Bundesarbeitsgemeinschaft

Kritischer

Polizistinnen und Polizisten

(Hamburger Signal) e.V.

 


c/o Thomas Wüppesahl • Kronsberg 31 • 21502 Geeshtacht-Krümmel

- Bundessprecher -

Thomas Wüppesahl

Kronsberg 31

D - 21502 Geesthacht-Krümmel

Tel.: 04152 – 885 666

Fax: 04152 - 879 669

Montag, 14. September 2009

P R E S S E M I T T E I L U N G


Zu dem Überfall auf das Polizeikommissariat in der Lerchenstraße und dem anschließenden Räumen eines ganzen Stadtviertels durch die Hamburger Polizei teilen wir Folgendes mit:

„Spürt noch jemand etwas?!“ (s.a. PM v. 8. Juli 2008)


„Wir waren mit zwei Hamburger Mitgliedern bei den eingesetzten Kräften vertreten. Des weiteren befand sich ein Mitglied unseres Berufsverbandes unter den auswärtigen Kräften. Ich selbst war an dem Abend des Samstag, 12. September 2009, sowie bis in die frühen Morgenstunden in meiner Funktion als Bundessprecher beobachtend vor Ort.

Ein unwirklicher Ablauf. Wunderbare Feiertagsstunden im Schanzenviertel, bis in den Samstag morgen hinein. Ein überflüssiger Angriff mit verschiedenen Straftatbeständen auf die Polizeistation in der Lerchenstraße. Ein rechtsstaatswidriger Einsatz der Polizei Hamburg, um diesen Angriff zum Anlass zu nehmen, ein ganzes Stadtviertel zu räumen; mit noch mehr Straftatbeständen.

Wer sich darüber angesichts der Fakten ernsthaft in der Detaildiskussion verlieren will, dem ist nicht mehr zu helfen. Die Fülle solcher Eskalationen auf Hamburger Stadtgebiet und eben auch am vergangenen Wochenende, wenn die HaHa-Polizei (mit unterstellten Fremdkräften) agiert, spricht Bände. Der krasseste Beleg stammt von Samstag!

Während in früheren Zeiten die Frontstadt Berlin mit solchen Schlagzeilen ihrer Hau´-drauf-Truppe von Polizei vorneweg in der Bundesrepublik rangierte, so ist es nun die Möchtegern-Metropole Hamburg seit 2001 unter Ole von Beust. Mal mit einem rechtsradikalen Innensenator, Ronald Barabas Schill, der selbst mit dem Milieu verbandelt war, mal mit einem überforderten Innensenator Udo (Not)Nagel, und jetzt mit einem Ziehgewächs aus der eigenen Bürgerschaftsfraktion, der willfährig den Ideen der von Schill & Nagel installierten sog. Führungskräften folgt!

Man muß sich vergegenwärtigen, dass mit Beteiligung der vom Selbstanspruch grünen Bürgerrechtspartei im Schwarz-Grünen Koalitionsbett in Hamburg nach wie vor die alten Personen bei der Hamburger Polizei in Amt und Würden sind: Eine Ärmel-Krempel-hoch-Truppe, die (fast) allesamt aus Not-Nagels Ausbildungslehrgang stammen, ob Peter Born, Kuno Lehmann, Werner Jantosch u.a. – Unangetastet toben sie sich mit vielen vielen hundert KollegInnen weiter in der Stadt aus. Diese Truppe schafft es auch noch, bei einer Versammlung von Kindergartenmitarbeitern oder Kleingärtnervereinigungen den polizeilichen Notstand herbeizuführen. Diese Truppe steht jenseits von Gut und Böse. Und „ihr“ Innensenator, der den Wahnsinn vom Wochenende auch noch mit lobenden Worten bedient, mit ihnen. Christoph Ahlhaus steht in der Tradition von Schill und Not-Nagel.

Es bleibt das alte Problem: Führungskräfte hat dieses Land Zehntausende. Führungspersönlichkeiten nur im Promillebereich. „Vorzeige“-Bullen wie Born & Lehmann verdienen nicht das Vertrauen von Innensenatoren und schon gar keine weiteren Sondervergütungen beim Gehalt!

Wir haben es längst mit einem krassen Missbrauch des staatlichen Gewaltmonopols in der Freien und Hansestadt Hamburg zu tun. Unter einem Schwarz-Grünen Senat!!!

Wir erlauben uns noch beispielhaft auf zwei heutige Kommentierungen einzugehen:

  1. Dr. Andreas Dressel äußert sich als innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion dahingehend: „Einige Idioten haben die zunächst fröhliche Party für ihre Gewaltexzesse missbraucht.“ (taz-Nord, 14.09.09) – Deutliche Worte! Aber welche Idioten meint Herr Dr. Dressel? Jene auf Seiten der Polizeiverbände? Im besonderen im Führungsbereich? Oder jene unter den das Polizeikommissariat angreifenden Menschen? Oder beide?
    Es nutzt überhaupt nichts mehr, sich angesichts dieser unter verschiedenen Tarnkappen außer Rand und Band agierenden Hamburger Polizei(führung) ständig bei den zum guten Teil von ihr mit provozierten bzw. bei begrenztem Anlaß (wie am Samstag Morgen!) in einem Maß zum Einsatz missbrauchten Personal wie man es sonst nur aus nichtdemokratischen Ländern kennt, radikalverbal gegen den polizeilichen Störer zu formulieren. Auch deshalb wäre es nicht bloß wünschenswert, dass der am rechten SPD-Flügel angesiedelte Dr. Dressel trotz aller hamburgischen SPD-Traumata und Fehlern während der Rot-Grünen Episode in Polizeifragen mit genau solcher Schärfe die in die 50er Jahre zurückstrebende Polizei Hamburg politisch begleitete! Die KollegInnen bräuchten es. Und mit ihnen diese Hansestadt.
  2. „Nach den letzten Krawallen gab es über 100 Festnahmen. Von Verurteilungen ist bisher nichts bekannt. Das sind die wahren rechtsfreien Räume.“ (Karl Günther Barth, Hamburger Abendblatt, Leitkommentar: „Festnahme ist gut, Verurteilung besser“, 14.09.2009)
    Wir Kritischen haben bereits frühzeitig unter Rot-Grün auf den unglaublichen Qualitätsabbau in der Hamburger Polizei mit Unterstützung von Manfred Mahr unter Harthmuth Wrocklage hingewiesen. Mit Belegen. – Wir haben nicht nur anhand der Bambule-Vorgänge auf die galoppierende Beschleunigung dieses Prozesses unter Ole von Beust mit seinen Innensenatoren hingewiesen.

    Auch Herr Barth kommentiert mittlerweile wie selbstverständlich: „Bei den letzten Krawallen...“ – Spürt eigentlich noch jemand etwas?! Wie schleichend, aber immer noch beschleunigend die „Hamburger Zustände“ (= Krawall) „normal“ werden, für die man irgendwann partout nicht mehr allein oder entscheidend das polizeiliche Gegenüber verantwortlich machen kann. Es ist auch nicht damit getan, wie Herr Barth zum Schluß die drei konservativen Polizeigewerkschaften wiedergibt: „Neue Strategien und Ideenreichtum sind nötig – und Geld und Stellen.“ Wofür denn „Geld und Stellen“ unter einem solchen Innensenator mit solcher Führungstruppe?! Um noch weiter zu eskalieren? Um noch mehr Schäden anzurichten? Es ist viel einfacher zu lösen. Berlin hat es vorgemacht. In Hamburg war man sehr weit. Und jetzt fehlt es an allen Ecken und Enden an Qualität.

Die Menschen in dieser Stadt werden immer deutlicher am eigenen Leib spüren, was die Richtlinienverantwortlichkeit von Ole von Beust ihnen zumutet. Wir appellieren an sog. politische Entscheidungsträger (dazu gehören OppositionspolitikerInnen!) und die veröffentlichte Meinung, die Zusammenhänge gedanklich angemessen zu durchdringen und mit dem erforderlichen unabhängigen Sach- und Fachverstand zu verknüpfen. Ansonsten landen diese Beobachter bzw. Mitspieler in Sachzwangkommentierungen, die mit dem Kern der Entwicklung in Hamburg nur zum geringen Teil etwas zu tun haben.

Thomas Wüppesahl, Bundessprecher

Bei Faxversand ohne Unterschrift


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Freitag, 14. August 2009

P R E S S E M I T T E I L U N G


Zu dem Verhalten des Sitzungsvertreters der Hamburger Staatsanwaltschaft während der Amtszeit eines grünen Justizsenators in einem schwarz-grünen Senat in der (jetzt auch noch!) Berufungsverhandlung gegen den Hamburger Polizeibeamten Kamiar M. wegen angeblich begangener sexueller Nötigung, nach einem überfallähnlichen und vollkommen unverhältnismäßigen SEK-Einsatz bei dessen Festnahme im Hamburger Polizeipräsidium, der rechtswidrigen Durchsuchung seiner Wohnung, verbotener Vernehmungsmethode bei der Erschleichung einer Aussage seiner Lebensgefährtin und anderer Unglaublichkeiten teilen wir Folgendes mit:

„Rechtsstaatswidriges Vorgehen von Staatsanwaltschaft, Polizei + Landgericht“


„Zu dem polizeilichen Übergriff im Dienstzimmer des höchsten Hamburger Polizeibeamten gegen Kamiar M. ist die Öffentlichkeit einigermaßen informiert. Auch die rechtswidrige Durchsuchung seiner Wohnung, rechtswidrige Vernehmung seiner Lebensgefährtin u.a.m. sind einigermaßen kommuniziert. Nur – die dazu gesetzlich berufenen (Straf)Verfolgungsorgane sitzen es aus. Sie tun nicht das was ihnen der Gesetzgeber vorgegeben hat. - Was aber noch gänzlich fehlt, sind eine notwendige Betrachtung der Person des Sitzungsvertreters der StA HaHa, Herrn Keunecke, sowie des VRiLG HaHa, Herrn Dr. Schwarz. Letzterer wurde Vorsitzender einer Kleinen Strafkammer an dem LG HH bedauerlicherweise seit dem 1. Juli 2009 nicht unwesentlich durch den grünen Justizsenator, Herrn Dr. Steffen, einem ehrgeizigen jungen Mann. Dadurch kam Herr Dr. Schwarz überhaupt erst in die ihn sichtlich überfordernden Rolle eines scharfen Richters in dieser Beweisaufnahme. Nur so lässt sich verstehen, warum der Prozess bis zum heutigen 8. Hauptverhandlungstag in solch spektakulärer Weise, so gleichförmig eskalierend und „laut“ stattfindet.

Aber zunächst zu Herrn Keunecke: Dieser „Leistungsträger“ der StA HaHa glänzt in diesem Prozeß mit Passivität bei den Aufklärungsbemühungen des Sachverhalts. Er stellt so gut wie keine Fragen an die Hauptbelastungszeugin. Er stellte am 16.07.2009 überhaupt keine Frage an die Polizeibeamtin, die vor rund zwei Jahren die erste Strafanzeige aufnahm. Der Staatsanwalt muss aber neutral ermitteln. So steht es in der StPO. Es handelt sich bei der StA - nach der StPO - um die „neutralste Ermittlungsbehörde auf der Welt“. Dabei handelt es sich um keine satirische Darstellung, sondern Realität. Herr Keunecke – wie leider viel zu viele seiner KollegInnen – haben ein gesetzesfernes Selbstverständnis in ihrer alltäglichen Praxis entwickelt.

Lassen wir einmal beiseite, dass der VriLG, Dr. Schwarz, bei seiner Befragung auch darauf verzichtete, die relevanten Partien im Hinblick auf die Anklageschrift bei der jungen Polizeibeamtin abzuklopfen, so wurden diese „Vernehmungskünste“ in der Tat nur durch vollkommenes „Totstellen“ von Herrn Keunecke getoppt. Es ist ebenfalls gängige Praxis in der sog. Strafrechtspflege, dass viele Strafrichter den Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft üben.

Diese – Außenstehenden - leicht provokant erscheinenden Darstellungen erhalten ihre Berechtigung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Verteidiger von Kamiar M, RA Uwe Maeffert, durch seine Befragung gleich eine ganze Serie an Entlastungsmomenten für Kamiar M. und an Unglaubwürdigkeiten bzgl. der Hauptbelastungszeugin hervorzuholen in der Lage gewesen ist. Wozu aber hat Hamburg eine StA mit rund 700 „Nasen“? Wozu aber gibt es in der StPO den Amtsermittlungsgrundsatz für das Gericht? Und eigentlich hätte die HaHa-Polizei auch be- und entlastendes ermitteln müssen!

Herr Keunecke verdient deshalb besonderes Augenmerk, weil er bereits in einem Verfahren gegen den Unterzeichner dieser Pressemitteilung von vor rund 10 Kalenderjahren genauso einseitig und wie dilettantisch agierte. Eben: Ein wahrer „Leistungsträger“ der Hamburger Staatsanwaltschaft. Seine Vorgesetzten – bis hinauf in die Behördenleitung – können sich auf ihn verlassen. – Vor 10 Jahren war er nicht in der Lage eine fachlich nur noch als peinlich zu bezeichnende Durchsuchung durchzuführen (PM: http://www.wueppesahl.de/dokumente/PMFrei26.09.2000.pdf). Auch scheute Keunecke sich nicht, ein aberwitziges falsches Handschriftsachverständigengutachten zu „bestellen“ und in das Verfahren einzuführen (taz, 29.08.2000: „Gekritzel reicht als Beweis“ und am 07.09.2000: „Gutachten zum Gefallen“ – s.a. http://www.wueppesahl.de/dokumente/gefaelschtes-Gutachten+StA-HH.pdf) und andere Unkorrektheiten an den Tag zu legen. – Bei Interesse können Sie den ganzen Wahnsinn unter www.wueppesahl.de/06.html (dort die Ziffer 11.) nachlesen. Damals wie heute ging es um die Ausgrenzung von missliebigen Polizeibeamten, mobben via Straf- und Strafverfahrensrecht.

Herr Keunecke war in dem damaligen Ermittlungsverfahren ein Falschspieler. Herr Keunecke ist in dem gegen Kamiar M. laufenden Ermittlungsverfahren/der aktuellen Beweisaufnahme ein Falschspieler. – Es gab damals einen Freispruch mit hochnotpeinlichen Elementen gegen die Vorgehensweisen dieses Herrn Keunecke. Wie auch schon bei dem Freispruch für Kamiar M. am AG HH-Blankenese.

Das erschreckendste daran ist aber, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg nach 10 Jahren immer noch eine solche Type von Staatsanwalt gegen der Hamburger Polizeiführung missliebige Polizeibeamte – und dies unter einem grünen Justizsenator(!) - an den Hals jagen kann. Der Justizsenator verfügt über ein Weisungsrecht ggü. seiner StA. Klar, die StA sollte aus sich heraus – so die Gesetzesauftragslage – die Gesetzeslage einhalten. Aber genau dies tut sie vielfältig nicht. So gibt es z. B. in diesem gegen Kamiar M. ins Absurde hochgezüchteten Verfahren keine Aktivitäten von Keunecke gegen den Kriminalbeamten Karg, der am 20.07.2009 vernommen worden ist, nachdem dieser sein vielfältig dreist rechtswidriges Verhalten in der 1. Tatsacheninstanz am AG HH-Blankenese einräumte. Auch dazu lässt dieser junge grüne Justizsenator – obwohl Dr. Steffen von den Realitäten informiert ist – den StA Keunecke gewähren, nachdem er ihm Dr. Schwarz „zur Seite“ stellte.

Genauso wie Dr. Steffen ohne Not derzeit reihenweise Charaktere wie Herrn Dr. Schwarz auf einflussreichere Richterfunktionen auf Zuruf aus der CDU „durchwinkt“. Dies alles – wie so vieles mehr - ist mit dem rechtspolitischen Selbstverständnis der grünen Partei vollkommen unvereinbar. Aber: Herr Dr. Steffen hat Höheres im Blick, rund 300 Kilometer weiter östlich von Hamburg, an der Spree gelegen.

