das? Wird denn in dieser
Richtung ueberhaupt ermittelt? Oder wird so ermittelt, wie nach
dem Attentat auf das Muenchener Oktoberfest? Die Fakten von
Presseveroeffentlichungen wiesen auf eine Taetergruppe hin;
ermittelt wurde ein Einzeltaeter. Die Bilanz rechter Gewalt in
den ersten 9 Monaten in der der BRD: 11 Tote, 700 Verletzte und
1500 Gewalttaten (DIE ZEIT vom 30.10.92).
3. Jeder Staatsanwalt/Polizeibeamte sollte folgende
Ueberlegungen anstellen:
- Wen liefere ich der Mafia ans Messer, wenn ich italienischen
Behoerden Ermittlungsergebnisse mitteile bzw. verhindere ich
dadurch die Aufklaerung von Straftaten wie Raub, Mord,
Erpressung etc.?
- Sind die Informationen italienischer Behoerden Spielmaterial
der Mafia? Will die Mafia damit einen unbotmaessigen Mitarbeiter
hochgehen lassen/bestrafen? Will die Mafia laestige Konkurrenz
beseitigen?
Dieselben vorsichtigen Ueberlegungen sind unseres Erachtens z.B.
auch gegenueber US-Behoerden anzustellen, wie die Ausfuehrungen
unter dem Abschnitt "Dubiose Teilnahme staatlicher Stellen an
internationalen Drogengeschaeften" erkennen lassen.
Stellungnahme zum "Grossen Lauschangriff"
=========================================
Zu den rechtlichen Bedenken gegen den Lauschangriff auf die
Intimsphaere des Buergers sei nur auf den Artikel des FDP-
Abgeordneten Burkhard Hirsch in DIE ZEIT vom 29.5.92 verwiesen.
Der Scherbenhaufen der Verletzung der Intimsphaere durch die
Stasi ist noch nicht verarbeitet und schon wird parallel dazu
an gleichen Eingriffsmoeglichkeiten in der BRD gebastelt.
Betroffen kann naemlich jeder sein, der Kontakt zu Personen hat,
die - oft ohne sein Wissen - Kontake zur Drogenszene haben, und
zwar manchmal auch wiederum ohne ihr Wissen. Die Freie und
Hansestadt Hamburg hat so einen Lauschangriff bereits in ihrem
Polizeigesetz verankert. Die SPD ist mal wieder fuehrend. Von
dem RA Strate, dem Pastor Arndt und dem Polizeibeamten Mahr ist
gegen das Hamburger Gesetz wegen des Lauschangriffs
Verfassungsklage eingereicht worden. Das Bundesverfassungs-
gericht hat die Klage bisher noch nicht abgewiesen, sondern
den Hamburger Senat und die Hamburger Buergerschaft zur
Stellungnahme aufgefordert.
Stellvertretend fuer viele aehnlich Denkende zitieren wir den
neuen CDU-Vorstaendler und saechsischen Innenminister Heinz
Eggert aus DIE ZEIT vom 23.10.92: "Die bisherige Drogenpolitik
ist gescheitert Ich bin 17 Jahre abgehoert worden. Wenn es
gelingen wuerde, etlichen Leuten der Schwerstkriminalitaet auf
die Schliche zu kommen, um tausende Jugendliche vor Drogen zu
bewahren, dann wuerde ich mich freiwillig weitere 17 Jahre
abhoeren lassen." Dazu ist zu sagen, die Bekaempfung der Drogen-
"Schwerst"-Kriminalitaet laesst sich am besten durch die
Entkriminalisierung und kontrollierte Abgabe von Drogen durch
Aerzte bekaempfen. Und in einem Rechtsstaat gibt es keine
Sondergesetze, die nur Heinz Eggert betreffen. Betroffen waere
jeder Buerger der BRD. Eggerts Vertrauen in staatliche Instanzen
der BRD scheint grenzenlos zu sein. Ein demokratischer
Rechtsstaat darf den Schutzbereich seiner Buerger aber nicht zu
einer Farce verkommen lassen. Den Schaden, den Herr Eggert mit
so oberflaechlichen Betrachtungsweisen anrichtet, ist gross; wir
empfehlen ihm als Lektuere George Orwell "1984". Fuer
Interpretationen und Erlaeuterungen stellen wir uns gerne zur
Verfuegung.
Demokratie, Rechtsstaat und Drogenhandel
========================================
Abschliessend sei noch festgestellt: Wegen der hohen Gewinne
kann kein demokratischer Rechtsstaat den Drogenhandel
verhindern. Nur um den Preis der Diktatur laesst sich der
Drogenhandel einschraenken. Die Bundesregierungen schaffen immer
mehr Gesetze zur Einschraenkung der Buergerrechte. Das
Grundgesetz verkommt zur Makulatur. Die Regierenden handeln
starr zu Gunsten ihres Fetisch "Totaler Drogenkrieg" und lassen
keine Alternative gelten, obwohl sie damit per Ratio den
circulus vitiosus der Drogenprobleme erst ausloesen. Siehe
hierzu auch:
Nobelpreistraeger fuer die Entkriminalisierung von Drogen
Der Nobelpreistraeger Milton Friedmann hatte z.B. US-Praesident
Reagan zur Entkriminalisierung der Drogen geraten und sinngemaess
gesagt:
"Die Verelendung der Drogensuechtigen haengt mit der
Kriminalisierung der Drogen zusammen."
Der bekannte Wirtschaftskommentator der "Financial Times",
Verfasser vieler Buecher und Professor an vielen Universitaeten,
Samuel Brittan, sagte:
"Das Drogenproblem wird durch die Gesetze eher verursacht als
geloest."
Dubiose Praktiken staatlicher Stellen am Drogengeschaeft
========================================================
Nachfolgend werden ein paar Faelle aufgelistet, in denen
staatliche Stellen in den Drogenhandel verwickelt waren:
1. Aus dem Urteil des LG Muenchen vom 28.10.91 9 Kls 338 Js
16393/91 geht praktisch hervor, dass das Bayrische LKA von 1989
bis 1991 ca. 1 Tonne Kokain aus Kolumbien eingefuehrt hat.
2. Der internationale Drogendealer al-Kassar wird aus BRD
Gewahrsam entlassen und erhaelt durch Intervention des
Aussenministeriums freie Ein- und Ausreise fuer die BRD gewaehrt -
Fallschilderung siehe ARD-Sendung Monitor vom 11.7.89 -.
3. Die Iran-Contra-Affaere war von staatlichen US-Stellen
durchgefuehrt worden. Zu den Beteiligten gehoerte auch al-Kassar.
Dies geht aus einem ausfuehrlichen Bericht in DIE ZEIT vom
1.5.92 hervor. Aus dem Artikel geht weiterhin hervor, dass eine
Zusammenarbeit zwischen der Drug-Enforcement-Agency (DEA) und
al-Kassar fuer Lockgeschaefte von Heroin in die USA stattgefunden
hat.
Ein anderer Agent des US-Militaergeheimdienstes DIA und der DEA
sagte aus, dass vom Libanon ueber Zypern umfangreiche
Heroinladungen nach Frankfurt und anderen europaeischen
Transitorten erfolgten. Die DEA hatte dazu bei einer Anhoerung
in Washington in diesem Zusammenhang zu Protokoll gegeben, es
habe im Jahre 1988 keine "kontrollierte Uebergabe" von Drogen in
Frankfurt gegeben. Da an Heroin viel verdient wird, mag sich
jede seine eigenen Gedanken ueber diesen Sachverhalt und dieses
Verfahren machen.