Wir regen Ihnen ggü. als sog. ungeschriebener vierter verfassungsrechtlicher Gewalt hiermit höflich an, den Finger in die Wunden von Ermittlungsorganen, Gericht und Justizsenator zu legen. Unsere Informationen sind - wie immer - substantiiert, die Einschätzungen sind zutreffend und für etliche Amtsträger ausgesprochen unbequem; auch wenn es für den einen und anderen (wieder) ein wenig braucht, bis er es nachzuvollziehen in der Lage ist.“

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl)

Bei Faxversand ohne Unterschrift




Dienstag, 16. März 2004

P R E S S E M I T T E I L U N G

Zu der gestern abend durch den 1. Bürgermeister Hamburgs, Herrn Ole von Beust, bekannt gegebenen Benennung des jetzigen Hamburger Polizeipräsidenten, Herrn Udo Nagel, zum Senator für Inneres, beziehe ich für die Bundesarbeitsgemeinschaft wie folgt Position.

“Personalpolitik a la Potemkin

- Ole von Beust sieht davon ab, Innenpolitik zu machen -

Udo Nagel ist der Protagonist Schill´scher Innenpolitik. Von seiner Prägung und seinem bisherigen Wirken als Polizeipräsident ist er darauf fixiert (via bayrischer Exekutiv-Prägung), den Willen eines Senators stumpf zu vollziehen. Die Unruhe, in die er die Polizei Hamburg mit seiner Strukturreform getrieben hat, ist beispiellos. In der BILD-Zeitung hat er sich weitere Tausend PolizistInnen gewünscht. Es bleibt ihm zu wünschen, dass er in seiner Funktion als Senator nicht an dieser Zahl gemessen wird. Herr Nagel fuhr nach China wg. Öffentlichkeitsarbeit. Der Justizsenator Kusch nach Arizona, um in einem Gefängnis zu sehen, dass dort Gefangene in rosa Unterwäsche herumlaufen. Beide fuhren, um zu lernen. Das – und nicht nur das – läßt Schlimmes für die Ziele seiner Politik befürchten.

Im Dezember 2002 hatten wir in einer ersten Pressemitteilung eine bereits vernichtend erscheinende Zwischenbetrachtung zu der Arbeitsleistung des heute auch nicht mehr so neuen Hamburger Polizeipräsidenten, der bei seiner Berufung bereits eine sogenannte 4. Wahl darstellte, herausgegeben. In der zweiten „Zwischenbilanz„ vom 23.02.2004 von vor drei Wochen – siehe Anlage – schrieben wir fort, was dieser Mann in der Hamburger Polizei (bisher) anrichtete und wie er auftritt.

Wie schlimm muß es um die CDU Hamburgs bestellt sein, wenn sie nach fast einem viertel Jahrhundert Oppositionszeit zuerst Ronald B. Schill zum Innensenator kürt und nun diesen Bayern?! – Erneut kann sie aus ihren Reihen nicht den Innensenator stellen. Herrn Heino Vahlendieck wurde bereits mit der Vergabe des Posten als Präsidenten des LfV beschieden: „Heino, Du bist zwar bemüht, bist auch ein feiner loyaler Kerl, aber als innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion haben wir mehr von Dir erwartet.“

Diese CDU ist ja schon verbraucht bevor sie längere Zeit regiert.

Carsten Lüdemann, der seit 2,5 Jahren das „Erbe“ von Herrn Vahlendieck verwaltete, gilt dem 1. Bürgermeister gleichfalls nicht als qualifiziert genug. – Auch Carl-Heinz Ehlers, der am gestrigen Tag fast zeitgleich gewissermaßen in „politische Pension“ geschickt wurde, gilt nicht als ministrabel - aber dafür Herr Udo Nagel. Welch Groteske.

Wir Kritische dachten, es stünden uns vier gleichförmig langweilige, aber von Kontinuität begleitete, Jahre ins Haus. Mit Ausnahme des Justizsenators, Herrn Roger Kusch - so dachten wir bis gestern abend -, wird es kaum Skandale geben. Wir sind uns sicher, dass Herr Nagel, der praktisch gegen die überwiegende Mehrheit der Hamburger Polizei arbeitete, ein für die Bürger in Hamburg und die CDU katastrophales innenpolitisches Ergebnis produzieren wird.

Wie mißglückt ist die Art und Weise der Personalfindung und – vor allem – dieses Ergebnis.“

Mit freundlichen Grüßen                       Thomas Wüppesahl, Bei Faxversand ohne Unterschrift

ANLAGE zur PM vom 16. März 2004

Geesthacht-Krümmel, 23. Februar 2004

Zu den Fehlleistungen des Hamburger Polizeipräsidenten, Herrn Udo Nagel, der vor seiner Berufung nach Hamburg noch als Kriminaldirektor in Münchens Stadtpolizei seinen Dienst versah, beziehe ich für die Bundesarbeitsgemeinschaft wie folgt Position.

P R E S S E M I T T E I L U N G

Vor 15 Monaten hatten wir in einer ersten Pressemitteilung eine bereits vernichtend erscheinende Zwischenbetrachtung zu der Arbeitsleistung des heute auch nicht mehr so neuen Hamburger Polizeipräsidenten herausgegeben. Heute müssen wir feststellen, dass Herr Nagel seinen Weg konsequent zu Ende geht:

         - Es ist alles noch schlimmer geworden. Zunächst aber ein Beispiel zur Einstimmung.

Was kann eine Situation besser illustrieren als eine satirische Darstellung. Deshalb drucken wir an dieser Stelle ab, was Sie in der UNBEQUEM Nr. 51 (Mai 2003), s.a. www.kritische-polizisten.de vollständig nachlesen können:

Die Hamburger Polizei war sichtlich und bundesweit wahrnehmbar bemüht, das Scheitern der Kandidatur Hamburgs als Olympiabewerber zu fördern: So gab es monatelang immer wieder Verkehrsstillstände durch überdimensionierte Kräfteaufmärsche anlässlich von Demonstrationen wegen eines kleinen Bauwagenplatzes (“Bambule”-Demos) und andere Kraftmeiereien wie unvertretbare Polizeikessel in der Haupteinkaufsstraße mit unbeteiligten WeihnachtseinkäuferInnen, die eingekesselt wurden – mittlerweile entschuldigten sich Einsatzleiter -, es gab mehrere Todesschüsse durch Polizisten, es gab Wasserwerfereinsätze gegen friedensbewegte SchülerInnen u.a.m. Bundesweit sollten alle mitbekommen, dass in Hamburg ein anderer Wind weht. Das hat auch geklappt.

Zusätzlich hat sich der Polizeipräsident, Herr Udo Nagel, ein Import aus München – siehe auch Pressemitteilungen auf www.kritische-polizisten.de - auch noch mit einer besonderen Kompetenz geschmückt. Er scheint das bundesdeutsche Kabarett zu fördern, indem er Beiträge während seiner Dienstzeit liefert, die man nur als Realsatire bezeichnen kann. Herr Nagel äußerte sich vor dem Innenausschuss zu dem Einsatz von Wasserwerfern ggü. einer Friedensdemonstration, hierbei assistiert von dem Innensenator Schill und dem Abg. Bauer. Und das diente dem bekannten Kabarettisten Henning Venske als Steilvorlage.

Henning Venske, bekannt als Fernsehmann, Rundfunk-Journalist, Buchautor, politischer Satiriker und anderem, gibt mehrfach jährlich in Hamburgs Kabarett-Theater “Alma Hoppes LUSTSPIEL Haus” seine “Monats-Schauer”, in denen er die aktuellen politischen Geschehnisse der davor liegenden Wochen mit beißender Satire gekonnt auf´s Korn nimmt. Dabei werden natürlich auch immer wieder innenpolitische Brüller bearbeitet.

Lesen Sie selbst das Beispiel aus dem Monats-Schauer Mai 2003, bei dem Herr Nagel in seiner sicherlich ungewollten Satire sehr viel über sich mitteilt.

“Die Lallbacken des Monats

Von Henning Venske

Da fangen wir mal gleich in Hamburg an. Am 1. April tagte der Innenausschuss zum Thema “Ereignisse am Rande der Schülerdemonstration”. Es ging um die Frage, hat die Polizei bei dieser Demo sinnlos Gewalt angewendet. Ich habe mit Vergnügen das Wortprotokoll dieser Sitzung gelesen und muss sagen, ich hätte nicht gedacht, dass Polizeipräsident Nagel, Innensenator Schill und seine rethorische Leibstandarte ihre Unschuld auf derart hohem Niveau beteuern.

Der Polizeipräsident machte z.B. eindringlich klar, wie professionell er eine Menschenansammlung einzuschätzen vermag. Zitat :

“Die ca. 500 Gewalttäter bestanden vom Eindruck her, ich betone es, auch durch diese palästinensischen Tücher aus Palästinensern, Türken, Kurden, es wurde auch nichtdeutsch gesprochen, und Deutschen. Es waren erkennbar Jugendliche und Heranwachsende, in der Mehrheit männlichen Geschlechts, aber auch nicht wenige junge Mädchen. Das kann man auch sehr deutlich sagen. Bei den anderen von der Räumung Betroffenen handelt es sich um einen Querschnitt der ursprünglichen Versammlungsteilnehmer. Vom Verhalten wirkten diese, könnte man durchaus sagen, quasi wie eine Kulisse für die Gewalttäter”. - Zitat Ende von Udo Nagel.

Der Querschnitt als quasi-Kulisse, dazu nichtdeutsch sprechende Palästinensertücher – also ich glaube dem Mann. Seine Ausdrucksweise ist seinen Gedanken angemessen.“ – Zitat Ende H. Venske.

Bevor wir zu der weiteren Entwicklung kommen hier zur Erinnerung (der vollständige Text ist noch unter www.kritische-polizisten.de eingestellt) die wesentlichen Aussagen aus der damaligen Pressemitteilung:

-          Herr Udo Nagel war eigentlich nur “4. Wahl” vor seiner Nominierung als Polizeipräsident. Besonderer Förderer war der in Unehren entlassene ehemalige Staatsrat Walter Wellinghausen, der im Verein mit Teilen Hamburger Medien ein verklärtes Bild von den Potentialen dieses Mannes zeichnete;

-          Selbst eklatante Fehler in seiner Amtsführung wurden von Medien übersehen.

-          Dieser Polizeipräsident wendet Arbeitsmethoden an, die eigentlich der Vergangenheit angehören sollten. Moderne Führungsgrundsätze (z.B. Transparenz, Kooperation) werden von ihm eklatant missachtet.

-          Herr Udo Nagel schottet sich gegen andere Meinungen ab;

-          Weiterer Schonraum für diese weitere Schwachstelle im Führungsbereich, weil die Politik die mit Herrn Nagels Wechsel verbundene Unruhe scheut;

-          Einführung nicht bloß struktureller Münchner Polizei-Verhältnisse in die Hamburger Polizei, wie sie in der PEINELT-Studie über die Münchner Polizei deutlich wurden.

Wesentliche Ergebnisse der PEINELT-Studie siehe UNBEQUEM Nr. 41, 12/2000, S 31 ff

Darin findet sich ein Ausschnitt aus dem gelobten Polizei-Land Bayern. Solche Zustände brauchen wir nicht in Hamburg. Leider haben wir sie bereits in weiten Bereichen. Somit ist es kein Wunder, wenn das Leistungs- und Kompetenzprofil, das Herr Nagel bislang abliefert, untermaßig ist. Die Besetzung des Präsidentenamtes mit diesem Mann ist für die Polizei Hamburg erneut eine vertane Chance.

Wobei wir uns freuen, dass in der weiteren Verarbeitung unserer Pressemitteilung aus dem Dezember 2002 die anderen drei Berufsverbände (BDK, GdP + PolGewDB) inzwischen weitestgehend unsere damals noch avantgardistisch anmutenden Einschätzungen teilen. Aber genau dafür gibt es uns Kritische eben, dass wir nicht nur die realen Verhältnisse in unseren Polizeien im Klartext beim Namen nennen, wenn sich niemand anderes mehr traut bzw. Opportunismen gepflegt werden, sondern wir bereiten Innovationen ihren Weg.

Warum ist Herrn Nagels Leistungsbilanz noch schlimmer geworden? – Beispiel: China

Im November 2003 führte Herr Nagel einen Informationsbesuch in Rot-China durch. Hierzu war in verschiedenen Medien zu erfahren, dass dieser Besuch im Besonderen in den Bereichen der Aus- und Fortbildung sowie der Öffentlichkeitsarbeit dem Erfahrungsaustausch dient. Kein Wort war darüber zu lesen, dass es sich um eine Diktatur handelt. Der Justizsenator fährt nach Russland, um sich ein Horror-Gefängnis zeigen und erklären zu lassen und der Hamburger Polizeipräsident fährt nach China, ..... – Aber wen wundert´s noch? - Und die Hamburger CDU wirbt in dem aktuellen Bürgerschaftswahlkampf auch schon großplakatig mit MAO (Michel, Alster, Ole). Erst arbeitet man mit Rechtspopulisten zusammen, setzt einen solchen mit seinen Vasallen sogar an die Spitze von Verfassungsschutz, Polizei usw. und dann wirbt die CDU mit MAO. Wohin soll das bloß noch führen. Oder haben wir irgend etwas nicht richtig verstanden?

(Fast) alle freuen sich auf Udo Nagels Rückkehr in seine 1. Heimat

- Wir Kritische Polizistinnen und Polizisten auch -

Auf jeden Fall freuen wir uns schon darauf, wenn Herr Nagel wieder in seiner 1. Heimat wirken wird. Denn Hamburg bezeichnet er ja nicht bloß als 2. Heimat, sondern irgendwie werden wir das schale Gefühl nicht los, dass er unsere Heimat (Hamburg) mehr und mehr seiner 1. Heimat anzugleichen versucht. Nachdem dies (und anderes) seinem Hauptförderer bereits schlecht bekommen ist, sind wir Kritische PolizistInnen zuversichtlich, dass auch er im Gefolge des 29. Februar 2004 wieder “frei” gesetzt wird. Herr Nagel macht in Hamburg ein so unpassendes Gastspiel wie eine bayrische Trachtengruppe im Ohnsorg-Theater.

Und mit Herrn Nagel müssen eine Reihe weiterer Köpfe in unserer sog. Führung von ihren Überforderungen erlöst werden. Auch das haben aber immer mehr Menschen begriffen; auch in den Bürgerschaftsfraktionen. Denn Herr Nagel zog Kopien seiner selbst in seine Nähe wie alle schwachen Führungspersönlichkeiten. Zu diesen Führungspersönlichkeiten kann allerdings festgestellt werden, dass sie wenigstens der Residenzpflicht nachkommen.

Ohne Ende Video, verschärfte Vernehmungen, DNA “Grenzen”los

Udo Nagel tritt für verschärfte Vernehmungsmethoden ein, will DNA nahezu grenzenlos speichern und möchte viel zu viele Bereiche unserer Stadt videografiert sehen. Darüber hinaus ist er immer zu vernehmen, wenn es um noch mehr Law-and-Order-Parolen geht, wie mehr Kontrollen auf und an Schulhöfen. Wann wohl Kindergärten und Kreissäle kontrolliert werden sollen? Wir haben den Eindruck, dass dieser Polizeipräsident Bürgerrechte nur pro forma anspricht und auf solchen Fernreisen wie nach China auf´s Höchste gefährdet ist; und dies nicht bloß wegen SARS oder der Vogelgrippe.

So war am 14. Juli 2002 in der WELT am Sonntag sowie anderen Tageszeitungen zu lesen, dass Herr Nagel die umstrittene Reid-Methode in Hamburg einführen möchte. Dabei handelt es sich um Vernehmungsmethoden, die bereits 1947 in den USA entwickelt und aus guten Gründen bislang den bundesdeutschen Polizeien vorenthalten wurden – mit einer Ausnahme: Bayern. Danach werden zum Beispiel Beschuldigten belastende Zeugenaussagen vorgegaukelt oder einem Diebstahls-Verdächtigen wird eine neue Fingerabdruck-Analysemethode vorgespiegelt, die es in Wahrheit gar nicht gibt, um ihn so zum Geständnis zu bewegen. - (s. bei Interesse ebenfalls die UNBEQUEM Nr. 51, Seite 11 ff., “Die Münchner Mordkommission. Aus der Praxis für die Praxis”, Dr. Thomas Etzel.) - Zur Erinnerung: Herr Nagel war in dieser Mordkommission und der dort geschilderte Fall basiert auf einem von Herrn Udo Nagel nicht geklärten Mordfall. Von wegen Mr. 100%-Aufklärung. Aber das ist nur eine von so vielen veröffentlichten Desinformationen bestimmter Hamburger Medien, die sich immer wieder von solchen Menschen wie Wellinghausen, Schill oder Nagel instrumentalisieren ließen bzw. noch lassen.

Ein Schwindler als Staatsrat der Innenbehörde

Derjenige, der Herrn Nagel nach Hamburg holte, war der ehemalige Staatsrat der Innenbehörde, Herr Walter Wellinghausen. Niemandem ist verborgen geblieben, dass Herr Wellinghausen mit Schimpf + Schande gemeinsam mit seinem früheren Mandanten, dem ehemaligen Amtsrichter, Herrn Ronald Schill, vom 1. Bürgermeister entlassen worden ist.

Hintergrund war die Feststellung der Senatskanzlei – in ihrer Rolle als Disziplinarbehörde für Senatoren und Staatsräte -, dass Herr Wellinghausen i.Z.m. seinen zahlreichen Nebentätigkeiten rechtswidrig agierte. Natürlich hätte dies auch bereits früher festgestellt werden können und hätte zu Konsequenzen führen müssen, wenn es sich nicht um einen – damals noch genehmen - Staatsrat der Innenbehörde gehandelt hätte. Der Staatsrat hatte seit dem Dezember 2001 mehrere Nebentätigkeiten und Einkünfte nicht angemeldet.

Aber es ist natürlich nicht nur das, sondern Wellinghausen belog das Parlament und insbesondere den Innenausschuss. Was für ein Amts- und Staatsverständnis an der Spitze einen Landesinnenministeriums! Die Frankfurter Allgemeine Zeitung generierte die Sprachformel: Die Hamburger Regierung sei der “Bastard der Koalitionen” auf Bundes- und Länderebene. Dass Herr Wellinghausen darüber hinaus Unregelmäßigkeiten en masse lieferte, wie die Nicht-Rückgabe seines Polizei-Dienstausweises, eines nur für den Dienstgebrauch bestimmten Leitfadens für verdeckte Ermittler oder eines als “geheim” eingestuften Vermerks über eine relativ genaue Chronologie, was das LfV vor dem 11.09.2001 über die in Hamburg lebenden späteren Attentäter wusste, könnte fast vernachlässigt werden, wenn seine frühere Kanzlei nicht die Verteidigung des Syrers Mamoun Darkanzanli, der mit dem Attentäter vom 11.09., Mohammed Atta, gut bekannt gewesen sein soll, übernommen hätte und diese Kanzlei immer wieder Mandanten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität betreute.

Und ausgerechnet dieser Mann schreibt nun, wie zum Hohne auf den Staat, von dem er angesichts rechtswidriger Machenschaften und seinem fragwürdigen Parlamentsverständnis, aus einem Staatsamt entlassen werden musste, an einer Promotion über die staats- und verfassungsrechtliche Stellung der Staatsräte in Hamburg (DIE WELT, 31.01.2004). – Man sollte sich die Bedeutung immer klar vor Augen halten, dass maßgeblich er es war, der Herrn Udo Nagel nach Hamburg geholt hat.

Nachdem wir schon erleben mussten, dass ein Bundesinnenminister Geld im relativ großen Stile wusch und sich gleichzeitig als Frontkämpfer gegen die Organisierte Kriminalität gerierte oder ein Bundeskanzler sein Ehrenwort über das Gesetz stellte (natürlich auch i.Z.m. ein paar Millionen “Spendengelder”), nachdem er bereits zwei Jahrzehnte zuvor in einer Parteispendenaffäre nur über einen Black-Out sein Heil fand und leider weitere Fälle dieser Qualitäten in Regierungen der Bundesrepublik Deutschland stattfanden, können die Vorgänge um Herrn Wellinghausen nur noch Naive verwundern.

Strukturreform gegen die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten, gegen den Personalrat und die Berufsverbände

Herr Nagel produziert mit seinem antiquiert anmutenden Selbstverständnis in einem Ausmaß Widerstände, dass wir als Kritische PolizistInnen dagegen nur Waisenkinder sind.

Es ist noch nie vorgekommen, dass auf einer Personalversammlung wie im November 2003 mehrere EKHK´s aufstanden, Redemanuskripte zogen und belegten, welche verheerenden Konsequenzen die beabsichtigte Strukturreform für ihre Zuständigkeitsbereiche hat.

Man darf heute bereits feststellen, dass diese Strukturreform nicht kommen wird. Sie steht nicht bloß still wg. des Bürgerschafts-Wahlkampfes, sondern sie ist nicht durchsetzbar gegen die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten, gegenüber den Positionen im Personalrat sowie den vier Berufsverbänden. Und das ist gut so.

Auch dies wirft ein erschreckendes Licht auf die Arbeitsleistung dieses Polizeipräsidenten. Aber wir wollen nicht in Wiederholungen eintreten. Nur so viel sei ergänzt: Während wenige öffentlichkeitswirksame Kriminalitätsbereiche intensiv bearbeitet werden (Jugend, Junkies/Dealer am Hauptbahnhof), werden zentrale Kriminalitätsfelder wie die Wirtschaftskriminalität oder die Organisierte Kriminalität in einem Ausmaß vernachlässigt, deren gravierende Folgen erst noch sichtbar werden. Hoffentlich nicht erst dann, wenn es zu spät ist.

Es wird Zeit, dass Herr Nagel begreift, dass sein Zweitwohnsitz ein Stadtstaat ist, der sich für die Übertragung der Strukturen eines Flächenlandes (seines Erstwohnsitzes) nicht eignet.

Es gab eine ganze Serie von umstrittenen Personalentscheidungen sowie einen “Maulkorberlass” für Gespräche mit Bürgerschaftsabgeordneten (Bayern läßt auch hier grüßen, s.a. die Ergebnisse der PEINELT-Studie von wg. Transparenz). Hochrangige Polizeiführer haben in internen Vermerken Kritik am Führungsstil von Herrn Nagel geübt. – Schon im letzten Sommer 2003 wurden Besuche von Abgeordneten auf Revieren nur noch mit Genehmigung durch ihn und Herrn Wellinghausen erlaubt. Und bei diesen Besuchen werden Aufpasser aus dem Präsidium geschickt. Das erinnert irgendwie an die Institution von “Polit-Offiziere”.

Und dass unter diesem Polizeipräsidenten nicht einmal eine ordnungsgemäße Kriminalstatistik dem Parlament und der Öffentlichkeit übergeben worden ist, stellt gleichfalls ein Novum in der Bundesrepublik dar. Aber vielleicht sollte man die auffallend gute Statistik Bayerns einmal extern untersuchen lassen!

Während unter Rot-Grün und insbesondere Herrn Wrocklage die Bilanz der Inneren Sicherheit und der Zustand der Polizei Hamburg bereits auf einem Tiefpunkt angelangt zu sein schienen, schafft es ausgerechnet das Triumvirat Schill/Wellinghausen/Nagel die Polizei Hamburg noch weiter in den Minusbereich zu bringen. Und das trotz hunderter zusätzlicher KollegInnen aus Berlin und Unterstützung aus vielen gesellschaftlichen Feldern heraus.

Am 1. März wird Hamburg in jedem Fall einen neuen Innensenator haben. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Konsequenz des Parlamentes, die Herrn Wellinghausen und Herrn Schill letztlich aus ihren Ämtern katapultiert hat, sich nicht zufrieden geben wird. Es ist zu wünschen, dass der Geist, den diese Menschen in die Polizei hineinzutragen versucht haben und der durch die derzeitige Führung manifestiert wird, konsequenterweise ebenfalls beendet wird. Nun kann sich die Hamburger Polizei langsam auf den neuen Innensenator – entweder Michael Neumann (SPD) oder Dr.   Freytag (CDU) – vorbereiten. Jedenfalls das wird besser.”

 Mit freundlichen Grüßen                                                                              (Thomas Wüppesahl)





Donnerstag, 8. Januar 2004

P R E S S E M I T T E I L U N G

Anläßlich der Eröffnung der öffentlichen Hauptverhandlung am

Montag, den 12. Januar 2004, 09:00 Uhr,

vor dem Amtsgericht Hagen,

Heinitzstrasse 42, Raum 60 (Erdgeschoß)

58097   H A G E N

gegen mehrere Polizeibeamte und eine Polizeibeamtin, übersenden wir Ihnen die anliegende Strafanzeige,

die wir gegen den vorsitzenden Richter am Amtsgericht Hagen, Herrn Brass,

heute bei der Staatsanwaltschaft Hagen gestellt

sowie dem Präsidenten des Landgerichts Hagen (Disziplinarvorgesetzter) eingereicht haben,

zur gefälligen Kenntnisnahme und ggf. weiteren Verarbeitung.

Wir jedenfalls halten die Nichtzulassung des staatsanwaltschaftlichen Anklagetenors auf „Körperverletzung im Amt“ für einen weiteren Skandal bei diesem ohnedies vorliegenden Polizeiskandal. Wobei – dies sei zugleich angemerkt – es ohnehin eine Ausnahme darstellt, dass solche Verstöße gegen Recht und Gesetz in den bundesdeutschen Polizeien bekannt werden und noch seltener ist, dass sie zu einer öffentlichen Hauptverhandlung geführt werden.

Dies ist aber auch vielen Mitgliedern Ihres Berufes (siehe Oliver Neß u.a. Vorfälle) aus eigenem Erleben bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl)                                                    (Robert Huppertz)

Bundesvorstandsmitglieder, Bei Fax- und Email-Versand ohne Unterschriften
 

ANLAGE zur Pressemitteilung vom 8. Januar 2003

Donnerstag, 8. Januar 2004

S T R A F A N Z E I G E

gegen

den Richter am AG Hagen, Herrn Brass

wegen Verdachts der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt

Begründung:

Im Strafverfahren des AG  Hagen, Az. 74 Ls 500 Js 156/02 –15/03 hat die Staatsanwaltschaft Hagen gegen 5 Polizeibeamte Anklage erhoben, u.a. wegen Körperverletzung im Amt. Die Angeklagten sind als Täter oder Gehilfen eines Vorfalls verdächtig, bei dem eine Polizeibeamtin laut Anklageschrift im Dienstraum vom Stuhl hochgezerrt, die Arme mit Handschellen auf den Rücken gefesselt und an einem Kleiderhaken - der die Bezeichnung „Frauenparkplatz“ getragen hat -, im Raum des Dienstgruppenleiters aufgehängt wurde. Der stellvertretende Dienstgruppenleiter soll die Hilferufe des Opfers mit den Worten kommentiert haben, sie solle sich nicht so wehren, dann würde es weniger weh tun.

Diese Handlungen erfolgten während der Dienstzeit. Die Angeklagten – vier von fünf männlich – trugen alle Uniform.

Initiationsriten bei den Polizeien

Zutreffend geht die Staatsanwaltschaft Hagen in ihrer Anklage davon aus, dass dieser Sachverhalt u.a. den Tatbestand der Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB erfüllt. Ein privater Hintergrund scheidet vorliegend aus, da die Beamten nur dienstlich miteinander zu tun hatten. Ein Polizeibeamter, der sich im Dienst befindet, kann nicht plötzlich auf „privat“ umschalten und als Privatmann Straftaten an Kollegen begehen.

Ausserdem lässt sich der Anklageschrift entnehmen, dass einer der Angeklagten kurz vor Tatausführung darüber sprach, dass es an der Zeit wäre, dass das Opfer den „Frauenparkplatz“ kennen lerne. Es waren bereits zuvor des öfteren Bemerkungen i.Z.m. dem noch ominös bleibenden „Frauenparkplatz“ geäussert worden – ohne dass das Opfer bis dato mit diesem Begriff etwas anfangen konnte. Für sie stellte ein Frauenparkplatz besondere Parkflächen in Parkhäusern etc. dar, also etwas gerade für Frauen mehr Schutz-bietendes dar.

Es ist anzunehmen, dass so wie in einer Münchner Polizeischicht die „Neuen“ an einem sog. Marterpfahl gefesselt, erst einiges erdulden mußten, auch der sog. „Frauenparkplatz“ in Hagen ein informelles Initiationsritual darstellte.

Der stellvertretende Dienstgruppenleiter war als anwesender dienstranghöchster Polizist, zumal er von dem Opfer, einer ihm personalführungsmäßig zugeordneten jungen Polizeibeamtin unmittelbar um Hilfe gerufen wurde, zum dienstlichen Einschreiten verpflichtet. Stattdessen  befreite er sie nicht, sondern äußerte lt. Anklageschrift sinngemäß, dass jede das bekomme, was ihr zustünde. Sie solle sich nicht wehren, weil die Behandlung dann weniger Schmerzen auslöste. Als Vorgesetzter hatte er die Fürsorgepflicht des Dienstherrn umzusetzen. Somit handelte er dienstlich in Ausübung seines Dienstes. Er war aktiv gewesen, munterte die anderen handelnden Polizeibeamten damit auf und sicherte damit diesen sogar den dienstrechtlichen Schutz zu.

 – Zu klären wird auch sein: Wie häufig ist diese Initiationsrite bereits zuvor ausgeübt worden?

Einem solchen Zusammenhang den privaten Mantel umzuhängen, ist schon bizarr.

Aber auch die übrigen Angeklagten können sich nicht auf eine private Handlung während des Dienstes berufen. Immerhin erfolgte der Übergriff hoheitlich in Uniform durch mit Steuergeldern alimentierte Polizeivollzugsbeamte und mit einer dienstlichen Handschelle. Den Polizeibeamten war während der Dienstzeit keine private Betätigung, insbesondere keine Misshandlung einer Kollegin erlaubt, so dass sie zumindest in Beziehung auf den Dienst gehandelt haben. Des weiteren sind sie gesetzlich gehalten „die ordnungsgemäße Amtsführung“ vorzunehmen. Das ist nun erkenntlich nicht der Fall gewesen. Der § 340 StGB schützt neben Individualinteressen (Einzelne gegen die Beeinträchtigung seiner körperlichen Integrität) auch die ordnungsgemäße Amtsführung.

Eine Beziehung auf den Dienst ist lt. herrschender Meinung immer anzunehmen, „wenn die Körperverletzung in einer Zeit verwirklicht wird, in welcher der Amtsträger zwar entweder keine dienstliche Funktion ausübt oder jedenfalls kein aktueller äußerer oder innerer Zusammenhang herzustellen ist, die Handlung aber in einem sachlichen Zusammenhang zur Dienstausübung steht, sie also durch letztere erkennbar „veranlaßt“ ist.“ – Auch diese Bedingung liegt hier für jeden vernünftig Denkenden vor.

Gerade die Bezeichnung „Frauenparkplatz“ belegt den dienstlichen Zusammenhang. Es ging um eine gezielte von Frauenfeindlichkeit gesteuerte Fehlverhaltensweise, die den Zweck verfolgte, eine Kollegin deswegen zu demütigen, weil sie Polizeibeamtin war. Männliche Polizeibeamte wurden nicht gefesselt an Kleiderhaken gehängt. Die gezielte Missachtung und Misshandlung einer Polizeibeamtin durch männliche Polizeibeamte wegen deren Geschlechts kann nur Dienstbezug haben. Man kann davon ausgehen, dass die Täter ihre männliche Überlegenheit als Polizeibeamte gegenüber einer Kollegin demonstrieren wollten und nicht ihre Überlegenheit als private männliche Person. Daran ändert auch nichts die Tatsache, dass zumindestens eine Polizeibeamtin an dieser Tat beteiligt war. Auch dies deckt sich mit den einschlägigen Erkenntnissen, dass Frauen in diesem (f rüheren) Männerberuf sich häufigst nur dadurch integrieren können, wenn sie die männlichen „Gepflogenheiten“ mitmachen oder übertreffen. Zu klären wird in dem Prozeß auch sein, ob diese Angeklagte auch bereits vorher an dem „Frauenparkplatz“ hing? In der Regel wehren sich die wenigsten Kolleginnen gegen solche Übergriffe. Hintergrund ist, dass weibliche Polizeibeamte seit Jahren in der Männerdomäne Polizist vielfach nicht ernst genommen werden. Wir haben als Kritische PolizeibeamtInnen seit vielen Jahren immer wieder auf das Mobbing gegen Beamtinnen mit dem Hintergrund einer frauenverachtenden und sexistischen Grundproblematik in den bundesdeutschen Polizeien aufmerksam gemacht.