Die Presseberichte waehrend des Vietnamkrieges in denen ueber
Heroin-Transporte in Saergen vom "Goldenen Dreieck" ueber Vietnam
in die USA berichtet wurde, sind noch in guter Erinnerung.
4. In Italien arbeiten laut dem ehemaligen christdemokratischen
Buergermeister und jetzigem "La Rete"-Abgeordneten (Antimafia-
Partei in Italien) Leoluca Orlandos (N3, III nach 9 am
16.10.92) staatliche Stellen mit der Mafia zusammen.
5. Der kolumbianische Senator Pedro Alcantara erhob in einem
Interview in DIE ZEIT vom 26.5.1989 den Vorwurf, DEA und CIA
handelten in bezug auf Kolumbien gesehen selbst mit Drogen.
6. Der ehemalige Praesident von Panama, Noriega, war waehrend der
Zeit, als George Bush CIA-Direktor war, fuer die CIA taetig.
Waehrend dieser Zeit soll Noriega bereits mit Drogen gehandelt
haben. Dieser Handel wurde angeblich von den USA geduldet. Erst
als Noriega fuer die Uebereignung des Panama-Kanals an Panama
eintrat, wurde er wegen Drogenhandels von den USA verfolgt und
nach einer militaerischen Besetzungsaktion Panama-Citys mit rund
einer Milliarde Dollar Sachschaeden und geschaetzten 1000 Toten
Panamesen festgenommen. Die Zusammenarbeit von CIA und Noriega
hat der US-Journalist Frederick Kempe auf 350 Buchseiten
beschrieben.
Wer glaubt, dass staatliche Stellen an dem internationalen
Drogenhandel nur zur Bekaempfung des Drogenhandels teilnehmen,
dessen Einfalt gefaehrdet unseren demokratischen Rechtsstaat.
>2.4 "...Herausbrechen von Organisationsmitgliedern auf Grund
>einer bereits existierenden >Kronzeugenregelung<, die noch
>verbessert werden kann."
Kronzeugen und "ihre persoenlichen" Wahrheiten
=============================================
Eine verbesserte Kronzeugenregelung, als Forderung mit
Erfolgscharakter, kann nur noch als unverstaendlich bezeichnet
werden, wenn man die Erfahrungen sieht, die in der
Bundesrepublik Deutschland mit dem õ 31 BtmG und den
Kronzeugenregelungen in Nord-Irland, Italien oder anderen
Laendern im angelsaechsischen Bereich gemacht worden sind.
Als Beispiel fuer die Probleme beim Umgang mit der Wahrheit
durch Kronzeugen wird auf den Artikel von RA Heinrich Hannover
in der Hamburger Rundschau vom 19.7.1990 unter dem Titel "Das
Kronzeugen-Syndrom" hingewiesen.
Abschliessend sei noch darauf hingewiesen, dass die Ermittlung
von Taetern aus der "Oberklasse" noch lange nicht zu deren
strafrechtlicher Verfolgung fuehrt. Dies ist auch dem BKA
bekannt. In diesem Zusammenhang wird auf den Drogenhaendler
>Erster Klasse< Al-Kassar hingewiesen, der erst aus
bundesrepublikanischem Gewahrsam entlassen und dem anschliessend
freie Ein- und Ausreise in die BRD durch das Aussenministerium
gewaehrt wurde (Fernseh-Sendung Monitor im ARD am 11.7.89). Ab
einer gewissen Schicht ist auch der Drogenhaendler immun. Die
Kleinen henkt man, die Grossen laesst man laufen.
1992 ist al-Kassar in Haft genommen worden. Vielleicht haben
dazu die geaenderten weltpolitischen Verhaeltnisse beigetragen.
>3. "Mafia, kolumbianische Kokain-Kartelle und andere
>internationale Haendler-organisationen haben noch nie soviel
>an dem Elend von etwa 40 Millionen Rauschgiftsuechtigen in
>der Welt verdient wie heute. Es ist aber ein folgenschwerer
>Irrtum, anzunehmen, derartigen Organisationen waere durch
>Drogenfreigabe unter staatlicher Kontrolle der Boden fuer
>weitere illegale Machenschaften entzogen. Neue profitable
>Gebiete werden erschlossen und ausgebaut, wie gerade die
>Erfahrungen nach Aufhebung der Prohibition in den USA
>gezeigt haben."
Die Sorgen der Polizei um die Einnahmen der Drogenmafia
=======================================================
Um den ca. 40 Millionen Rauschgiftsuechtigen in der Welt helfen
zu koennen, muessen sie zuallererst von dem Stigma der
Kriminalitaet befreit werden, um im Hellfeld unserer
Gesellschaft ueberhaupt erst Beratungsangeboten zugaenglich
gemacht zu werden. Wer in diesem Zusammenhang nach der
Repression pfeift, spielt den Rattenfaenger.
Das BKA - aber auch z.B. Klaus Timm, Direktor des hessischen
LKA (hessische Polizeirundschau 5/92) und andere LKA-Leiter -
weisen immer wieder darauf hin, dass sich die Drogenmafien
andere Einnahmequellen suchen wuerden, wenn endlich alle Drogen
entkriminalisiert wuerden. Diese Argumentation verschlaegt einem
die Sprache und man wundert sich, wie brav diese unsinnige
Behauptung von den Medien hingenommen wird. Zunaechst steht
einmal fest, dass der organisierten Kriminalitaet durch die
Entkriminalisierung aller Drogen eine ihrer groessten
Einnahmequellen entzogen wird und damit wird sie wirtschaftlich
entscheidend geschwaecht.
Die Argumentation, dass sich die amerikanische Mafia nach der
Aufhebung der Prohibition gerade durch die Kriminalisierung
anderer Drogen wieder eine sichere Einnahmequelle verschaffen
konnte, spricht wiederum gegen die Kriminalisierung von Drogen.
Die Pro-Kriminalisierungs-Argumentation des BKA ist hier nur
noch als Persiflage aufzufassen.
Die Argumentation des BKA und der LKAe, dass die organisierte
Kriminalitaet sich andere Einnahmequellen suchen wird, wenn alle
Drogen entkriminalisiert werden, laesst folgende Schluesse zu:
These 1
Die Polizei haelt die Kriminalitaet in Verbindung mit Drogen fuer
weniger schaedlich als andere organisierte Kriminalitaet. Wenn
sie dieser Meinung ist, dann ist das falsch, weil bei der
Gueterabwaegung die staendig wachsende Zahl der Drogentoten und
die Verbreitung von Aids, Hepatitis etc. schwerer wiegen als
irgendwelche andere Schaeden.
These 2
Die Polizei ist tatsaechlich der Ansicht, dass nach ihrer
Vorstellung das organisierte Verbrechen auf noch schwerere
Delikte umsteigen wuerde, wenn die Drogeneinnahmen ausfallen.
Dann duerfte sie die organisierte Drogen-Kriminalitaet besser gar
nicht bekaempfen, weil diese beim Ausfall der Drogeneinnahmen
auf andere Delikte umsteigen wuerde. Damit fuehrt die Polizei ihr
eigenes Vorgehen gegen die Drogenkriminalitaet ad absurdum.
Ausserdem: Wuerden solche Folgerungen auf andere Deliktsbereiche
uebertragen, dann muesste die Polizei z.B. auch argumentieren, dem
Bankraeuber ist moeglichst viel Geld auszuhaendigen, damit er
nicht so VIELE Ueberfaelle - vielleicht auf wehrlosere Opfer -
durchfuehren muss. Der Einbrecher muesste moeglichst viel Stehlgut
vorfinden, damit er nicht so viele Einbrueche begehen muss etc.
These 3
Es ist ruehrend, dass sich die Polizei soviele Sorgen um die
Einnahmen der Mafia macht, anstatt ihr die Einnahmen durch
Entkriminalisierung aller Drogen zu entziehen. Und das weckt
den Verdacht, dass sich die Polizei Sorgen um ihre Existenz und
ihre Wichtigkeit macht (viel Kriminalitaet berechtigt zu
weiteren Personalforderungen - weiteres Personal fuehrt zu
Befoerderungsmoeglichkeiten im vorhandenen Personalstamm -
Verringerung der Kriminalitaet wuerde die Beruecksichtigung der
Polizei bei der Vergabe von Haushaltsmitteln benachteiligen -
Verringerung der Kriminalitaet wuerde der Polizei hoehere
Aufklaerungsraten abverlangen; die niedrigen Aufklaerungsraten
lassen sich jetzt gut mit der Ueberlastung der Polizei (die in
einigen Bereichen tatsaechlich gegeben ist) verteidigen. Durch
die Entkriminalisierung aller Drogen entfiele
- die gesamte Beschaffungskriminalitaet
- der Drogenbesitz/-handel von Junkies
- die organisierte Kriminalitaet (mit der seit 1972 eine endlose
Kette von staatlichen Eingriffen in die Buergerrechte begruendet
wurde und wie wir sehen - z.B. Lauschangriff, straflose
Begehung von Straftaten durch Polizeibeamte - nach den Regeln
der Salamitaktik bis zur vollstaendigen Demontierung des
Grundgesetzes fortgefuehrt wird).
Hinzuzufuegen ist noch, dass der Vorsitzende der Gewerkschaft
der Polizei im Oktober 1992 gerade wieder 6O.OOO zusaetzliche
Stellen fuer die Polizei gefordert hat.
Nach einer Entkriminalisierung aller Drogen koennte sich die
Polizei der dann noch reichlich vorhandenen Kriminalitaet
intensiv zuwenden.
Polizei und Justiz sind ungeeignete Ratgeber in der
Drogenpolitik
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Die in dem vorstehenden Abschnitt aufgefuehrten
Interessenkollisionen betreffen die Institutionen Justiz /
Justizvollzug genauso wie die Polizei. Den Politikern ist daher
zu raten, wenn sie sinnvolle Massnahmen im Bereich der Drogen
treffen und damit auch Steuergelder sparen wollen, dann sollten
sie sich NICHT von der Polizei und Justiz beraten lassen, weil
diese Institutionen interessenabhaengig entscheiden. Ausserdem
sind von der Polizei und Justiz keine fachlich kompetenten
Aussagen ueber pharmakologische Wirkung der Drogen und die
Behandlung von Drogenabhaengigen moeglich. Aber auch im Bereich
der eigentlich fachkundigen Aerzte- und Apothekerschaft gibt es
wenig wissenschaftlich haltbare Aussagen ueber Drogen und
Drogenabhaengige. Dies haengt damit zusammen, dass sich die
Wissenschaftler groesstenteils auch an dem Mainstream - sprich an
der Erwartungshaltung der Machtinhaber in Wirtschaft und
Politik orientieren (die Schere im Kopf des Gutachters) -. Um
es vereinfacht auszudruecken: Gutachten, die beweisen, dass
Wasser entgegen der Schwerkraft bergauf fliesst, sind auch zu
bekommen; sie sind nur etwas teurer. Am besten ist das z.B. an
so unsinnigen Behauptungen wie Hasch waere die Einstiegsdroge
fuer harte Drogen abzulesen.
In diesem Zusammenhang sei auf auch auf die 88seitige
Begruendung des Landgerichtes Luebeck hingewiesen, die ganz banal
den letzten Stand der Wissenschaft ueber Hasch beinhaltet. Da
die Politik nicht einmal fuer Hasch die Entkriminalisierung in
Erwaegung zieht, sondern weiter die unwissenschaftlichen
Erkenntnise von Polizei und Justiz gelten laesst und damit
Menschen kriminalisiert, zeigt deutlich den Hexenwahn unser
Zeit.
>4. "Wenn Suchtstoffe etwa in Apotheken frei verkaeuflich
>wuerden, koennte die Beschaffungskriminalitaet zurueckgehen.
>Dieses Minus wuerde aber durch ein Plus bei den Delikten der
>Begleitkriminalitaet (Gewaltdelikte) bei weitem aufgefangen.
>Es waere etwa im Strassenverkehr mit einer erheblichen
>Gefaehrdung von Leib und Leben unbeteiligter Dritter
>verbunden, wie die rund 200 .000 Straftaeter zeigen, die 1987
>bei Tatausfuehrung unter Alkoholgenuss standen."
Eine inkonsequente Pseudo-Logik des BKA
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Wenn das BKA damit argumentiert, dass bei einer moeglichen
Entkriminalisierung von Drogen zusaetzliche Straftaeter, neben
den rund 200.000, die 1987 in der Bundesrepublik Deutschland
bei Tatausfuehrung unter Alkoholeinfluss standen, auftreten
wuerden, so bedeutet ein konsequentes Zuendedenken dieser BKA-
Logik, dass zwangslaeufig auch ein strafrechtlich bewaehrtes
Konsumverbot von Alkohol ausgesprochen werden muesste.
---- An dieser Stelle bricht das BKA sein Nachdenken jedoch ab!
Gleichzeitig raeumt es die Tatsache ein, dass bei
konzessioniertem Verkauf von Suchtstoffen, z. B. ueber
Apotheken, die Beschaffungskriminalitaet zurueckgehen koennte.
>5. "Das Weiterbestehen eines Drogenschwarzmarktes ist nicht
>auszuschliessen. Er koennte sich verstaerkt auf
>'ausgegrenzte' Gruppen (zum Beispiel Kinder!) wie auch auf
>die Produktion neuer, noch gefaehrlicherer synthetischer
>Drogen konzentrieren und den Staat in staendigen Zugzwang
>bringen, auch diese Rauschgifte freizugeben. Wer Heroin,
>Kokain oder Amphetamin frei verfuegbar macht, muss
>konsequenterweise auch alle Medikamente und die grosse Zahl
>der Medikamentenabhaengigen mit einbeziehen. Unvorstellbar,
>welche Problemlawine auf die Gesellschaft zukaeme."
Eine Pseudo-Hypothese des BKA
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Mit dieser These malt das BKA das Weiterbestehen eines - nach
Entkriminalisierung kaum noch Daseinsberechtigten
Schwarzmarktes - mit grausamsten Phantasien an die Wand. Aber
genau das, was das BKA fuer einen solchen Fall an die Wand malt,
produziert es selbst mit seiner Verteidigung der Politik der
Kriminalisierung von Drogen und des darin eingebetteten
bisherigen polizeilichen Vorgehens!
EIN BEISPIEL: Nachdem der õ 218 StGB reformiert worden war,
nahmen nicht nur die Abtreibungen im Ausland an bundesdeutschen
Frauen ab, sondern auch die Schaedigungen fuer all die Frauen,
die sich einen teuren Auslands-Abort nicht leisten konnten.
Vergleichbares stuende bei einer Entkriminalisierung auch auf
dem Drogenmarkt an.
>6. "Eine Legalisierung und Abgabe unter staatlicher
>Kontrolle wuerde die Ungefaehrlichkeit der Droge indizieren,
>was aber im voelligen Widerspruch zur anerkannten
>Gefaehrlichkeit von Heroin oder Kokain steht. Der Rueckblick
>in die Geschichte verdeutlicht, dass das internationale
>Opiumabkommen von 1925 eine dringend gebotene Abwehrmassnahme
>gegen eine verheerende Heroinschwemme war, die nicht nur
>Deutschland betraf. Aufgrund der festgestellten
>Gefaehrlichkeit von Heroin und seinen suchterregenden
>Eigenschaften wurde die bis dahin praktizierte
>Freiverkaeuflichkeit durch Handels- und Abgabeverbote
>poenalisiert. Die Indizierung der Ungefaehrlichkeit wuerde zu
>einer Verringer-ung der Schwellenangst, Akzeptanzsteigerung
>und explosionsartiger Ausweitung des Drogenkonsums fuehren.