Die Misshandlung der Polizeibeamtin erfolgte also eindeutig als Ausfluss dieses dienstlichen Hintergrundes. Es handelt sich um ein seit Jahren durch die Medien jedermann bekanntes Phänomen frauenfeindlicher Aktivitäten innerhalb der Polizei.

Die großen Polizeigewerkschaften gehen aus verschiedenen Gründen letztlich bloß halbherzig an diese Problematik heran.

Auch das Beispiel Hagen belegt dies, weil bereits vor dem bekannt gewordenen Opfer mutmaßlich andere KollegInnen dasselbe durchmachten, was durch die Redewendung „Frauenparkplatz“ belegt wird. Der Kern dieser Ausführungen dient jedoch der folgenden Substantiierung: Das kriminelle Ausleben dieser frauenfeindlichen Einstellung gegenüber weiblichen Polizeibeamten erfolgt somit ausschließlich in Bezug auf den Dienst und hat mit rein privat motivierten Übergriffen, die sich vielleicht zufällig zeitlich in der Dienstzeit ereignen, nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Auch damit ist der Bezug auf den Dienst (Tatbestandsmerkmal) erfüllt, weil die handelnden Beamten der Tenor eint: „Was haben Frauen bei der Polizei zu suchen?!“ und „Wer als Frau zu uns gehören will, muss erst einmal den „Frauenparkplatz“ mitgemacht haben!“

Zudem hat der BGH im Falle Silvia Braun (Suizid einer Münchner Polizeibeamtin nach krassem Mobbing im Dienst durch KollegInnen) eindeutig festgestellt, dass Psychoterror von Polizeibeamten wegen Verletzung der den Dienstherrn treffenden Fürsorgepflicht grundsätzlich als dienstlich zu werten ist, mit der Folge, dass der Dienstherr im Rahmen der Amtshaftung eintrittspflichtig ist.

Es wäre grotesk, die zivilrechtliche Haftung des Dienstherrn bei der strafrechtlichen Bewertung zu übergehen. Die Folge wäre, dass Beamte, die andere Beamte während der Dienstzeit misshandeln, strafrechtlich wie jeder Privatmann nur wegen Körperverletzung oder gefährlicher Körperverletzung bestraft würden, aber der Dienstherr im Rahmen der Amtshaftung Schadensersatz zu leisten hätte und der kriminelle Beamte im Disziplinarverfahren mit keinen oder nur geringen Sanktionen zu rechnen hätte, weil er sich ja nur als Privatperson strafbar gemacht hätte. Dieses Ergebnis kann nicht richtig sein. Folglich ist vorliegend zweifelsfrei § 340 StGB verwirklicht, wenn sich in der Verhandlung der erhobene Tatvorwurf als berechtigt herausstellt.

Wenn der erkennende Richter Brass, hier fortan der Beschuldigte, bereits im Vorfeld die Anwendung des § 340 StGB ablehnt, weil die Tat nach seiner Auffassung ersichtlich nichts mit dem Dienst zu tun habe, begründet dies den Verdacht seiner Strafbarkeit aus folgenden Erwägungen:

Strafvereitelung + Rechtsbeugung

Die vorbezeichneten Ausführungen stellen nach unserer auch im Zusammenhang mit mehreren Juristen entwickelten Überzeugung die absolut herrschende Lehre und Rechtsprechung dar. Zumindest hätte die Anklage hinsichtlich der Körperverletzung im Amt zugelassen werden müssen, um in der Verhandlung alle Hintergründe aufzudecken und dann zu entscheiden.

So entsteht der Verdacht, gerade, weil der vorliegende Fall einen unglaublichen Polizeiskandal darstellt, dass bereits im Vorfeld eine rechtlich nicht haltbare Bagatellisierung erfolgen soll, um die Tat zu verniedlichen / klein zu reden und als „Privatveranstaltung“ darzustellen. Es besteht somit der Verdacht, dass der Beschuldigte, trotz der zutreffenden Anklage durch die Staatsanwaltschaft, vorsätzlich zugunsten der Angeklagten die Anklage hinsichtlich der Körperverletzung im Amt nicht zugelassen hat, obwohl er genau wusste, dass diese Handlungen während des Dienstes geschahen und ihre Ursache offenkundig in den dienstlichen Beziehungen lag, ein Bezug also offenkundig vorlag. Damit hat er sich nach diesseitiger Rechtsauffassung so weit von der Rechtslage entfernt, dass es sich nicht nur um eine unvertretbare Mindermeinung handelt, sondern um einen glatten Rechtsbruch, der sich weit und gravierend von der bestehenden Rechtslage entfernt hat.

Auch muß dem RiAG Brass bekannt gewesen sein, dass Fälle des „Begehenlassen“ sowohl Fälle des aktiven Tuns als auch des Unterlassens umfaßt. Dies gilt auch für Fälle in welchen der Amtsträger einen anderen Amtsträger nicht von dessen Körperverletzungshandlung abhält.

In diesen Fallkonstellationen (hier auch mit einschlägig) sollte lt. herrschender Meinung der Amtsträger dem handelnden Kollegen übergeordnet sein. Ist der handelnde Kollege hingegen gleich- oder übergeordnet, kommt alleine eine Teilnahme an fremder Tat (Anstiftung oder Beihilfe am „Begehen“) in Betracht.

Dies wiederum läßt sich nur noch damit erklären, dass nach wie vor viele KollegInnen, wenn sie in die Gefahr der Anklage geraten, mit dem sogenannten Polizeibonus vor Gericht (und noch häufiger bereits bei den Staatsanwaltschaften) mit geringsten Sanktionen und in der Regel mit Einstellungen bzw. Freisprüchen davonkommen. Vergliche man die solchen justitiellen Ergebnissen zugrundeliegenden Sachverhalte mit denen durch Otto-Normalbürger begangenen Sachverhalten und die jeweiligen Ergebnisse staatsanwaltschaftlicher und richterlicher Tätigkeit, stellte man schnell die maßstabsverzerrende Ungleichheit fest.

Der Verdacht der Strafvereitelung im Amt (§§ 258a, 258 Abs. 1 StGB) ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Die Angeklagten können durch den rechtsfehlerhaften Zulassungsbeschluss des Beschuldigten nicht mehr wegen Körperverletzung im Amt bestraft werden, so dass die Ahndung dieser Straftat insoweit vereitelt wurde. Völlig unerheblich ist es, dass die Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zugelassen wurde, weil die Tatbestandsmerkmale nicht identisch sind. Die Höhe des Strafrahmens ist ebenfalls unerheblich, weil die Körperverletzung im Amt, vom Gesetzgeber gewollt, als qualifiziertes Beamtendelikt verfolgt werden soll. Sollte sich z.B. jetzt herausstellen, dass ein Tatbestandsmerkmal der gemeinschaftlichen Körperverletzung fehlt, also eine gemeinschaftliche Tatbegehung nicht nachweisbar wäre, dann wären die Täter freizusprechen, weil vorliegend nach Erkenntnis der Unterzeichner die Strafantragsfrist für die einfache Körperverletzung, die dann immer noch im Raume stünde, abgelaufen sein dürfte. Wäre jedoch die Körperverletzung im Amt zur Anklage zugelassen, dann wäre es unschädlich, wenn die Gemeinschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden könnte, da für die Körperverletzung im Amt keine Strafantragsfrist besteht und jeder Polizeibeamte für sich bestraft werden würde.

Die Verfremdung der Anklageschrift in einem wesentlichen Tenor durch den RiAG Hagen, Herrn Brass, dürfte also nicht zufällig in dieser Weise geschehen sein, sondern mit Bedacht, um sich in der öffentlichen Hauptverhandlung diese Optionen für angesichts der Sachlage grotesk anmutende Freisprüche zu eröffnen.

Zudem sei nochmals auf die Konsequenzen für das Disziplinarverfahren hingewiesen. Sollten die Täter nur wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung bestraft werden, so ist zum einen nach aller Erfahrung davon auszugehen, dass die Schwere der Schuld und somit das Strafmaß bei „Privatveranstaltungen“ als geringer anzusehen ist und zum anderen der Dienstherr bei „Privatveranstaltungen“ ebenfalls unangemessene Milde walten lassen kann, die er bei Amtsdelikten nicht walten lassen darf.

Schikanöse Mobbinghandlungen, genauer als Psychoterror am Arbeitsplatz bezeichnet, können sich nur entfalten, wenn Vorgesetzte ihrer Fürsorgepflicht nicht genügen und die sogenannten Möglichmacher wegschauen. Unterstützt und herausgefordert wird ein solches Möglichmachen gerade durch den Verweis auf private Handlungen, die den Dienst angeblich nicht betreffen. Schon der Gedanke, das Geschehen am Arbeitsplatz als ein Handeln ohne dienstlichen Bezug bagatellisieren zu wollen, sollte somit als klare Unterstützung der Mobber gewertet und sanktioniert werden.

Aus dieser Sicht gibt es zwei Beurteilungsmöglichkeiten: Entweder lässt ein Dienstherr grob fahrlässig und damit höchst schuldhaft privates Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu und ist dafür strengstens haftbar zu machen, oder aber die Beamten sind für ein schwer wiegendes Dienstvergehen zu belangen. Der Staat würde allzu bald verkommen, wenn er nicht den Anfängen wehren würde. Eine kleine Flamme lässt sich noch durch Pusten löschen, nur wenig größer wird sie durch ein solches Pusten jedoch angefacht. 

Psychiatrische Stigmatisierung und verweigerte effektive Hilfe von der Justiz – noch eine Traumatisierung.

Neben den vier von Prof. Dr. Leymann (Begründer der Mobbing-Forschung in der Bundesrepublik) entwickelten Phasen, die Gemobbte üblicherweise durchlaufen, kommen die Phase V (ärztlich-psychotherapeutische Stigmatisierung, vgl. Groeblinghoff 1993ff.), und die Phase VI (juristisch-administrative Stigmatisierung, vgl. Groeblinghoff 1995ff.) hinzu.           
Gerade auch diese beiden letzten Phasen sind für die Betroffenen, das weisen eben die vielen untersuchten Fälle aus, immer wieder bis zur Existenzgefährdung besonders entmutigend,:       
Sie erwarten die meist lange benötigte ärztlich-psychotherapeutische Hilfe und werden noch viel zu häufig inhaltlich kaum angemessen verstanden und behandelt bzw. gutachtlich beurteilt.           
Sie erwarten von den Behörden, Anwälten und Gerichten endlich die lang ersehnte Anerkenntnis und Hilfe, und dort werden nicht selten sogar ausführlichste und fachlich korrekt berufene, qualifizierteste, substantiierte Expertisen einfach „weggewischt“.

Insbesondere die medizinisch-psych. Betrachtungsweise des gesamten komplexen systemischen Prozesses fand bisher in der Rechtssprechung regelhaft keine Entsprechung, dort wurden nur Einzelereignisse isoliert betrachtet. Die auch jur. nötige globale Betrachtungsweise, von einem verfassungs-menschenrechtsnahen Standpunkt findet sich außer in Skandinavien hier in der Bundesrepublik Deutschland erstmals in den bahnbrechenden Thüringer Urteilen (vgl. Wickler 2001/02). 

Wenn schon die Staatsanwaltschaft vorliegend die Rechtslage in der Anklage zutreffend beurteilt hat – was, wie oben ausgeführt, keine Selbstverständlichkeit darstellt, denn die StA´en lassen in aller Regel große Milde ggü. ihren Hilfsbeamten walten –, sind nunmehr strafrechtliche Ermittlungen erforderlich, um die Motivationslage des Beschuldigten zu erforschen. Gerade wenn Polizeibeamte angeklagt sind, darf von einem Rechtsstaat konsequentes Handeln erwartet werden. So besteht wegen der geschilderten Verdachtsmomente nicht nur ein unangenehmer Beigeschmack, sondern es stellt sich die Frage, ob im Vorfeld Absprachen innerhalb der Justiz erfolgt sind. Zwar sind Verfahrensabsprachen, auch so genanntes „Dealen“ bei Gericht, grundsätzlich rechtlich zulässig, aber vorliegend besteht der Verdacht, dass die Angeklagten in auffälliger und rechtswidriger Weise geschont werden sollen.

Daher muss die Staatsanwaltschaft den geschilderten Verdachtsmomenten konsequent nachgehen.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob der Beschuldigte aufgrund der gesetzten Verdachtsmomente und des durch die gegenständliche Strafanzeige in die Wege geleiteten Ermittlungsverfahrens noch geeignet ist, die am 12.01.2004 stattfindende Verhandlung unbefangen zu leiten. Wir regen an, dass die StA Hagen ihn von den Herausforderungen dieses Verfahrens befreit und beispielsweise einen Befangenheitsantrag gemäß § 24 (1) StPO stellt. Natürlich kann auch der Disziplinarvorgesetzte, der Präsident am Landgericht Hagen des RiAG, Herr Brass, entsprechende Schritte einleiten.

Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung sowie Ihr Aktenzeichen mit.

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl)                                                    (Robert Huppertz)

Bundesvorstandsmitglieder, Bei Fax- und Email-Versand ohne Unterschriften




Geesthacht-Krümmel, 16. Mai 2003

„Trümmerfeld Nummer Zwei“

Zu der „freiwilligen Abkehr“ unseres ehemaligen Gründungsmitglieds und Bundessprechers, Manfred Mahr, aus seiner Rolle als Bürgerschaftsabgeordneter der GAL-Fraktion, möchten wir zur Abrundung des Bildes der Person Mahr eine ergänzende Beschreibung geben.

P R E S S E M I T T E I L U N G

„Manfred Mahr ist ein typisches Beispiel für jemanden, der nach langen Mühen endlich an der Macht nippen kann und dann, wenn es darum geht, die Dinge durchzusetzen, versagt. Plötzlich wurde aus dem Bürgerrechtler Mahr im politischen Alltagsgeschäft ein Mitmacher, ob in der Ausländer- und Asylpolitik, ob bei den wahnwitzig anmutenden Sparmaßnahmen bei der Hamburger Polizei, selbst die Verschlechterung des Personalvertretungsgesetzes (statt dreier nur noch einen Personalrat bei der Hamburger Polizei u.a.m.), Rasterfahndungen, eine Polizeikommission, die für Kenner aufgrund ihrer Struktur von Anbeginn zum Scheitern verurteilt war, Brechmitteleinsätze, u.v.a.m. - Hehre Grundsätze, die früher unumstößlich waren, wurden mit der Machtergreifung aufgegeben. Hier haben wir im Kleinen das, was in der großen Politik fruchtbarer Nährboden der Politikverdrossenheit ist. Manfred Mahr trug als innenpolitischer Sprecher der GAL-Fraktion die politische Verantwortung für genau das Politikfeld mit, auf dem die letzten Bürgerschaftswahlen grandios von Rot-Grün verloren wurde. Die Kritischen PolizistInnen ließ er fallen, nachdem er sich genau über diese BAG Kritischer PolizistInnen einen Namen gemacht hatte. Als wir mit dem von u.a. ihm eingenommenen Positionen seine Wendehals-Manöver in der Bürgerschaft nicht einverstanden waren, wollte er uns sogar auflösen.

Er ist auf dem Ticket der BAG auf die Liste der GAL zur Bürgerschaftswahl 1993 gesetzt worden, nachdem sein erster Versuch, über diese GAL-Liste als Einzelperson in die Bürgerschaft zu gelangen, 1989 gescheitert war. Mahr war einer von drei InitiativenvertreterInnen, die von der GAL 1993 – noch in der Oppositionsrolle – ausdrücklich deshalb auf die Liste zur Bürgerschaftswahl gesetzt wurde, weil sie damit ihre Anbindung an die Bürgerinitiativbewegung halten bzw. wieder herstellen wollte.

Mahr wurde nicht in der GAL zur Bürgerschaft aufgestellt, weil er sich als Person und für die GAL besonderer Leistungen hätte rühmen können.

Dies bedeutete 1993, dass Mahr ein Bürgerschaftsmandat in einem der profillosesten Landesparlamente in der Bundesrepublik der Funktion des Bundessprechers bei uns vorzog.

Die Erwartungen, die an ihn in der Hamburger Bürgerschaft gestellt waren, erfüllte er sowohl für die GAL als auch für uns Kritische in der ersten Periode voll und ganz. Dies war dem PUA Polizeiskandal geschuldet, der ohnehin ganz wesentlich durch Mitglieder der Kritischen erzwungen werden konnte.

Die Erwartungen, die man an eine geordnete Übergabe seines Sprecherauftrags bei uns Kritischen hegen konnte, erfüllte er im schlechtesten Sinne: Häufig fand eine Verwebung zwischen seiner Mitgliedschaft bei uns (und damit mit den GRÜNEN) statt, es wurde wieder und wieder die falsche Funktion, Bundessprecher Kritische PolizistInnen, benannt. Etwas, was wegen unserer Parteiunabhängigkeit extra per Beschlußlage ausgeschlossen sein sollte! Dies ging noch über Jahre und kann kein Zufall gewesen sein. Zumal die Reputation, die über uns Kritische im politischen Raum hilfreich war, weiter von Mahr für seine privaten politischen Ambitionen genutzt wurde. Nunmehr kümmerte er sich um die Auflösung der BAG Kritischer PolizistInnen.

Der Höhepunkt seines Angepaßtseins an die neuen Verhältnisse war jedoch in der Regierungsrolle der GAL erreicht. Plötzlich wurden von ihm nur noch ausnahmsweise kritische Inhalte transportiert. Während vorher fast täglich Schriftliche Kleine Anfragen gestellt wurden, gab es plötzlich so gut wie keine mehr. Ehemalige politische Bündnispartner wurden hängen gelassen. Was jedoch politisch am gravierendsten war:

Mahr sicherte die Politik eines Innensenators Wrocklage, der die Polizei Hamburg kaputt sparte und viele weitere Fehler machte, ohne dass ein bedeutendes Gegensteuern öffentlich und hinter den Kulissen sichtbar werden konnte.

Damit leistete Mahr einen wesentlichen Beitrag der GAL zu dem Wahldesaster (19,8% Schill-Partei) der Rot-Grünen Koalition 2001 bei.

Was in den vier Regierungsjahren von Mahr/der GAL im innenpolitischen Politik-Feld, also auch bei der Hamburger Polizei, an Ansprüchen über Bord geworfen wurde, ist ungefähr so wie wenn ein Computer eine Festplatte mit neuen Inhalten eingesetzt bekäme.

Deshalb ging Mahr 1998 sogar so weit, dass er auf einer Jahresmitgliederversammlung der BAG Krtischer PolizistInnen, assistiert von zwei langjährigen Mitstreitern, den Antrag auf Selbstauflösung stellte. Als dieser scheiterte, trat er bei uns aus.

Auch dieses Vorgehen zeigt nochmals, wie wenig selbstlos Mahr agierte. Ihm wurde signalisiert, dass er in der grünen Fraktion nichts weiter wird und schon gar nicht für ein Regierungsamt in Betracht gezogen wird. Letztlich hat man intern bei der GAL auch schweren Herzens begriffen, auf welchem Politikfeld die Bürgerschaftswahlen 2001 entscheidend verloren wurden.

Bei der GAL sorgte er durch sein dilettantistisches und von Machterhaltung bestimmtes Agieren als innenpolitischer Sprecher auf genau seinem Politikfeld dafür, dass exakt über dieses Politikfeld 2001 in Hamburg der Regierungswechsel stattfand.

Störende alte politische Zusammenhänge – uns Kritische, die er bereits zuvor politisch-inhaltlich und zum Teil persönlich zum Abschuß frei gab -, wollte er ganz abschaffen. „Kreuzzug gegen Feindbilder“, titelte die tageszeitung in ihrer Ode am 12. Mai 2003 zu einem „Portrait“ von Mahr, während er jetzt zum zweiten Mal ein politisches Trümmerfeld hinterläßt, um – es klingt wie Hohn oder eine schlechte soap opera – sich einem neuen Betätigungsfeld, diesmal in der katholischen Kirche zuzuwenden. – Was wird er dort hinterlassen?“

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift





Dienstag, 4. März 2003

P R E S S E M I T T E I L U N G

Herr Dr. Koller, langjährig Polizeipräsident in München, wurde lt. Presseberichten als Staatssekretär nach Niedersachsen berufen. Herr Udo Nagel soll als sein Nachfolger für das Amt des Polizeipräsidenten in München im Gespräch sein.

Vor nicht einmal einer Woche, am 26.02.2003, schrieb das Hamburger Abendblatt dazu:

„Das verlautet aus Nagels direktem Umfeld.“

Herr Nagel dementierte die Meldungen nicht, sondern wurde wie folgt zitieren:

„Ich äußere mich derzeit dazu nicht.“

Zu diesen Medienberichten aus Hamburger Polizeiredaktionen nehme ich wie folgt Stellung:

„Man kennt Herrn Nagel auch in München“

- Siehe auch unsere Pressemitteilung vom 3. Dezember 2002 unter www.kritische-polizisten.de .-

„Auch wenn der Hamburger Polizei mit dem Wechsel Herrn Nagels in das Münchner Polizeipräsidium eine personelle Schwachstelle im Sinne unserer PM v. 03.12.02 genommen würde - Herr Udo Nagel wird nie und nimmer Polizeipräsident in München. Man kennt Herrn Nagel auch im Münchener Polizeipräsidium.

Damit die Serie von Fehlleistungen nicht abreißt, sei auch die Stellungnahme von Herrn Udo Nagel in ihrem Gehalt kurz illuminiert:

Eine Äußerung wie: „Ich äußere mich dazu nicht.“ bedeutet in der politischen Sprach-regelung nichts anderes als eine Bestätigung, abgesehen davon, dass das Ganze wieder einmal nach Selbstinszenierung („aus Nagels direktem Umfeld“) aussieht. Vielleicht soll auch bloß sein Standing ggü. dem Senator und Staatsrat verbessert werden?!

Aber für die Umsetzung dieses Wunsches bedarf es bekanntlich zweier Parteien –siehe oben.“

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift





Freitag, 27. Dezember 2002

P R E S S E M I T T E I L U N G

Zu dem neuerlichen Tod eines Menschen durch eine Polizeikugel nehme ich für die BAG wie folgt Stellung:

„Es ist wie im Juli 2002: Der Schütze, ein erfahrener Polizeioberkommissar, der nachweisbare handwerkliche Fehler gemacht hat, wird geschont, wie es keinem anderen der nicht der Berufsgruppe der Polizeibeamten angehört, sonst zugute kommen würde.

Selbstverständlich würde bei dieser Sachlage – Schuß in den Rücken, Schuß ursächlich für den Tod eines auf frischer Tat angetroffenen Einbrechers – der Schütze als Täter zum Beschuldigten eines Strafermittlungsver-fahrens wegen des Verdachts auf Tötung eines Menschen geführt werden. Sicherlich kann es auch Notwehrfälle geben, wenn dem Opfer in den Rücken geschossen wird, aber . (!) . (!) . (!)

Bei diesen Konstellationen versuchen Staatsanwaltschaft und die Pressestelle der Polizei den Journalisten (und der Öffentlichkeit) wieder und wieder ein X für ein U auszugeben. Wie verweisen diesbezüglich auf die UNBEQUEM Nr. 49 (eingestellt im Internet unter www.kritische-polizisten.de). In dem Heft haben wir vier Tötungen im Zusammenhang mit polizeilichem bzw. staatsanwaltschaftlichem Handeln etwas ausführlicher behandelt. Daraus – und anderem – ergibt sich auch die Methodik behördlichen Vorgehens bei Tötungen durch Polizeibeamte.

Zurück zu dem grauenhaften und überflüssigen Tod eines dritten Menschen durch eine Kugel aus der Dienstpistole eines Hamburger Polizeibeamten während der letzten Monate:

Seit rund vier Tagen steht der Schütze – ein ausgewiesen erfahrener Polizeibeamter – unter einem solchen Schock, dass er nicht einmal als Zeuge seine Aussage machen kann!?? – Hier drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass der Aktenaufbau erst soweit abgeschlossen sein soll und dem Schützen informell Informationen zugehen, dass er seine Aussage an dem objektiven Spurenbild ausrichten können soll.

Üblicherweise wird Zeugen flott auf die Pelle gerückt. Als Ermittler wird versucht was man versuchen kann, um schnell – meint: zeitnah zur Tatzeit – eine Aussage zu erhalten, um eben nicht abspracheübliche Versatzstücke zu erhalten. Übrigens legen auch die Strafrichter größten Wert auf das was zeitnah vom Verdächtigten/Beschuldigt-en/Angeklagten ausgesagt wird.

Wenn dieser Berufskollege im verfahrensrechtlichen Stand eines „Zeugen“ jetzt seit rund vier Tagen keine Aussage machen kann, stellt sich – neben anderen - die Frage nach seiner polizeilichen Dienstfähigkeit.

Der Todesschütze steht „unter Schock“, aber konnte sich noch am Tatabend mit seinem Innensenator und anderen unterhalten. – Auch dieser Fall eines „Toten durch Polizeikugel“ wird so bizarr bearbeitet, dass einem Angst und Bange werden muß.

Es hätte zwingend aufgrund vorliegender tatsächlicher Anhaltspunkte (§ 158 StPO) seit dem Heiligen Abend 2002 ein Strafermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten eingeleitet sein müssen! Der Anscheinsbeweis ist eindeutig. Mit diesem Vorgehen ist seitens der StA HH rechtswidrig gegen Recht und Gesetz, nicht bloße Ermittlungstaktik, verstoßen worden.

Auch nach der amtlichen Lesart ist klar, dass die StA HH von dem bundesweiten Standard in solchen Konstellationen immer und ausnahmslos ein Strafermittlungsverfahren gegen den schießenden Polizeibeamten einzuleiten, abwich. Ein weiterer Vertuschungsversuch in dieser Hamburger Serie von durch Polizeikugeln die letzten Monate zu Tode gekommener Menschen!

Wir haben damit eine Verdichtung von Toten aus Polizeischußwaffen von im Dienst befindlichen „professionell“ arbeitenden Polizeibeamten wie wir sie aus den bundesweiten Statistiken ansonsten nur aus Bayern oder Baden-Württemberg kennen. Es ist zunächst eine rein statistische Betrachtung, wenn man feststellt, diese Häufung ist relevant.

Und dies hat natürlich etwas mit der politischen Leitung der Innenbehörde zu tun. Die Signale sind eindeutig und sogar konkret, wie der Besuch des Innensenators noch am Tatabend und dessen geführtes Gespräch mit dem Schützen zeigt, die auch allerorten verstanden werden. Die Jahresstatistiken für Hamburg werden es noch deutlicher ausweisen.

Fröhliche Weihnachten und Guten Rutsch. Die nächsten Toten sind determiniert.“

Mit freundlichen Grüßen                                                    (Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift





Geesthacht-Krümmel, 12. Dezember 2002

„Schill, Wellinghausen & Co versemmeln auch noch eine Dienstvereinbarung gegen Mobbing“

Zu der Tatsache,

-         dass der Personalrat der Innenbehörde die ursprünglich erfolgversprechenden Verhandlungen abbrechen mußte, nachdem sie ohnehin unter Vorwänden ständig von der Behördenleitung in die Länge gezogen worden waren

-         sowie der vom Personalrat in einem breit gestreuten Schreiben vom 5. Dezember 2002 schriftlich getroffenen Feststellung, es gäbe keine Grundlage mehr „für weitere vertrauensvolle Verhandlungen in dieser Sache“

-         und der damit garantierten Fortschreibung abenteuerlicher Missstände in mehreren Ämtern, insbesondere einer Mobbing-Eiterbeule in der Polizei Hamburg,

beziehe ich nach zwei Fachgesprächen in der BfI Hamburg für die Bundesarbeitsgemeinschaft wie folgt Position:

P R E S S E M I T T E I L U N G

Bereits unter Innensenator Wrocklage wurde in Auftrag gegeben, eine Dienstvereinbarung gegen Mobbing zu entwickeln, die für die gesamte Innenbehörde in Hamburg, also alle sieben Ämter, Gültigkeit haben sollte.

Tatsächlich wurde intensiv daran gearbeitet. Unter anderem waren wir als BAG Kritischer PolizistInnen zu Fachgesprächen bei dem Innensenator Olaf Scholz im Sommer 2001 und im Dezember 2001 bei dem amtierenden Innensenator, Herrn Ronald Barabas Schill.

Wir wurden u.a. von dem Gehirnwissenschaftler und Nachfolger von Prof. Dr. Leymann am UKE, Herrn Dr. Alfred Fleissner (s.a. www.mobbing-abwehr.de)  sowie dem anerkannten Gerichtsgutachter in Mobbing-Fällen, dem Psychiater und Neurologen, Herrn Dieter Gröblinghoff, begleitet. Beide Herren gehören zu dem Expertenkreis, mit dem wir in allen einschlägig mit der Materie befassten fünf Bundesministerien sowie mehreren Bundestagsfraktionen gewesen sind.

Unabhängig davon hatte die AG der Personalräte in der BfI einen Entwurf erarbeitet. Wir widerum konnten selbst Herrn Schill relativ leicht davon überzeugen, dass aufgrund der hohen Mobbing-Rate in der von ihm geleiteten Behörde bestimmte Kriterien einer Dienstvereinbarung eingehalten werden müssten:

Externe Beratung, Mediation, Anlaufstelle, etc.

Herr Schill selbst äußerte sich auch öffentlich, u.a. BILD im Januar d.J., sehr unterstützend: „Ich will, dass Mobbing in meiner Behörde aufhört.“

Parallel verhandelten die Personalräte mit S und SV bzw. deren „Prokuristin“ in dieser Fragestellung, Frau Freudenberg, und verhandelten und verhandelten. Es folgte eine Vertröstung auf die andere. Man bräuchte noch dieses und jenes.

Das Ganze wurde aber leider genau in dem Moment Makulatur, als ruchbar wurde, dass S und SV selbst in ihrem engsten Personal-Umfeld mobbten. Der Fall Hartmuth Kapp machte dieses – neben weiteren Fällen – deutlich.

Kurzum: Der Personalrat der BfI sah sich um seiner Glaubwürdigkeit und der Fürsorge der von ihm vertretenen MitarbeiterInnen willen verpflichtet, die weitere Diskussion und Erarbeitung zu beenden, solange am Ende einer evtl. noch zu erhandelnden Dienstvereinbarung links die Namen „Schill“ oder „Wellinghausen“ stünden.

Der Personalrat der Innenbehörde brach diese Verhandlungen ab! Es gäbe keine Grundlage mehr „für weitere vertrauensvolle Verhandlungen in dieser Sache“!

Dies bedeutet nichts anderes als dass die unglaublich anmutenden Missstände in verschiedenen Ämtern der Hamburger Innenbehörde fortgeschrieben werden.

Es gibt zeitgleich Dutzende von MitarbeiterInnen, die schikaniert werden, die von Personalstellen mit fertig gemacht werden, die pathologisiert, kriminalisiert, in die vorzeitige Pensionierung getrieben und mit allen anderen Spielarten des Mobbings beschwert werden.

Das ganze geht mit unglaublich hohen Reibungs- und Effizienzverlusten einher, die letztlich den Dienstleistungen am Bürger fehlen und entsprechend hohe Belastungen für den öffentlichen Haushalt mit sich bringen.

Wir bedauern diese Entwicklung, die eineindeutig der Leitung der Hamburger Innenbehörde zuzuschreiben ist, gerade für den Bereich der Polizei Hamburg außerordentlich. Gerade das konstruktive, offene Gespräch das wir vor rund einem Jahr mit Herrn Schill geführt haben, hatte uns etwas anderes hoffen lassen.

Wir gewinnen mehr und mehr den Eindruck, dass dieser Innensenator sein anfänglich gewaltig scheinendes politisches Startkapital noch leichtfertiger verspielt als ein Millionärssöhnchen „Papas Millionen“ vergeudet. Es ist angesichts der Handlungsbedarfe in der Polizei Hamburg – auch im Bereich Mobbing-Phänomenologie, der dort entwickelten Routinen im Mobben durch Vorgesetzte und beteiligte Dienststellen - sehr schade um die betroffenen Menschen, die sich nicht effektiv dagegen wehren können, aber auch die Verrohung der MobberInnen, die Verkommenheiten interner Betriebskulturen und die vergeudeten Ressourcen aus verschiedensten Feldern.