>Wenn unter dem Druck der Illegalitaet bereits rund 100.000
>Menschen hierzulande harte Drogen konsumieren, wird eine
>Legalisierung die Konsumentenzahl erheblich vergroessern."
Die pharmakologische Wahrheit ueber Heroin
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Das BKA spricht von der "anerkannten Gefaehrlichkeit von Heroin"
sowie von "der festgestellten Gefaehrlichkeit und seinen
suchterregenden Eigenschaften". Diese Bemerkungen sollen das in
der Oeffentlichkeit und bei vielen Politikern vorhandene
Unwissen ueber die pharmakologische Wirkung von Heroin
verstaerken bzw. suggestiv falsche Vorstellungen unterhalten.
Damit soll eine panische Angst vor Heroin erzeugt und
unterhalten werden, die schwerste staatlichen
Eingriffsmassnahmen rechtfertigen. Ist nun Heroin das Gift oder
gar das Boese in der Gesellschaft schlechthin. Oder verhindern
Vorurteil und Klischee eine rationale Diskussion, die das Ziel
haben sollte, Heroin kontrolliert von Aerzten an Abhaengige
abzugeben.
So ist z.B. in der BRD kaum bekannt, dass in Gross Britannien
Heroin hergestellt und von Aerzten z.B. als Analgetikum aber
auch als Heilmittel zur Behandlung Drogenabhaengiger
verschrieben werden darf. In der Schweiz ist Heroin jetzt
ebenfalls fuer die Behandlung Drogenabhaengiger freigegeben
worden.
Tatsache ist, dass Heroin keine zellschaedigende Wirkung hat und
damit aehnlich "unschaedlich" wie die Benzodiazepine (z.B.
Valium) auf den Koerper wirkt. Damit unterscheidet sich Heroin
positiv von den stark zellschaedigenden Giften wie Nikotin und
den ueber 1000 weiteren Giften im Zigarettenrauch (u.a. Dioxine,
Cadmium etc.) sowie dem zellschaedigenden Alkohol.
Zur Suchterregung laesst sich feststellen, sind Nikotin und
Alkohol genauso geeignet und die volkswirtschaftlichen Folgen
und die Zahl der Toten durch diese beiden Drogen sind erheblich
hoeher als durch Heroin.
Heroin ist jahrzehntelang weltweit von u.a. auch deutschen
Firmen z.B. in Form von Hustensaft vertrieben worden. Oral
eingenommen sind in dieser Form bei Heroin keine
Suchterkrankungen festgestellt worden. Heroin fuehrt intravenoes
eingenommen in der Regel zu starker Abhaengigkeit und aufgrund
der damit verbundenen Beschaffungskriminalitaet und seinem Stress
zur Verelendung und zum koerperlichen Verfall. In der
ueberwiegenden Zahl der Faelle wird der koerperliche Verfall aber
in erster Linie durch das Strecken der Droge mit anderen
Stoffen z.B. Rohypnol und zusaetzlichen Tabletten- und
Alkoholeinnahmen (Polytoxikomanie) herbeigefuehrt.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass die Verelendung mit der
Verarmung einhergeht und letztere in der Regel durch die hohen
Drogenpreise verursacht wird. Sichtbar werden sowieso nur die
Drogenprobleme einer verarmten, perspektivlosen Unterschicht.
Deswegen wird z.B. der Kokainkonsum noch nicht so sehr
sichtbar, weil Kokain hierzulande z.Z. noch in der Regel von
der Oberschicht eingenommen wird. Viele Heroinabhaengigen wuerden
zusaetzlich auch Kokain konsumieren, haben aber in der Regel
kaum ausreichend Geld fuer die Heroinbeschaffung.
Festzustellen ist, dass frueher die Trinker in der Oeffentlichkeit
Anstoss erregten und dennoch niemand auf den Gedanken gekommen
waere, Alkohol zu kriminalisieren. Das Alkoholproblem wird
jedoch auch nur zum kleineren Teil - naemlich an den Obdachlosen
und Verwahrlosten auf oeffentlichen Strassen und Plaetzen -
sichtbar. Daneben gibt es aber Hunderttausende, die privat oder
in Kneipen trinken und Alkoholabhaengig sind. Analog dazu gibt
es auch viele Heroinabhaengige, die geregelter Arbeit nachgehen
und sich nur in der Freizeit einen Schuss setzen. Diese Tatsache
wird der Oeffentlichkeit verschwiegen. Da der Alkohol im
Gegensatz zum Heroin nicht kriminalisiert ist, kann sich der
Alkoholiker fuer taeglich DM 1O,- DM von seiner Sozialhilfe
vollaufen lassen, ohne kriminell zu werden.
Erfahrene Aerzte (Aerzte, die Untersuchungen mit Heroinabhaengigen
durchgefuehrt oder sich mit der Literatur ueber solche
Untersuchungen beschaeftigt haben) sagen, dass man bei richtiger
Dosierung mit reinem Heroin uralt werden kann. Es geht uns hier
nicht um eine Verniedlichung des Heroinproblems, sondern um
eine Realtivierung von unterschiedlichen Drogen zueinander und
um eine Versachlichung der Diskussion.
Wir wollen vermeiden, dass in unserem angeblich so
wissenschaftlichen, objektiven Zeitalter in bezug auf die
Drogensucht weiterhin mit den Mitteln der Hexenverfolgung und
anderen Wahnideen der katholischen Kirche im Mittelalter
gearbeitet wird. Wie vielleicht ist in bezug auf die
kriminalisierten Drogen noch vor dem Jahr 2000 eine
"Rehabilitierung" moeglich, anlog zu der vom Papst im Jahre 1992
- wenn auch nur bedingten - Rehabilitation von Galileo Galilae.
Ansonsten werden zukuenftige Generationen unsere Politiker mit
den Inquisitoren gleichsetzen.
Drogentote durch Heroin oder durch die Kriminalisierung von
Heroin?
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Genauso wie eine Ueberdosierung von Salz toedlich wirkt bzw. eine
jahrelange Ueberdosierung zu Bluthochdruck fuehrt, so fuehrt eine
Ueberdosierung von Heroin ebenfalls zum Tod durch Atemlaehmung.
Die Todesfaelle von Heroinabhaengigen haben in der Regel eine
oder mehrere von den drei nachfolgend aufgefuehrten Ursachen:
1. Der prozentuale Heroingehalt der illegal erworbenen Ware ist
nicht bekannt oder wird falsch angegeben. Dies fuehrt zu einer
Ueberdosierung mit der Folge der Atemlaehmung.
2. Drogenabhaengige sind oftmals mehreren Drogen verfallen oder
weichen z.B. mangels Heroin auf andere Drogen wie Alkohol und
Tabletten aus. Wird nach dem Konsum dieser anderen Drogen
anschliessend noch Heroin rein oder gar gemixt gespritzt, so
tritt der Tod u.U. infolge von Polytoxikomanie (Zusammenwirken
mehrerer Drogen) ein.
3.Aufgrund der Kriminalisierung von Heroin ergeben sich bei der
Beschaffung diverse Probleme. Der hohe Preis des Heroins laesst
sich oft nur bezahlen, wenn das Geld dafuer mittels krimineller
Handlungen erworben wird. Aber selbst dann, wenn das Geld
vorhanden ist, ist der Erwerb des Heroins durch die
Repressionsarbeit der Polizei mit -ngsten vor Festnahme mit
anschliessendem kalten Anzug, Verlust des Geldes fuer
minderwertige Ware oder durch Stress durch gezielte Verknappung
des Heroins durch die Dealer (Verteuerung des Heroins)
verbunden.
Die Kriminalisierung des Heroins fuehrt somit fuer die Abhaengigen
zu staendigem Stress. Um sich aus diesem Stress zu erloesen, kommt
es irgendwann dann zum Erloesungs-/Todesschuss.
An den vielen Herointoten ist somit letztendlich die
Kriminalisierung der Droge schuld.
Verhindert die Kriminalisierung in der Praxis den Drogenkonsum?
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Gesellschaftsnah fragen wir: Ist der illegale Drogenkonsum
nicht laengst formaljuristisch und im tatsaechlichen
gesellschaftlichen Leben nahezu entkriminalisiert? Selbst die
Bundesregierung unterrichtete den Bundestag "ueber die
Rechtsprechung nach den strafrechtlichen Vorschriften des
Betaeubungsmittelgesetzes in den Jahren 1985 bis 1987"
(Drucksache 11/4329) wie folgt:
a) 204.529 polizeilich ermittelten Straftaeter standen 81.854
abgeschlossene Strafverfahren gegenueber.
b) Bloss 1/3 aller Straftaeter nach dem Betaeubungsmittelgesetz
erhalten Freiheits- oder Jugendstrafen. Dabei ist noch zu
beruecksichtigen, dass 90 % aller betaeubungsmittelabhaengigen
Straftaeter eben wegen ihres Drogenkonsums kriminalisiert
werden. Also liegt der tatsaechliche Anteil der verurteilten
Straftaeter bei der angeblichen Hauptzielgruppe der Sanktions-
Befuerworter (Dealer, Grosstaeter) unter 25 %. Bei rund 150.000
Konsumenten und taeglichen eine bis fuenf Konsumeinheiten fallen
bereits jaehrlich bei durchschnittlichen zwei "Schuessen" pro Tag
109.500.000 Straftaten nach dem BtmG an. Nicht einbezogen haben
wir die ueber 2 Millionen Canabis-Konsumenten in der BRD, und
nicht enthalten sind darin Taten wie Einfuhr, Zwischenverkauf,
Endverkauf. Auch haben wir die gesamte Beschaffungskriminalitaet
aussen vor gelassen. Verurteilt werden weit unter 0,25 %
(konservativ berechnet) aller nach dem BtmG mit Strafe
bedrohten Handlungen. Vergegenwaertigen wir uns, was fuer ein
Aufwand fuer 0,25 % Abgeurteilte betrieben wird, dann wird klar,
was fuer eine ideologische Funktion die irrationale Haerte auf
Drogenkonsum erfuellt.
Die Kriminalisierung foerdert die Verbreitung der Droge nach dem
Schneeballsystem
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Das BKA argumentiert, dass die Drogenfreigabe zu einem
explosionsartigen Anstieg des Drogenkonsums fuehren wird. Es
erwaehnt nicht, dass gerade das Verbot zum explosionsartigen
Anstieg des Drogenkonsums fuehrt: Heute muss jeder Drogensuechtige
versuchen, Freunde, Bekannte, Schueler, Disco- und
Veranstaltungsbesucher schlechthin etc. zum Drogenkonsum zu
ueberreden, um durch den Verkauf von Drogen Geld fuer die eigene
Suchtbefriedigung zu verdienen. Denn dies ist neben der
Eigentumskriminalitaet die andere Moeglichkeit, an Geld
heranzukommen. Das Motiv des Anwerbens von neuen Suechtigen
entfiele, wenn der Drogensuechtige als Kranker vom Arzt
behandelt wuerde. Das BKA vergisst auch zu erwaehnen, dass das
Einsperren von Drogensuechtigen zur Verbreitung der Drogensucht
beitraegt. Sie tragen naemlich den Rauschgifthandel in die
Justizvollzugsanstalten und damit zur Verbreitung der
Drogensucht bei. Die Vollzugsanstalten sind inzwischen zu
Drogenhandelsplaetzen geworden. Die Lage der Haeftlinge verbunden
mit
- labiler Persoenlichkeit
- Frustration im Vollzugsleben
- Druck oder Verleitung durch Mithaeftlinge
fuehren oft zum Einstieg in die Drogensucht. Diese Argumente
werden vom BKA einfach ingnoriert,weil sie nicht der
Erwartungshaltung der Bundesregierung entsprechen. Als im Jahre
1992 der Praesident der Bundesaerztekammer, Karsten Vilmar, die
Behauptung aus der Mottenkiste der verstaubten Argumente
wiederholte, die Entkriminalisierung von harten und weichen
Drogen wuerde die Zahl der Drogenabhaegngigen erhoehen, haben wir
sowohl ihm als auch dem Bundesgesundheitsminister unsere oben
aufgefuehrten Gegenargumente vorgetragen. Sie werden nach wie
vor ignoriert.
Eine Gesellschaft von Suechtigen kriminalisiert bestimmte Suechte
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Unsere Gesellschaft ist eine Gesellschaft von Suechtigen:In
allen Gesellschaften hat es zu allen Zeiten Suechte gegeben, die
in der Regel Surrogate fuer die Befriedigung von Sehnsuechten der
Menschen nach Anerkennung, Liebe, Frieden, genuegen Nahrung etc.
waren.
Usere Gesellschaft ist ebenfals eine Gesellschaft von
Suechtigen:
Konsumsuechtigen, Autosuechtigen, Schnellfahrsuechtigen,
Pillensuechtigen, Alkoholsuechtigen, Rauchsuechtigen,
Spielsuechtigen etc. Die Wegbereiter der Drogensucht sind die
Werbung fuer Pillen gegen Schmerzen aller Art, Unwohlsein,
Schlafstoerungen;
Werbung fuer Alkohol und Tabakwaren durch Pharma- und
Genussmittelkonzerne im Fernsehen und anderen Medien;
beispielgebende Praxis der Bezugspersonen Eltern, Filmhelden,
etc. und der Aerzte, die die legalen Suchtmacher verschreiben
(Quellen zur Information sind z.B. Artikel in der Zeitung "Die
Zeit" vom 19. 5. und 2. 6. 1989 ueber den Pillenkonsum). Die
legalen Suchtmacher erhoehen das Bruttosozialprodukt und damit
den Gewinn der Konzerne und damit sind wir beim "Eingemachten"
der Ursachen, die ein Tabu sind.
Es ist nun geradezu pervers, wenn eine Gesellschaft von
Suechtigen ueber andere Suechtige den Stab bricht und oezu ihrer
Reinwaschung bestimmte Suechte foerdert, andere Suechte dagegen
nicht nur ablehnt, sondern auch noch kriminalisiert.
Eine besondere Perversion unseres Rechtssystems
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Im Strassenverkehr sterben schon seit Jahrzehnten in der alten
BRD jaehrlich rund 8.OOO Menschen und jetzt einschliesslich der
Toten in den neuen Bundeslaendern jaehrlich rund 11.OOO Menschen.