Wir fordern die Behördenleitung auf, Grundlagen zu schaffen, dass der begonnene Entwicklungsprozess für eine Dienstvereinbarung Mobbing in der Hamburger Innenbehörde erfolgreich abgeschlossen werden kann.“

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift





Geesthacht-Krümmel, 4. Dezember 2002

„Die Profiteure und Exekuteure des Sozialabbaus lassen den Protest im Regen stehen“

Zu den Tatsachen,

-         dass die Behörde für Inneres die Marschroute der schon seit Wochen angemeldeten Demonstration des DGB für heute nachmittag verboten hat

-         - sowie des Drucks, den die Gewerkschaft der Polizei als im DGB organisierte Einzelgewerkschaft (an dessen rechten äußeren Rand!!) aufgebaut hat, die Teilnahme der „Bambulisten“ zu verbieten

-         und der Tatsache, dass die GdP sich nun durch Fernbleiben dieser bedeutsamen Demonstration gegen Sozial- und Bildungsabbau selbst ausgrenzt,

beziehe ich für die Bundesarbeitsgemeinschaft wie folgt Position:

P R E S S E M I T T E I L U N G

„Wenn in dieser „weltoffenen“ (?) Stadt Hamburg gewerkschaftlich organisierte PolizeibeamtInnen und deren Vorstandsmitglieder sich mit der „Begründung“, dass man nicht mit Krawallmachern für etwas demonstrieren wolle, aus einem Demonstrationszug verabschieden, bevor er überhaupt angetreten ist, dann ist dies bereits ein politischer Offenbarungseid.

Die Selbstausgrenzung der GdP, weil von den Sparmaßnahmen weit härter betroffene Gruppen, die i.Z.m. mit den Auseinandersetzungen um die Räumung des Bauwagenplatzes sich ebenfalls in dem vom Grundgesetz dafür eingeräumten Rahmen wie der DGB dagegen wehren, ist im besonderen aber deshalb skandalös, weil die Polizei Hamburg es ist, die gemeinsam mit der Justiz von diesen Sparmaßnahmen profitiert!

Genau so könnten viele GewerkschaftsmitgliederInnen anderer Einzelgewerkschaften ähnlich unpolitisch sagen, mit Euch PolizeibeamtInnen wollen wir nicht gehen, weil wir immer wieder Einzel-, Gruppenübergriffe und anderes unverhältnismäßiges Agieren der Hamburger Polizei erlebt haben. – Dies wäre genau so fatal.

Die GdP bekam Ihre Einzelsäule im DGB vor Jahrzehnten u.a. aus der Erkenntnis, um Polizeibeamten die Integration in die zivilgesellschaftlichen Teile unserer Gesellschaft zu erleichtern. Man wollte nicht mehr diese dumpfen Abläufe bei z.B. Streiks erleben, dass abhängig Beschäftigte auf abhängig Beschäftigte einprügeln, um die Interessen der Arbeitgeberseite unreflektiert durchzusetzen und häufig nicht einmal des Notwendigste über vom Grundgesetz abgesicherten Streiks im Rahmen der Tarifhoheit zu wissen.

Unter anderem deshalb wurde aus der Betriebsgruppe Polizei in der damaligen ÖTV die „Gewerkschaft der Polizei“ im DGB. Gleichzeitig wollte man zu dem mehr berufsverbandsmäßig denn gewerkschaftlich agierenden Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und der Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (PDB) eine wirkliche Gewerkschaft haben, deren MitgliederInnen ihre schwierige gesellschaftspolitische Funktion und Rolle reflektiert und gemeinsam mit den anderen großen DGB-Einzelgewerkschaften ausüben.

Das ist hier in Hamburg gestern und heute tragisch vor folgendem Hintergrund gescheitert:

-          Die Hamburger GdP spielt bundesweit eine Sonderrolle, weil der Landesverband so heruntergewirtschaftet ist, dass (einmalig!) die PDB und der BDK im Personalrat die Mehrheit haben;

-          Der personelle Aderlass dieses Landesverbandes zugunsten der PDB ist so außerordentlich, weil die Politik des Landesvorsitzenden, Herrn Konrad Freiberg, viele KollegInnen weglaufen ließ, nachdem

-          Herr Freiberg zuvor als Vorsitzender der Fachgruppe Kriminalpolizei diese bereits heruntergewirtschaftet hatte (z.B. gab es weniger Stimmen von Fachgruppenmitgliedern bei den Personalratswahlen an die GdP als deren Mitglieder wählten!);

-          Die GdP gehörte mit Ihrer profunden Plazierung von aus ihr hervorgegangenen Funktionären (Lothar Bergmann, ehem. Landesvorsitzender GdP, jetzt A 4 in der BfI, Ingo Kleist, jahrelang stellvertr. Fraktionsvorsitzender in der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Erhard Pumm, DGB Landesvorsitzender) zu denjenigen, die wesentlich das Nutzen des Hamburger Polizeiskandals 1996 als Chance für Innovation in der Polizei Hamburg verhinderten;

-          Usw. usf.

Das sind fatale politische Signale. Dass der Druck der GdP unter Berufung auf anonym bleibende Mitglieder überhaupt dafür sorgte, dass die „Bambulisten“ nicht einmal ein Grußwort sprechen dürfen und an das Ende des Zuges plaziert worden sind, damit die GdP ganz vorne ein Schaulaufen veranstalten sollte, ist bereits für viele GewerkschafterInnen schwierig.

Wir Kritische PolizeibeamtInnen werden zwar nicht statt der GdP – dafür sind wir zu klein an Mitgliedern -, aber in jedem Fall zeigen, dass es eben auch andere PolizeibeamtInnen in dieser Stadt gibt. Und, wir sind gespannt, wie der Landesvorstand der GdP-Hamburg weiter irgendwelchen dumpfen rechten Mitgliedern nachzugeben bereit ist, die letztlich erst durch die Funktionärspolitik der letzten 15 Jahre diese Einflußgröße verschafft hat.“

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift





Geesthacht-Krümmel, 4. Dezember 2002

„Das letzte Aufgebot“

Die Entscheidung der Senats, den Bambule-Bauwagenplatz räumen zu lassen, hat einen erheblichen Aufwand an Sachmitteln, Geld und Personal nach sich gezogen. Jetzt wird bereits eine Demonstrationsroute des DGB verboten, weil die Hamburger Polizei die Sicherheit nicht mehr gewährleisten kann.

Zu den verschwiegenen Personalproblemen und wie Auszubildende dabei verschlissen werden, beziehe ich für die Bundesarbeitsgemeinschaft wie folgt Position:

P R E S S E M I T T E I L U N G

„Der Staatsrat der Innenbehörde erklärte am vergangenen Samstag in einem Interview im Hamburg-Journal auf die Frage, ob die permanenten Einsätze der Hamburger Polizei iS „Bambule“ für die Polizei personell weiter durchzuhalten seien, dass dies alles völlig problemlos wäre.

Der Staatsrat weiß, dass es anders ist: Massiv werden seit Wochen auch Studierende der F(l)achhochschule Polizei (FHÖV) zu den Einsätzen iS Bambule herangezogen. Diese Einsätze dauern ca. 12 bis 15 Stunden , z.T. bis in die Nacht hinein. Die Einsätze finden entweder am Wochenende statt oder in der Woche. Folge davon ist, dass die KollegInnen sich nicht in dem Maße und mit der Intensität ihrem Studium zuwenden können, wie dies erforderlich ist. Es fallen Unterrichtsstunden aus; zudem wird den StudentInnen ein Teil der - auch für einen Studierenden notwendigen - Erholungszeit genommen.

Die Inanspruchnahme durch die Einsätze wirkt sich zunehmend auch auf ihre Leistungsfähigkeit und Aufnahmebereitschaft im Studium aus. Als erste Konsequenz hat der Fb. Polizei schon eine Verlängerung der Abgabezeiten für Examenshausarbeiten ins Auge gefaßt.

Weitere Konsequenz des permanenten Polizeieinsatzes iS Bambule ist, dass andere polizeiliche Aufgaben nicht in dem Maße erfüllt werden können, wie dies eigentlich erforderlich ist. So werden z.B. nicht voll ausgebildete Polizeibeamte zur Unterstützung bei Verkehrskontrollen - auch im Zusammenhang mit den Demonstrationen - eingesetzt. Dies wird dann als Übung im Fach Einsatzlehre getarnt. Damit wird das, was - aus gutem Grund - Innensenator a.D. Hackmann untersagt hatte ( „Es wird nicht am Bürger geübt.“) wieder eingeführt.

Der Öffentlichkeit wird vorgegaukelt, dass die polizeiliche Arbeit trotz des permanenten Einsatzes hunderter bis tausender Polizeibeamter ohne nennenswerte Abstriche in anderen relevanten Bereichen erledigt werden könne. Mitnichten! – Die Polizei Hamburg pfeift personell aus dem letzten Loch. Es werden die letzten Reserven mobilisiert. Es wird auch - wieder einmal - zu lasten der Ausbildung - in das Studium an der FHÖV eingegriffen.

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift





Dienstag, 26. November 2002
P R E S S E M I T T E I L U N G

Zu den Problemen in der Hamburger Innenstadt wegen der großen Polizeiaufgebote anläßlich der Räumung eines Bauwagenplatzes („Bambule“) nehme ich für die BAG wie folgt Stellung:

„Falsche Polizei-Lagebilder verursachen Verkehrs-Chaos.“

„Die Hamburger Bürger konnten in letzter Zeit u.a. folgendes lesen:
„Offensive gegen Anderslebende“ (die tageszeitung, 15.10.02), „Demonstranten wollen Verkehr lahm legen“ und „Offenbar gezielte Spontanaktionen nach Bauwagen-Räumung – FDP fordert konsequentes Durchgreifen“ (DIE WELT, 07.11.02), „Null Toleranz – Polizei rüstet sich für Chaoten-Demo“ (DIE WELT, 16.11.02), „Polizei Macht Bambule“ (die tageszeitung, 18.11.02), „Senator Schill: Wir haben den Chaoten die Lust an der Randale genommen“ (DIE WELT, 19.11.02), „Sie haben ein Hobby: Krawall“ (Hamburger Abendblatt, 19.11.02), „Ausschreitungen wrden zur „Dauer-Bambule“ (DIE WELT, 20.11.02), „Senat will Gewalt-Demos aus City verdrängen“ und „Wirtschaft und Einzelhandel unterstüzten die harte Linie gegen Rechts- und Auflagenverstöße“ (DIE WELT, 21.11.02), „Schill setzt auf die Eskalation“ und „Keine Gnade für „Bambule““ (Mopo, 22.11.02), „Stadt als Geisel“ (DIE WELT, 21.11.02).

Diese Schlagzeilenauswahl ist ein Mittel, um die Verkehrsbehinderungen den Versammlungsteilnehmern anzulasten. Und in der Berichterstattung wird alles mögliche von interessierter Seite aufgebauscht, um die in der Tat massiven Verkehrsbehinderungen in der Hamburger Innenstadt Versammlungsteilnehmern anzulasten und damit sogar Stimmung gegen die Versammlung zu machen. Bemerkenswert ist, dass ein gewisser Erfolg zunächst eingetreten ist, Stimmung gegen Bürger zu machen, die ihr laut Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich verbrieftes Grundrecht auf Versammlungen in Anspruch nehmen, das wiederum für unsere repräsentative parlamentarische Demokratie mit konstitutierend ist.

Folgende Tatsachen sprechen für ein anderes Geschehen:
- Am vergangenen Samstag (23.11.02) „sicherten“ 3 Hundertschaften (rund 400 Polizeibeamte) bei 100 Demonstranten im Schanzenviertel irgend etwas. Was eigentlich? - Passiert ist nichts.
- Am vergangenen Freitag (22.11.02) wurden 14 Hundertschaften, das sind knapp 2000 Polizeibeamte mit sehr viel schwerem Gerät, aus dem ganzen Bundesgebiet zusammengezogen; geschätzte Versammlungsteilnehmer seitens der Polizei: 1000 und seitens Beobachter: rund 800. – Erst nach der Kennedy-Brücke – man wollte ja eigentlich ins Wollenberg, dessen Inhaber die Gäste mit Glühwein und Schnittchen empfangen wollte – schwoll der Zug bis zum Schanzenviertel auf fast 3000 an. – Ein feiner Beleg, wie die polizeilich-politische Strategie den Widerstand produziert und größer macht.
- Am vergangenen Donnerstag (21.11.02) bei dem Laternenumzug wurden von der Polizei 900 Versammlungsteilnehmer angegeben, tatsächlich waren es vielleicht 500 – eingesetzte Polizeibeamte: 800.
- Montag/Dienstag (18./19. November 2002) auf St. Pauli waren es vielleicht 1000 Demonstranten. Eingesetzte Polizeibeamte: 700 Polizeibeamte.
- Samstag (16.11.2002) waren es rund 2000 eingesetzte Polizeibeamte und 2000 erwartete Demonstranten. Tatsächlich kamen 4000 Demonstranten.
- Spontandemos nach der Räumung: 900 Teilnehmer auf 900 Polizeibeamte.
- Bambule Bauwagenplatz-Räumung: 1000 eingesetzte Polizeibeamte gegen 20 BauwagenplatzbewohnerInnen – später kamen 200 bis 300 Sympathisanten hinzu.

Dieses krasse Mißverhältnis zwischen eingesetzten Kräften und Demonstranten, dass also bei mehrern Polizeieinsätzen das Verhältnis Polizei zu Versammlungsteilnehmer 1 zu 1 war oder sogar mehr Polizeibeamte als Versammlungsteilnehmer aufwies, ist eigentlich grotesk.

Man kann realsatirisch feststellen, dass die Zahl der Demonstranten durch die falsche Polizei-Planung locker verdoppelt wird. Darüber hinaus provoziert das Verhalten, die sog. Taktik, der Polizei Hamburg und deren politischer Führung zu mehr Widerspruch.

Ferner wird soviel schweres Gerät – nicht bloß Wasserwerfer – herangekarrt, werden wirklich unnötige Straßensperrungen in einem Ausmaß vorgenommen, als wenn in Hamburg jederzeit Straßenkrämpfe bevorstünden, um Platz für die „Truppenbewegungen“ zu haben. Absperrungen wie sie mehrfach bei den letzten Einsatzlagen vorgenommen worden sind, macht man nicht, um allein Verkehrslenkungen kunstgerecht vorzunehmen.
Und gleichzeitig wird die Schuld für Verkehrsbehinderungen völlig unkritisch auf gewaltätige Demonstranten geschoben.

Dieses Vorgehen ist nur durch zweierlei erklärbar:
1. Der Staatsschutz liefert grottenschlechte Lagebilder, so dass der Kräfteansatz immer wieder viel zu hoch ausfällt (s.a. PM zum 11. September 2001 vom 18.09.2001, auch unter www.kritische-polizisten.de ). Wir hatten dort bereits dargestellt, dass der Hamburger Staatsschutz eine äußerst schlechte Leistungsbilanz aufweist und unter Kollegen seit Jahrzehnten nur noch als „Abteilung heiße Luft“ oder „Abteilung Wind“ gehandelt wird und sich seit dem 11.09.01 vor allem durch wohlfeile Fass-An- und Los-Laß-„Spielchen“ (z.B. Bücherladen St. Georg u.a. „Aufschläge“) denn profunde Festnahmen auszeichnet.
2. Die politisch Verantwortlichen bezwecken oder nehmen zumindestens wohlwollend in Kauf, dass die Stadt oder Teile von ihr derzeit in festungsähnliche Gebiete verwandelt werden – koste es (den Steuerzahler! Und die Bürgerrechte!!) was es wolle.

Erstaunlich ist dann auch nicht mehr, dass auf einmal seitens der Polizei die geschätzten Teilnehmerzahlen dieser Demonstrationen höher angegeben werden als von den Verantwortlichen der Versammlungen bzw. anderen Versammlungsbeobachtern. Das ist sonst eigentlich immer anders herum.
Offensichtlich kommt man gegenüber Presseleuten und der Öffentlichkeit in Legitimationsnöte für die in der Tat ungewöhnlich großen Verkehrsbehinderungen, die Hamburg derzeit erlebt.