Daneben gibt es jaehrlich rund 500.000 Verletzte und Sachschaeden
in Milliardenhoehe. Damit entstehen im Strassenverkehr viel
hoehere Schaeden als im Drogenbereich. Nun muesste man per Ratio
folgern, Politik und Polizei wuerden diesem Schadensbereich
hoeheren Aufwand bzw. relativ gleich hohem Aufwand zuwenden. Das
ist aber nicht der Fall. Diese Schaeden werden voellig
gleichmuetig als naturgegeben hingenommen. Es sei noch darauf
hingewiesen, dass zur Schadensbegrenzung im Strassenverkehr alle
gesetzlichen Grundlagen zum polizeilichen Einschreiten
vorhanden sind. Die Einhaltung der Gesetze/Verordnungen im
Strassenverkehr erfolgt so sporadisch, dass die Strasse z.B. in
bezug auf Geschwindigkeitsueberschreitungen, zu dichtes
Auffahren, Fahrstreifenwechsel mit Gefaehrdung anderer praktisch
zum rechtsfreien Raum geworden ist. Die vorstehenden Verstoesse
sind letztendlich mit Ursache fuer viele vermeidbare
Verkehrsunfaelle.
Eine besondere Perversion besteht darin, dass die Politiker es
ausdruecklich erlauben, dass unter dem Einfluss der Droge Alkohol
ein Kraftfahrzeug (ein potentielles Toetungswerkzeug) gefahren
werden darf. Es ist medizinisch erwiesen, dass bereits bei 0,3%
Blutalkoholgehalt eine erhebliche Beeintraechtigung der
Fahrtuechtigkeit eintritt; dennoch liegt die Grenze fuer die
Fahruntauglichkeit erheblich hoeher naemlich bei 0,8%
Blutalkoholgehalt.
>7. "Die freie Drogenverfuegbarkeit haette zunehmend groessere
>Rauschgiftmengen der Einzeldosis sowie die Erhoehung der
>Einnahmefrequenzen zur Folge, da der Suechtige nicht mehr
>vernunftmaessig handelt. Das wuerde zu mehr Drogentoten fuehren,
>wie auch die zunehmende Polytoxikomanie, das heisst, der
>Konsum unterschiedlicher frei zu erhaltender Drogen
>nebeneinander. Die Suizidrate wird sich unter dem Eindruck
>der erlebten Sucht drastisch erhoehen."
Kriminalisierung fuehrt zwangslaeufig zur Polytoxikomanie
=======================================================
Diese These des BKA ist falsch, weil gerade die Illegalitaet,
mit den einhergehenden Konsumbedingungen die fatalen Folgen
produziert, und eben nicht der eigentliche Konsum der
kriminalisierten Droge. Wenn der z.B. der Heroinabhaengige nicht
an Heroin herankommt, so nimmt er Analgetika, Seditiva,
Hypnotika etc. Gerade Polytoxikomanie und die Tatsache, dass die
Bundesrepublik Deutschland inzwischen selbst Herstellerland (im
Bereich von synthetischen Drogen und dem Drogengrundstoff
Phenylaceton) geworden ist, ist einzig und allein der
offiziellen Drogenpolitik zuzuschreiben. Das BKA vergisst auch
zu erwaehnen, dass mit der kontrollierten Abgabe der Drogen durch
Aerzte die Verbreitung von AIDS, Hepatitis und anderen schweren
Krankheiten vermieden werden koennte.
>8. "Durch die Moeglichkeit, jederzeit Rauschgifte zu
>erhalten, wird die Bereitschaft, Therapieangebote
>anzunehmen, noch mehr nachlassen. Das gesamte
>gesundheitliche Konzept der Rauschgiftbekaempfung waere in
>Frage gestellt.
>Fazit: Bei einer Freigabe von Rauschgiften wuerde der Staat
>vor dem organisierten Verbrechen kapitulieren, die Sucht
>nicht bekaempfen, sondern sie foerdern, ausweiten und damit
>seinen Verfassungsauftrag nicht erfuellen. Es widerspricht
>jeder historischen Erfahrung, anzunehmen, dass eine staatlich
>kontrollierte freie Abgabe die Konsumentenzahl reduzieren
>wuerde. Dies muss aber im Mittelpunkt aller Bemuehungen
>stehen."
Therapie kann nur erfolgreich sein, wenn der Wille des
Abhaengigen vorhanden ist.
=======================================================
Auch die KollegInnen des BKA wissen ganz genau, dass die
bestehenden Therapieangebote eine niedrige Akzeptanz geniessen,
so dass sie in ihrer Existenz gefaehrdet sind. Die meisten der
einer Verurteilung ausgesetzten Suechtigen, die vor die Wahl
zwischen >Therapie oder Strafe< (õ 35 BtmG) gestellt sind,
ziehen mittlerweile lieber den Knastaufenthalt einer
Zwangstherapie vor. Die bestehenden rechts- und
gesellschaftspolitischen Voraussetzungen fuehren bei den
Drogenkonsumenten in den seltensten Faellen zu einem
freiwilligen Therapiebeduerfnis.
In diesem Zusammenahng wird auf die Untersuchungen von Dr.
Marks aus Liverpool hingwiesen, der auf die hohe Erfolgsquote
der Entzugstherapie bei seinen Klienten hinweist und diese
damit erklaert, dass sie freiwillig und damit mit hoher
Motivation die Therapie durchfuehren.
Sinnlos sind Therapieangebote nach dem Schema entweder
Gefaengnis oder Therapie. Diese Wahl zwischen Skylla und
Charibdis fuehrt in der Regel zu neuer Abhaengigkeit. Es ist eine
Binsenweisheit, dass z.B. ohne den Willen der Betroffenen weder
Raucher noch Alkoholiker zum Entzug gebracht werden koennen.
Jeder wuerde es fuer unsinnig halten, Raucher oder Trinker vor
die Entscheidung zu stellen, ob sie entziehen oder ins
Gefaengsnis gehen wollen.
1992 ist von mindestens 120.000 Heroinabhaengigen in der BRD
auszugehen. Es gibt aber nur rund 3.000 Entzugsplaetze in der
BRD. Selbst wenn also alle entziehen wollten, so staenden fuer
sie ueberhaupt keine Plaetze zur Verfuegung.
Die Motivationen der Regierung an der Kriminalisierung von
Drogen festzuhalten
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Das BKA hat einseitig argumentiert, diese Argumente sind
widerlegbar. Fuer uns stellt sich hierbei die Frage, wieso das
BKA sich so einseitig ausrichtet. Es entsteht der Verdacht, dass
dort eher eine politische Vorgabe umgesetzt wird, statt eine
kriminologische Auseinandersetzung zu fuehren. Es gibt fuer die
Politik mehrere Gruende, die gescheiterte Drogenpolitik
fortzusetzen. Weiterhin ist einleuchtend, dass das
BKA/Polizei/Justiz/Justizvollzug an der Expansion ihrer
Institutionen interessiert sind.
1. Kriminalitaet erhoeht des Bruttosozialprodukt
Die Politik ist aufgrund des Primats der Wirtschaft nicht an
der Bekaempfung der Ursachen der Rauschgift- und anderer Suechte
interessiert. Die Beschaffungskriminalitaet ist mit hohen
Schaeden verbunden. Gehen wird davon aus, dass ein
Drogenabhaengiger z.B. durchschnittlich pro Monat durch
Einbrueche oder Raub netto DM 4.000,-- erlangen muss und davon
die Haelfte in Bargeld und die andere Haelfte in Form von
Sachen/Gegenstaenden erlangt, so ist davon auszugehen, dass diese
Gegenstaende fuer DM 2.000,-- Hehlerwert einen tatsaechlichen Wert
(Versicherungswert) von DM 20.000,-- haben. Zur Erlangung der
Gegenstaende und des Bargeldes sind in der Regel aber mindestens
noch einmal DM 20.000,-- an Sach- und Koerperschaeden
(Einbruchsschaeden, Koerperverletzungen der Opfer) hinzuzurechen.
Dies ergibt pro Heroinabhaengigem jaehrlich DM 480.000,--. Die
Vernichtung bzw. Beschaedigung von Werten und Gueter muessen
ausgeglichen werden. Dieser Ausgleichsfaktor erhoeht somit das
Bruttosozialprodukt. Drogenkriminalitaet fuehrt somit zur
Erhoehnung des Bruttosozialproduktes.
2. Ausweitung der Machtbefugnisse des Staates gegen die Buerger
Mit hoher Kriminalitaet lassen sich staerkere Eingriffsbefugnisse
fuer die Exekutive und fuer die Judikative begruenden. Dies fuehrt
zur Aushoehlung der Buergerrechte. Die Machtkonzentration des
Staates gegenueber den Buerger wird immer groesser.
3. Feindbilder als erwuenschter soziologischer
gruppendynamischer Prozess?
Die Deutschen haben sich beginnend mit der Reichgruendung durch
Feindbilder (sprich mit Hass) gegen andere ihre Identitaet
geschaffen. Feinde waren aber seit jeher nicht nur in anderen
Laender, sondern auch innerhalb der Deutschen wurden
Ausgrenzungen vorgenommen und damit Randgruppen geschaffen,
gegen die sich der Volkszorn wenden sollte, um von schlechter
Politik (insbesondere Kriegspolitik) abzulenken. In diesem
Land, in dem nach der fabrikmaessigen Ermordung von Juden,
Roma/Sinti u.a. Anlass zu der Hoffnung bestand, dass Politiker
nie wieder Feindbilder fuer Randgruppen aufbauen wuerden, laeuft
jetzt 1992 seit 10 Jahren eine ununterbrochene Hetze gegen
Asylsuchende. Diese Hetze begann bereits zu einer Zeit, als das
Problem noch gar nicht bestand und Bearbeitungsstaus durch
rechtzeitige Aufstockung des Personals der Bundesstellen fuer
die Asylgewaehrung alle Probleme beseitigt haetten. Heute ist der
Fremdenhass mit Brand und Mord, Koerperverletzung gegen
Auslaender wieder Alltag.
Da die Deutschen ihre Identifikation durch Generationen nur
ueber die Feindbilder gefunden haben, jetzt aber die aeusseren
Feinde abhanden gekommen sind (die Russen als kommunistische
Bedrohung fehlen), muss Ersatz geschaffen werden. Die Feinde
fehlen, aber Feindbilder lassen sich leicht schaffen. Neben den
Asylsuchenden sind die Drogenabhaengigen und die damit
verbundene Kriminalitaet geeignet, um Angst bei den Buergern zu
erzeugen. -ngste fuehren zu Aggressionen und Aggressionen lassen
sich lenken. Da die Politik(er)drossenheit in der BRD gross ist,
muessen die Regierenden alles tun, um die Aggression von sich
abzulenken. Die Drogenabhaengigen und die damit verbundene
Kriminalitaet sind fuer die Regierenden ein geeignetes
Zielobjekt, um von sich abzulenken, so dass auch aus diesem
Grunde keine -nderung der gescheiterten Drogenpolitik zu
erwarten ist.
4. Drogenabhaengigen sind mit der Drogenbeschaffung beschaeftigt
und beschaeftigen sich nicht mit schlechter Politik einer
Regierung
Die auffaellig werdenden Drogenabhaengigen gehoeren zu einer
perspektivlosen Unterschicht. Dies ist an dem Beispiel USA
besonders deutlich zu erkennen. Da wir in der BRD US-
Verhaeltnisse immer mit einer Verzoegerungsrate von einigen
Jahren erhalten, wird auch bei uns die Masse der
perspektivlosen Unterschicht zunehmen. Damit sich diese Masse
nicht gegen die Herrschenden wendet, sind Drogen willkommene
Hilfsmittel, um die Masse mit sich selbst also mit der Jagd
nach den Drogen zu beschaeftigen. Damit der Staat die
Moeglichkeit behaelt, in die Masse der verarmten Slumbewohner
einzudringen, ihre Tueren einzutreten und ihnen die Staatsmacht
immer wieder vor Augen zu fuehren, muessen einige Drogen
kriminalisiert sein.
Somit ist in der BRD keine -nderung der Drogenpolitik zu
erwarten, wenn nicht endlich die Motivation des Staates zur
Kriminalisierung bestimmter Drogen aufgezeigt wird.
Unsere Forderungen:
a)Aufhebung des Betaeubungsmittelgesetzes (und damit die
Abschaffung der Kronzeugenregelung). Die notwendig bleibenden
Regelbeduerfnisse -insbesondere aus den Anlagen I bis III des
bestehenden Betaeubungsmittelgesetzes - gehoeren in die
Arzneimittelgesetze und deren Verordnungen.
b)Es soll ein umfangreiches Angebot fuer Drogenabhaengige
bereitgestellt werden:
anonyme, niedrigschwellige Beratungsangebote, angstfreie
Begegnungsstaetten und schnelle, unbuerokratische soziale Hilfe
fuer alle Menschen in Problemsituationen.
Hilfsangebote und Therapien muessen allen von Sucht und
Abhaengigkeit Betroffenen in gleicher Weise zugaenglich sein.
Sie muessen die Wahl zwischen drogenfreien Therapieformen,
drogenersetzenden Moeglichkeiten und Abhaengigkeit akzeptierenden
Beratungen, sozialen Unterstuetzungen und psychosozialen Hilfen
haben.
Es muessen Aerzte ausgebildet werden, die suchttherapeutische
Kompetenz vermittelt bekommen.
Im Rahmen der Fortbildung, und natuerlich bereits im Rahmen
ihrer Ausbildung, sollten Aerzte auf das Suchtpotential der von
ihnen verschriebenen Pharmazeutika geschult werden (es gibt
mindestens 300.000 Medikamentenabh,ngige in der Bundesrepublik
Deutschland).
c)Ein Verbot von Werbung fuer Drogen jeglicher Art, die
Abhaengigkeitspotentiale in sich bergen, also auch Alkohol,
Tabletten, etc.
d)Gesetzestechnische Entwicklung eines Zeugnisverweigerungsrechtes
fuer Drogenberater. (Bereits verwirklicht, RB)
e)Anstrengungen der Bundesregierung auf internationaler Ebene
zur entsprechenden Aenderung der internationalen Uebereinkommen
ueber die Bekaempfung des Rauschgiftproblemes, naemlich:
1. Einheitsuebereinkommen ueber die Rauschgiftkontrolle von 1961
2. entsprechendes Uebereinkommen ueber psychotrope Stoffe von
1971.
Solange dies nicht geschehen ist, muss nunmehr fruehestmoeglich
die Kuendigung fuer die Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen
werden und muessen bis zu diesem Zeitpunkt die verbleibenden
Moeglichkeiten, aehnlich wie in den Niederlanden, ausgeschoepft
werden. Zum Beispiel darf zur Kontrolle des Besitzes oder des
Konsumes illegaler Drogen selbst das Mittel des Strafrechtes
nicht zum Ziel und Zweck der Vertraege eingesetzt werden.
f)Neuueberlegungen auf internationaler Basis.
g)Anerkennung der Suechtigen als Kranke im Sinne desSozialhilfegesetzes
(Sozialversicherungsbezug).
h)Kontrollierte Abgabe von Drogen durch Aerzte
Wir sind
- gegen die unkontrollierte Drogenverbreitung durch Dealer und
dealende Junkies nach dem Schneeballsystem, mit der seit 20
Jahren staendig mehr Drogenabhaengige und mehr Drogentote
produziert werden
- gegen die Beschaffungskriminalitaet und die damit verbundene
Verelendung der Junkies
- gegen Aids- und Hepatitisverbreitung durch infizierte
Spritzen und infizierte Drogenprostituierte (M und W)
- gegen die Riesengewinne der Drogenmafien und ihre Korruption
von Staat/Regierung und Gesellschaft
- gegen die gescheiterte Politik der Drogenkriminalisierung
- fuer eine rationale Drogenpolitik mit der Entkriminalisierung
aller Drogen und die Aufklaerung der Oeffentlichkeit ueber die
pharmakologische Wirkung aller Drogen
- fuer die kontrollierte Abgabe von Drogen
- fuer die uneingeschraenkte Abgabe von Methadon und anderen
Substituten an Abhaengige
- fuer die Verhinderung der Beschaffungskriminalitaet durch die
kontrollierte Abgabe von Drogen
- fuer die wirtschaftliche Schwaechung der Mafien durch Entzug
ihrer Haupteinnahmequelle aus dem Drogenhandel
- fuer die Erhaltung der Gesundheit und des Lebens von
Drogenabhaengigen durch saubere, ungemixte und prozentual
kalkulierbare Drogen und Verhinderung der Polytoxikomanie mit
ihren oft toedlichen Folgen. Und fuer die Eindaemmung der
Verbreitung von Aids und Hepatitis und anderer schwerer
Krankheiten.