Wir bitten um Verarbeitung. Vielleicht auch bei den politisch Verantwortlichen?!“


Mit freundlichen Grüßen


(Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift





P R E S S E M I T T E I L U N G
Zu den Ausschreitungen aus Anlaß der Räumung eines Hamburger Bauwagenplatzes und wegen der Politik des Hamburger Innensenators, Herrn Ronald B.Schill, erkläre ich für die Bundesarbeitsgemeinschaft anläßlich meiner Demonstrationsbeobachtung von gestern abend, 17:00 Uhr bis 21:20 Uhr, Folgendes:

Wann haben wir Genua in Hamburg?
- Vitalisierung von zurückgedrängten Feindbildern (vorerst) ausgesetzt -

„Die Chronologie belegt, dass – wie zu früheren Zeiten – die Gewalt auch vom Staat ausgeht und sogar gefördert wird. Auch der gestrige Versammlungsablauf ist dafür ein Beleg. Die Polizei provozierte nicht, wie noch Montag auf Dienstag dieser Woche mehrfach geschehen, sie setzte auch keine unverhältnismäßigen taktischen Mittel ein (Wasserregen, ein irrwitziger Kessel u.a.m.) und schon hatten auch die kleinen (und großen! Siehe HA von gestern und heute) Fiesitäten und menschenverachtenden Übergriffe einzelner oder meistens in Gruppen agierender PolizeibeamtInnen keine Chance auf Realisierung. – Nun wurden allerdings selbst Berufskollegen mit krimineller Energie durch Polizeibeamte verprügelt.

Bei der Demonstrationsbeobachtung konnte ich u.a. folgende Sachverhalte feststellen:
- Ein Bürger, der wutschnaubend auf einen Berufskollegen in voller Einsatzmontur einredete, doch endlich loszuschlagen etc. und mit welchem Gleichmut dieser Polizeibeamte diesem durch die von Politik und Teilen der Medien aufgehetzten Bürger gegenübertrat;
- Es gab zu keinem Zeitpunkt meiner über vierstündigen Teilnahme auch bloß den Hauch einer Militanz seitens der Personen die an der Versammlung teilnahmen;
- Eine nicht angemeldete Versammlung, die sich aus einem angekündigten Laternenumzug durch Drängen der Polizei – sie waren engagiert auf der Suche nach einem Ansprechpartner – entwickelt hatte, wurde durch die Hamburger Polizei auf einer ebenfalls spontan entwickelten Marschroute verkehrssichernd begleitet – hätten die Maßstäbe von Montag/Dienstag gegolten, hätte es vielfach WaWe-, Schlagstock- und Kesseleinsatz, Ingewahrsamnahmen etc. gegeben;
- Eine Disziplin von Versammlungsteilnehmern bescherte diesen den (nicht bloß grundgesetzlich) zustehenden Erfolg Ihres öffentlich vorgetragenen Anliegens, weil Politik und Polizei das polizeitaktische Know How und die verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend dem Sinn von politischen Versammlungen in einer parlamentarischen Demokratie anwendeten;
- Es muß intensive Diskussionen zwischen den Regierungsfraktionen und in der Polizeiführung, nicht zuletzt mit dem Import-Schlager aus Bayern, dem ehemaligen Münchner Kriminalbeamten und jetzigen Hamburger Polizeipräsidenten, gegeben haben, weshalb unsere Jungs + Mädel einen Gang weniger einlegen mußten;

Trotzdem gibt es immer noch das Geschwätz der Ewig-Gestrigen, wie in der WELT von gestern zu lesen, in der offen diskutiert wird, wie man das Versammlungsrecht stumpf machen kann und seines Sinngehalts entkernen könnte.

Genau so unerträglich ist das öffentliche Schwadronieren des Verfassungsministers dieses Bundeslandes, dem Innensenator Schill, wonach er bedaure, dass die Leichtigkeit des Straßenverkehrs dem Versammlungsrecht nachstehen müsse oder die schon patzig-hilflose Art seines Staatsrats, mit der dieser politische Bewertungen aus Bürgerschaftsfraktionen auf der Grundlage von sogar Übergriffen von Polizisten gegen Polizisten als „dummes Zeug“ („HA“ von heute) abtut. - Was steht uns noch bevor?

Wenn wir schon beim Schwätzen sind: Dirk Reimers, der als Polizeipräsident in Hamburg von der Politik abgelöst werden mußte, weil sich seine fehlende Distanz zum Polizeiapparat als wesentlicher Baustein für den Hamburger Polizeiskandal 1993 (Nein: Nicht 1982; Nähe zum Rot-Licht-Milieu und 1987, Gewalttäter erschießt nach vielen mit der StA HH abgesprochenen Vergünstigungen im Polizeipräsidium einen Staatsanwalt u.a.) erwies. Er steht jetzt einem „Polizei-Verein“ vor. Wie wäre es denn, wenn man auch mal den Leiter der Materialbeschaffung über Bambule zu Worte kommen ließe.

Dieses ganze Gedröhnse in dem vormals weltoffenen Hamburg, dass auch ausführlich bestimmte Vertreter der Geschäftswelt zu Wort kommen läßt, um ein politisches Geschehnis zu kommentieren und sogar anzuheizen, ohne dass dem widersprochen wird, ist nur noch bizarr. Die Kaufleute haben Interesse an ihrem Umsatz. Das sind Partikularinteressen, die ebenfalls hinter dem Versammlungsrecht weit zurücktreten.

„Kampagnen“, den Verwaltungsgerichtspräsidenten als Bürger anzuschreiben, dass dieser Demonstrationen im Vorfeld verbieten möge, stellen nur noch so etwas wie einen Idiotentest dar. – Aber - was für ein KLIMA gibt es in dieser Stadt und was für eines soll hergestellt werden?

Auch das Verprügeln von Polzisten durch im Dienst befindliche die Selbstkontrolle verlierende oder auch bewußt Straftaten begehende Polizeibeamte ist bundesweit und in Hamburg nichts Neues. So wurde ein Hamburger Staatsschützer beispielsweise bei den Hafenstraßen-Einsätzen für lange Zeit krankenhausreif geschlagen. So etwas ergibt immerhin – wie heute nachzulesen – Schlagzeilen während verletzte gewaltlose Demonstranten häufig genug noch von Polizei und bestimmten Medien zu „Chaoten“ und „Gewalttätern“ umgelabelt werden. Damit wollen wir Kritische nicht das notwendige mit Augenmaß und Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes polizeiliche Vorgehen gegen Gewalttäter durcheinander-gebracht wissen, aber was Realität ist muß Realität bleiben.

Diese Stadt jedenfalls kann beides nicht gebrauchen: Weder einen Polizeipräsidenten, der dem Kompetenzprofil dieser Position nicht gerecht werden kann, noch einen Innensenator, der dieser Stadt völlig unnötig heftigste Auseinandersetzungen auf ihren Straßen zumutet, Übergriffe bei dem immer schlechter werdenden Ausbildungsstand wie vorprogrammiert in Kauf nimmt und darüber hinaus in seiner unmittelbaren Umgebung in der Behörde engste Mitarbeiter mobbt.

Nun brennt der Laden schon so, dass dieser Innensenator zwischen einer sich über-schlagenden Einsatzlage nach der anderen die Präsentation einer „neuen Polizeiführung“ hineinschieben muß. Wenn es nicht so traurig wäre: Köstlich.

Gerade die Abläufe der letzten Versammlungen aus Anlaß der Räumung des Bauwagen-platzes Bambule und gegen die Politik des Innensenators, Herrn Ronald B. Schill, belegen die Friedfertigkeit der ihr Grundrecht in Anspruch nehmenden Bauwagenleute und deren Sympathisanten.“

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift




Mittwoch, 20. November 2002

P R E S S E M I T T E I L U N G

Zu den Ausschreitungen aus Anlaß der Räumung eines Hamburger Bauwagenplatzes und wegen der Politik des Hamburger Innensenators, Herrn Ronald B.Schill, erkläre ich für die Bundesarbeitsgemeinschaft Folgendes:

Wann haben wir Genua in Hamburg?
- Vitalisierung von zurückgedrängten Feindbildern -

„Die Chronologie belegt, dass – wie zu früheren Zeiten – die Gewalt auch vom Staat ausgeht und sogar gefördert wird. Durch zeitlich engst bemessene Fristen und andere Ausgestaltungen als nicht ernsthaft anzusehende Angebote an BauwagenbewohnerInnen, Demonstrationsverläufe in Serie zu bewirken, deren Auswirkungen nicht absehbar sind und bei dem Einsatzkräfte rechtlich, taktisch und im direkten Umgang mit VersammlungsteilnehmerInnen eine schlechte Figur abgeben, zum Teil maßlos, unverhältnismäßig und rechtswidrig agieren, ist das Gegenteil einer guten Politik.

Es sind längst wieder zu Dutzenden rechtswidrige Handlungen von PolizeibeamtInnen festzustellen, ein weiterer Hamburger Kessel von vorgestern, der genauso unnötig wie rechtlich fragwürdig ist. Der weitere Auf- und Ausbau von Feindbildern auf beiden Seiten wird so garantiert. Das wiegt mittel- und langfristig sicherlich am schwersten. Denn parallel scheint die Polizei mit dem Abbau von Personal, das der Konfliktvermeidung und –begrenzung dient, zu arbeiten. Nur beispielhaft sei auf den Soziologen Bredthauer verwiesen, der erfolgsverwöhnt viele spannungsgeladene polizeiliche Lagen flach halten konnte. Er wurde von dem Münchener Kriminalbeamten, dem jetzigen Hamburger Polizeipräsidenten, in die Wüste geschickt.

Selbst die unseren PolizeibeamtInnen wohlstgesonnensten BeobachterInnen von BILD, WELT etc. werden auf Dauer diese unverhältnismäßigen staatlichen Gewalt-Demonstrationen nicht weiter durch teilweise kraß verzerrte Berichterstattungen legitimieren können.

Es hat offenkundig vor Ort erhebliche Bedenken von Einsatzführern gegeben, den Aufforderungen aus der Einsatzzentrale, mehr Härte anzuwenden, nachzukommen. Wir erwarten von unseren eingesetzten KollegInnen, dass sie eigenverantwortlich nach Recht und Gesetz handeln und unverhältnismäßigen sowie rechtswidrigen Anordnungen nicht Folge leisten, sondern remonstrieren, ihren Kopf auch zum Nachdenken verwenden und ggf. berufliche Konsequenzen ziehen.
Viel Hoffnung darf man sich jedoch schon angesichts des schwindenden Qualitätsprofils in der Ausbildung nicht machen. Bereits jetzt zeigen dokumentierte und von Zeugenaussagen belegte Einzelfälle die Überforderung von KollegInnen in selbst unverfänglichen Situationen.

Und die Hardliner – auch in der Polizeiführung -, die gerade dabei zu sein scheinen, bayrisches „Landrecht“ in Hamburg einzuüben, seien daran erinnert, dass schon einmal vier Beamte des höheren Dienstes strafrechtlich der Freiheitsentziehung in über 800 Einzelfällen verurteilt worden sind. Die damalige rechtliche Konstruktion über die sie wie jugendliche Gewalttäter glimpflich davon kamen, dürfte kein weiteres Mal zur Anwendung kommen. – Es ist angesichts des polizeilichen Aufwandes für eine kleine Bauwagenkolonie mit Rückendeckung dieses Senats Schlimmeres zu befürchten.“





Mittwoch, 28. Mai 2004

P R E S S E M I T T E I L U N G Nr. 6

Gestern, Donnerstag, den 27. Mai 2004, wurde gegen 16 Uhr, die Verkündung und Begründung des Urteils abgeschlossen.

Ich wurde wegen angeblicher Nötigung (im Straßenverkehr) in zwei Fällen, einer angebl. Gefährlichen Körperverletzung und einer angebl. Verfolgung Unschuldiger zu 7 Monaten Gefängnis (2 Jahre zur Bewährung) und dem Verlust zum Führen öffentlicher Ehrenämter für 2 Jahre verurteilt. Das Urteil hat keine Rechtskraft.

Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

Finale Grande

Wer die Beweisaufnahme erlebt hat, kann sich nicht bloß wundern, sondern weiß, dass es bei diesem Urteil ungenannte Begründungen gibt. Ich bin tief enttäuscht, weil die Verhandlungsführung konziliant gewesen ist. Davon wurde (nicht bloß) ich getäuscht. Meine Hoffnung, die Justiz als dritte Gewalt würde sich den Intrigen, die von der Polizei und Staatsanwaltschaft gemacht werden, entziehen, ist enttäuscht worden und fühle mich schlecht behandelt, weil die Justiz das Werk derjenigen vollendet, die mir immer schon an den Karren fahren wollten.

Offensichtlich hatte der Berufsrichter, Herr Randel, seine beiden gutmeinenden Laienrichter – Schöffen – bestens im Griff, wie nicht bloß die unverhältnismäßige Anwendung des § 358 StGB zeigt. Mit den beiden anderen Richtern am AG HH-Altona wg. angeblichen Aktendiebstahls und dem Amtsrichter zu diesem Verfahren am AG HH-Mitte hatte ich bereits kein Glück gehabt. Beides waren Richter, die sicher nicht mit mir sympathisieren, aber sie hatten es irgendwie geschafft, sich nicht zum Vollstrecker machen zu lassen. Das hatte ich auch hier von der verfassungsmäßigen Stellung eines unabhängigen Berufsrichters erwartet.

Während der Vorsitzende Richter der Kl. Strafkammer am LG HH, Herr Randel, sich während der ersten fünf Verhandlungstage durch eine konziliante Verhandlungsführung auszeichnete, ließ er gestern die Maske fallen. Objektiv konnte bei dem Betrachter das Bild entstehen, dass sich Teile der Justiz als willfähriges Vehikel für ganz andere Dinge gebrauchen lassen als die dritte Gewalt von ihrer verfassungsrechtlichen Stellung und wissenschaftlichen Ausformung vorgesehen ist.

Er verurteilte mich auch für eine angebliche Verfolgung Unschuldiger. Während der Beweisaufnahme wurde darüber kein substantieller Beweis erhoben. Wir verhandelten fast ausschließlich über zwei Nötigungen, noch eine kurze Zeit über die evtl. Körperverletzung – aber auch bloß am Rande – und die Frage der Verfolgung Unschuldiger fand lediglich in der Anklageverlesung sowie in den Plädoyers des Staatsanwalts Bochnik sowie meines Rechtsanwalts, Dr. Wulf, Erwähnung.

Ein Fehlurteil

Der Berufsrichter Randel übernahm praktisch vollständig die rechtliche Auffassung der Staatsanwaltschaft Hamburg, die bekanntlich in Teilen immer noch Genugtuung für den von mir aufgedeckten und zur Anzeige geführten tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Geheimnisverrat der (jetzt) Oberstaatsanwältin Korth sowie des ehemaligen Landgerichtspräsidenten Makowka will. Lediglich im Strafmaß blieb er etwas unterhalb der Forderung des Staatsanwalt Bochnik.

Dies ist nicht bloß vor dem Hintergrund der erstinstanzlichen Entscheidung des AG Hamburg, das alles mit einer Bagatellstrafe von 40 Tagessätzen und einem Monat Fahrverbot aburteilte, kraß und miteinander unvereinbar (anders als gestern begründet), sondern im besonderen vor dem Hintergrund der Beweisaufnahme in dieser Instanz, die noch viel mehr Unstimmigkeiten in der Anklage, sogar mehr belegte Manipulationen zum zielgerichteten Nachteil des Angeklagten und entlastende Tatsachen für mich als bereits vor und während der 1. Instanz dokumentiert werden konnten, ans Tageslicht beförderte, völlig unverständlich. Hier handelt es sich um ein Fehlurteil der Sonderklasse.

Es gibt aktuelle Fälle, die 20 Jahre im Gefängnis einsaßen, bis eine DNA-Analyse nachwies, dass sie zu unrecht verurteilt worden waren. Von daher soll niemand glauben, dass gerichtliche Fehlurteile nur etwas für Filme oder Romane seien.

Das erinnert an Schill.

Dieses Urteil zielt ausdrücklich darauf ab, mir die berufliche Basis zu entziehen. Die Arbeit derjenigen, die das vielfach versucht haben, hatte bislang keinen Erfolg. Und nicht bloß deshalb, weil der Kontrast zum erstinstanzlichen Urteil so erscheinen muß, wie wenn zwei verschiedene Sachverhalte bearbeitet wurden, sondern dieses Urteil ist unverhältnismäßig.