Erforderliche Massnahmen fuer Heroinabhaengige
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Es gibt keine Standardloesung fuer die Behandlung von
Drogenabhaengigen wie es von Regierungsseite propagiert wird.
Fuer einige ist die Behandlung mit einem Substitut richtig, fuer
andere eine Therapie und fuer andere wiederum ist die Behandlung
mit Heroin erforderlich.
Erkenntnisse der "Liverpooler Modells" sind zu nutzen
Fuer Heroin liegen jahrelange Erkenntnissse aus der Praxis vor.
Es wird in diesem Zusammenhang auf die Berichte von Dr. J.A.
Marks - Facharzt fuer Psychiatrie - Liverpooler Modell -
hingewiesen.
Dr. Marks geht davon aus, dass Heroinabhaengige durchschnittlich
10 Jahre abhaengig sind. Waehrend dieser Zeit muessen sie aerztlich
kontrolliert Heroin erhalten. Dadurch sterben sie nicht,
erkranken nicht an Aids und Hepatitis und sind fuer diese
Krankheiten auch keine Verbreiter, werden nicht kriminell zur
Drogenbeschaffung und die Mafia verdient an ihnen nichts.
Die Zahl der Heroinabhaengigen in dem Betreuungsgebiet von Dr.
Marks ist niedriger als in vergleichbaren Distrikten und die
Zuwachsrate ist ebenfalls niedriger. Und darueber hinaus ist
auch die Kriminalitaetsrate niedriger.
Es stellt sich die Frage, warum solche objektiven Ergebnisse in
unserem angeblich wissenschaftlichen Zeitalter ignorieret bzw.
sogar unterdrueckt werden.
Heute verbreiten Dealer und Junkies die Drogen unkontrolliert
nach dem Schneeballsystem und machen damit immer mehr Menschen
abhaengig. Wir fordern die kontrollierte Abgabe von Drogen durch
Aerzte.
Vergabe von L-Polamidon (Methadon) und anderen Substituten
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Die Vergabe von Methadon ist in der BRD nur zulaessig, wenn
Heroinabhaengige
- AIDS haben, was nicht jeder haben will,
- schwanger sind, was nicht jeder werden kann und nicht jede
will,
- Therapien abgebrochen haben, die mangels Therapieplaetzen gar
nicht von jedem antreten werden koennen.
Diese deutsche Vergabepraxis ist geradezu zynisch (so Dr.
Newmann aus New York, der dort selbst 7.500 Abhaengige mit
L-Polamidon behandelt).
Um nicht an diese strengen Regeln gebunden zu sein, bleibt den
Aerzten als Ausweg nur die Verschreibung von codeinhaltigen
Praeparaten, wenn ein Abhaengiger kein Heroin mehr nehmen moechte.
Diese Praeparate werden jedoch von den Kassen nicht bezahlt. In
einige Laendern werden die Kosten dafuer inzwischen von den
Gesundheitsbehoerden uebernommen aber laengst nicht in allen und
laengst nicht problemlos.
Auch daran ist erkennbar, dass die Politik alles tut, um die
Drogenabhaengigen in der Kriminalitaet und Verelendung zu
belassen.
Resuemee
Als Mitglieder unserer Gruppe 1987 im Bonner
Gesundheitsministerium zu Besuch waren, wurden unsere Thesen
und Ueberlegungen zur Entkriminalisierung und Teillegalisierung
massiv abgewehrt.
Wer sich noch die entsprechende Sensibilitaet bewahrt hat,
hoert die Hilfeschreie aus gleich mehreren betroffenen Bereichen
unserer Gesellschaft:
aus den Gefaengnissen (ueber 50 % der Inhaftierten konsumieren
kriminalisierte Drogen; bei nur ca. 1,5% der Einsitzenden
gelingt ein Drogenentzug),
Frauen und Maenner die durch Prostitution ihren Drogenkonsum
finanzieren,
Drogenabhaengige als eigenstaendige Gruppe,
besorgte Eltern,
Lehrkoerper,
Drogenberatungsstellen,
Gesundheitswesen,
Justiz
Polizei
(und so sieht die Bilanz der Polizei 1988 aus: Trotz Anstieg
der Beschlagnahmungserfolge bei Drogen, zum Vorjahr, -Heroin
64%, Kokain 66%, Amphetamine 42%, Haschisch 400%- war eine
Zunahme bei den Drogentoten um 50% zu beklagen und eine Zunahme
der Drogenabhaengigen (Verdoppelung bei Kokainkonsumenten)
festzustellen. Kriminalisierte Drogen sind leichter denn je zu
erhalten. Der Reinheitsgehalt der Drogen wird bei sinkenden
Preisen immer hoeher und die Gewinne der Drogenhaendler gehen
dabei ins unermessliche. Diese Bilanz beschreibt den Kampf gegen
Windmuehlenfluegel)
Literaturhinweise:
Berndt Georg Thamm: Drogenfreigabe - Kapitulation oder Ausweg?
Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden/Rhld, 1989,
ISBN 3-8011-0183-5
SPIEGEL-Spezial:Geissel Rauschgift -Die SPIEGEL-Serie ueber die
Drogensucht
SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, Januar 1989
Psychologie heute:Die taegliche Versuchung: Thema Sucht
Herausgegeben von der Red. "Psychologie heute"
ISBN 3-407-905-060
Staatliche Information Nationaler Rauschgiftbekaempfungsplan
Zu beziehen ueber die Informationsstellen der Bundesregierung
und Laenderregierungen
GdP (Gewerkschaft 1. Drogen und Kriminalitaet,
der Polizei) Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden,
1988
2. Drogenziel Europa,
ebenda, 1989
UISP (Union Interna Drogen, Drogues, Drugs -Dokumentation-
tionale des Syndicats Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden,
1987
de Police)
Dr. med. Gorm Grimm Drogen gegen Drogen, Veres Verlag Kiel,
ISBN 3-924773-77-X
Dr. J.A. Marks:Staatlich abgegebene Drogen: Eine absurde
Politik?
Hartmut Waechtler: Demokratie und Recht - Der Geheimprozess bald
gerichtlicher Alltag? -
Dr. med. Andr‚ Seidenberg:Das Drogenproblem - eine falsche
Frage
Zurich
Juergen Jage:Medikamente gegen Krebsschmerzen. Wirkungen und
Nebenwirkungen Diagnostic und Therapie des Tumorschmerz
Zitiervorschlag: Fuer eine Drogenpolitik ohne Dogma,
BAG Krit. PolizistInnen, Hamburg 1992
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SCHLUSS