Wie politisch nicht nur die StA Hamburg ihre gesetzliche Aufgabenbeschreibung (Be- und Entlastendes zusammenzutragen, „objektive“ Anklagebehörde) wahrnimmt, sondern auch dieses von Herrn Randel „im Namen des Volkes“ verkündete Urteil ist, belegt nicht zuletzt die völlig unver-hältnismäßige und gezerrte Anwendung des § 358 StGB, einer Kann-Vorschrift, die auch noch keinerlei Bezug zu den vorgeworfenen Handlungen aufweist. Außerdem führt die Anwendung dieser Vorschrift ohne jede Alternative zum Verlust meiner beruflichen Grundlage. Ferner soll mir damit (bei evtueller Rechtskraft) für zwei Jahre die Möglichkeit zum Führen öffentlicher Ehrenämter aberkannt werden. Klarer konnte auch ein Landgericht aus Anlaß eines Bagatellvorgangs im Straßenverkehr nicht zu erkennen geben, worum es im Kern ging:

Das Ausschalten eines mißliebigen Kritikers der Polizeien, Staatsanwaltschaften und Justiz.

Eigentlich schade, dass unsere Republik solche Schwachstellen in der Verfassungswirklichkeit aufweist, denn angesichts rund 35 Jahren Zugehörigkeit zum Polizeiberuf und dem Anerkannten Ausüben diverser Abgeordnetenfunktionen kann diese „Nebenbestrafung“ nur unverhältnismäßig sein. Damit wird das Vertrauen in die Justiz nicht gerade gestärkt.

Wenn nicht alles sehr ernst und auch noch real wäre, müßte man laut lachen, weil sich der Berufsrichter, Herr Holger Randel, damit der nachvollziehbaren Rechtsprechung ein gutes Stück weit entfernt hat. Bei Interesse können Sie auf unserer Homepage www.kritische-polizisten.de sowohl mein Schlußwort als auch meine gestern verlesene Prozeßerklärung über die StA Hamburg (Herrn Bochnik im besonderen) nachlesen bzw. bei mir direkt abfordern.

Vor diesem tatsächlichen, rechtlichen und justitiellen Hintergrund werde ich in die Revision gehen. Rechtlich, substantiell und im Detail äußere ich mich später wieder.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Wüppesahl, Bei Faxversand ohne Unterschrift




Thomas Wüppesahl wurde von dem AG Buxtehude erneut frei gesprochen. Bereits im
Sepember 2000 wurde er wegen des konstruierten Vorwurfs des Aktendiebstahls
(siehe auch UNBEQUEM Nr. 43, Dezember 2000, S. 29 bis 34) von dem AG
Hamburg-Altona frei gesprochen.
Während das damalige Verfahren noch schwerer als Verfolgung aufgrund seiner
politischen Arbeit einzuordnen ging, ist es bei dem jüngsten Freispruch eindeutig
- siehe Anlage.

Sonntag, 26. August 2001

Am Dienstag, den 28. August 2001, um 09:15 Uhr, findet vor dem Amtsgericht Buxtehude (AG Bx), Bahnhofstraße 4, im Saal I, eine öffentliche Hauptverhandlung gegen mich statt. Mir wird Beleidigung des Bundesgrenzschutzes bzw. der GSG 9 vorgeworfen. Deswegen erhielt ich kürzlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stade einen Strafbefehl des AG Bx über 20 Tagessätze. Gegen diesen Strafbefehl habe ich Einspruch eingelegt.

P R E S S E M I T T E I L U N G

„Grundlage des Strafbefehls ist eine Pressemitteilung, die ich am 26. September 2000 in meiner Funktion als Bundessprecher der BAG Kritischer Polizistinnen und Polizisten herausgegeben hatte (Anlage).

Daß hier überhaupt ein Strafbefehl beantragt und auch noch erlassen wurde, gegen den ich mich vor einem Strafgericht verteidigen muß, belegt einmal mehr, welches hohe persönliche Risiko Personen eingehen, die die allseits geforderte Zivilcourage aufzubringen vermögen und sich für Personen einsetzen, die sich hilfesuchend an sie wenden, weil sie sich u.a. wegen ihrer ausländischen Herkunft sogar vom Staat in unzulässiger Weise benachteiligt fühlen und sich allein nicht mehr zu helfen wissen.

Erst im August/September letzten Jahres wurde ich , der dafür bekannt bin, daß ich auch Mißstände in der Hamburger Polizei kritisiere, nach völlig haltlosen Vorwürfen der DIE und der StA Hamburg mit einem Strafverfahren überzogen. Das war erheblich belastend, obschon ich schließlich vom AG Hamburg freigesprochen wurde. Insgesamt habe ich bisher über 20 Strafermittlungsverfahren allein wegen meiner politischen Betätigung erhalten.

Durch dieses neuerliche Verfahren werden nicht nur meine Rechte auf politische Betätigung (Art. 1 GG), Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG) sowie die Verbands- und Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) beeinträchtigt. Durch dieses Verfahren wird einmal mehr dazu beigetragen, engagierte Bürger mundtot zu machen.

Ich halte das Vorgehen gegen mich auch für verfassungswidrig und für einen Schlag gegen das Engagement zum Schutz Benachteiligter.

Verteidigen werden mich die Rechtsanwälte Gerhard Strate und Dr. Peter Wulf. Diese und ich stehen für Rückfragen zur Verfügung.“

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesah - Gründungsmitglied), Bei Faxversand ohne Unterschrift





Dienstag, 26. September 2000

 

Übermorgen, Donnerstag, den 28. September 2000, um 09.15 Uhr, findet vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG D), Bastionsstraße 39, Saal 243, die von einem ehemaligen Angehörigen des Bundesgrenzschutz bzw. der Landespolizei NRW betriebene Klage auf Wiedereinstellung in den Polizeidienst statt.

Der Kläger wird von unserer Bundesarbeitsgemeinschaft seit 1999 betreut.

P R E S S E M I T T E I L U N G

Anläßlich dieses Verhandlungstages erkläre ich folgendes:

„Der Kläger, noch keine 30 Jahre alt, ist eines der extremen Mobbing-Opfer im Polizeidienst.

Der Kläger hatte den Test zur GSG 9 erfolgreich absolviert. Ein halbes Jahr später hat man ihn offensichtlich wegen seiner Adoptivabstammung (deutsch) und seiner Ursprungsabstammung (türkisch) wieder aus der Ausbildung herausgenommen. Die GSG 9 stellt eine deutsche Eliteeinheit dar, die auf die Ursprungsabstammung abstellt.

In seinem Fall kumulieren sich mehrere Problembereiche unserer bundesdeutschen Polizeien:

-    Ausländerfeindlichkeit;

-    Corpsgeist, falsche Kameraderie;

-    Zeugenabsprachen.

Beim Entlassungsverfahren sind eine Fülle von beamtenrechtlichen zwingenden Gesetzesvorschriften nicht gewahrt worden. Die Behörde weigerte sich vier Jahre, bis zum Verhandlungstag, dem Kläger eine ordnungsgemäße Beurteilung auszuhändigen und die Entlassungsgründe zu offenbaren. Die Personalakte wurde beweisbar manipuliert, um den Kläger mit allen Mitteln los zu werden.

Hierdurch verletzt eine oberste Landesbehörde das Grundgesetz, u.a. Art. 103 GG, das rechtliche Gehör, Artl 20 GG die Bindung an Gesetz und Recht, Art. 1 GG die Würde des Menschen.

Es sind eine Fülle weiterer Formvorschriften seitens des Dienstherrn nicht gewahrt worden.

Nachdem sich der Kläger gegen diese und anderen mafiös anmutenden Machenschaften zur Wehr setzte, wurde er richtig unter Druck gesetzt. Es wurde ihm eine Straftat nach dem Waffengesetz

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untergeschoben, er wurde wieder und wieder ohne erkennbare oder benannte Begründung auf öffentlicher Straße überprüft, er wurde – offensichtlich im Zusammenspiel mit den Polizeibehörden – von den zuständigen Ämtern seiner Heimatstadt in einer Weise schikaniert, die seine soziale Existenz in Bedrängnis brachte.

Der Kläger war als ehemaliger Polizeibeamter des Bundes und des Landes NRW plötzlich in einer Behandlungsform zum Freiwild erklärt, wie es ansonsten vom Status nicht gesicherten Ausländern oder Asylbewerbern widerfährt.

Der Kläger, der sehr beflissen, ehrgeizig und pflichtbewußt seinen polizeilichen Pflichten auch als Staatsbürger nachging, wurde plötzlich in Ecken gestellt, mit denen er nichts zu tun hat:

-         Berichte über Neonaziaktivitäten, Organisiertes Rauschgiftmilieu seien frei erfunden;

-         Er selbst sei der Zuhälterei verdächtig und andere „Nettigkeiten“.

Wir von der Bundesarbeitsgemeinschaft haben diesen Sachverhalt intensiv geprüft. Wir haben auch den Kläger dazu vielfach gehört und sind der Überzeugung, daß ihm von den staatlichen Instanzen schweres Unrecht widerfährt.

Es handelt sich um ein roman- bzw. filmreifes Schicksal, daß außerhalb der Polizei stehenden als kaum real zu vermitteln ist. Aber so wie dieses unmenschliche Vorgehen durch bundesdeutsche Polizeien gegen einen ehemaligen von „ihnen“ real ist, so gibt es leider noch viel zu viele andere grauenhafte Vorgänge dieser Qualität im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.

Dieser Vorgang zeigt, wie totalitär eine Obrigkeit auch heute noch gegen „unliebsame Gefolgschaften“, wie „kleine“ Beamte vorgehen kann und dieses Recht über viele Jahre behaupten kann. Viel zu viele Mobbing-Opfer nehmen die Klagemöglichkeiten aus Angst und Hilflosigkeit und mangels Beweisen nicht wahr.

Dem Kläger helfen dabei auch keine der Polizeigewerkschaften, Personalräte, Beauftragte bei den Polizeien, Soziale Ansprechpartner und andere. Das geschieht immer wieder dann, wenn es richtig zur Sache geht. Man kennt sich, Seilschaften laufen wie geschmiert und aus anderen Gründen. Dem Kläger widerfährt eigentlich „nur“ das, was so vielen anderen zum Freiwild erklärten Querdenkern auch geschieht.

Dem Kläger ist es aufgrund seines starken Willen und Durchhaltevermögen mit lang gesuchter und endlich gefundener kompetenter anwaltlicher Unterstützung gelungen, zumindest eine Aufrüttelung der Machenschaften herbeizuführen. Wir hoffen, daß er übermorgen auch den verdienten Erfolg haben wird.“

Wir bitten um Beachtung! – Für Rücksprachen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Am Prozeßtag werde ich als Beobachter mit anderen Vertretern von Bürgerrechtsgruppen anwesend sein.

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl - Gründungsmitglied), Bei PC-Versand ohne Unterschrift





Sonntag, 6. Mai 2001

P R E S S E M I T T E I L U N G

Gestern kamen in Kassel 12 Mitglieder unserer Bundesarbeitsgemeinschaft zusammen. Eingeladen war von dem ehemaligen Bundessprecher Manfred Such zu einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (MV) mit dem Ziel, mich aus der Vorstandsarbeit auszugrenzen. Dieser Einladung mangelte es an notwendigen satzungsmäßig vorgeschriebenen Formalia.

Ein geordneter Verhandlungsablauf wurde mit Hilfe zweier externer professioneller Moderatoren von der Konflikt-Lösungs-Initiative e.V. (KLIMA), Herrn Dr. Alfred Fleissner und Herrn Dieter Gröblinghoff sichergestellt. Die Luft im DGB-Haus „brannte“ nicht bloß, sondern es flammte immer wieder eine tribunalartige Stimmung auf.

„Vorstandsmitglieder flüchten vor Verantwortung in schwieriger Lage“

„Der wichtigste Punkt – fehlende Liquidität für Prozesskosten und damit drohende Streichung aus dem Register des Amtsgericht Hamburg-Altona (AG HH) – konnte nicht befasst werden.

Das war den meisten auch nicht so wichtig wie das Tribunal gegen meine Person. Ich sah mich einer geschlossenen Beton-Riege von fünf Vorstandsmitgliedern (Bianca Müller, Dieter Schenk, Manfred Such, Thomas Brunst und Peter Joswig) ggü., die durch die Ehefrau von Herrn Such, Frau Dittkuhn, bereits die Hälfte der erschienenen Mitglieder ausmachte.

Unterstützt wurde diese Gruppe um z. B. Herrn Reinhard Borchers, der nach seinem gescheiterten Antrag auf der MV aus dem November 2000, die BAG möge sich auflösen, nun seine Stunde gekommen sah.

Nach der mehrheitlichen Aufforderung, ich möge mein Vorstandsamt niederlegen, weil ich die Vorstandsarbeit behindern bzw. unmöglich machen würde, wurde der beantragte Ausschluss meiner Person abgelehnt. Dieser Antrag wurde erst während der Diskussion um die Aufstellung der Tagesordnung (TO) im Hau-Ruck-Verfahren von der Gruppe um Bianca Müller auf die TO gesetzt.

Unmittelbar darauf legten Manfred Such und Dieter Schenk ihre Ämter als Vorstandssprecher bzw. Vorstandsmitglied nieder und erklärten ihren Austritt aus der BAG, da sie auch dann nicht Vorstandsarbeit machen könnten, solange ich Mitglied im Verein bliebe.

Berit Dittkuhn folgte ihrem Mann. - Bianca Müller kündigte im Anschluß an die Zusammenkunft ggü. verschiedenen Personen an, dass sie in „zwei oder drei Tagen“ ihr Amt niederlegen und aus der BAG austreten würde. Sie wolle nur noch meine vermeintliche Abwahl aus dem Sprecheramt „verkünden“.

Damit lässt sich endgültig auch für Außenstehende erkennen, welches „Spiel“ getrieben wird. Die von Frau Müller tatsächlich zu verantwortenden Prozessniederlagen aufgrund unprofessioneller Arbeitsweise in drei Zivilverfahren gegen uns sollen ggü. der Mitgliedschaft nicht verantwortet werden. - Dabei wird sie im besonderen von Dieter Schenk und Manfred Such unterstützt. Deshalb wurden zwei angesetzte Vorstandssitzungen im Januar und Februar d.J. abgesetzt und zu dieser außerordentlichen „MV“ vorschriftswidrig eingeladen. So versuchen die drei sich ihrer Verantwortung zu entziehen. – Das ist auch eine menschliche Enttäuschung.

Die geringe Beteiligung zu einer „MV“ bei der es um die Existenz des Vereins geht, dürfte auf die Information an die Mitgliedschaft zurückzuführen sein, dass es sich gestern lediglich um eine rechtlich unverbindliche Zusammenkunft gehandelt hat. Aus diesen Gründen konnte die gestrige Zusammenkunft (11.00 Uhr bis 18.45 Uhr) zwar keine rechtsverbindlichen Beschlüsse treffen, aber doch Meinungsbilder erstellen. - Und selbst dann, als es endlich „zur Sache“ gehen sollte – ohne dass dadurch rechtlich verbindliche Aufträge hätten erteilt werden können, werden „die Beine in die Hand“ genommen.

Ein m.E. unverantwortliches Verhalten in sich und im besonderen unserem Verein und unseren Anliegen für eine demokratische Polizei, gegen den Corpsgeist u.a.m.

Rechtlich gewählte Sprecher sind z. Zt. Bianca Müller und Thomas Wüppesahl. Eingetragen im Register des AG HH sind Frau Müller, Herr Martin Herrnkind und ich.

In den nächsten Tagen werden die erforderlichen Weichenstellungen zum Streichen aus dem Register des AG HH (Liquidation) vorgenommen - oder eben auch nicht.

Dazu werden die erforderlichen Schritte von den Verantwortlichen in unserer BAG Kritischer Polizistinnen eingeleitet. – Über das Ergebnis werden wir die Öffentlichkeit informieren.“

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift

Persönliche Erklärung für die Zusammenkunft der BAG-Mitglieder am 5. Mai 2001 an alle Anwesenden und für das Protokoll:

Seit Ende Dezember 2000 hat sich in unserem Verein eine Konflikteskalation ereignet, die mit Bordmitteln nicht mehr zu beheben ist. Ab einer gewissen Stufe gibt es aus dem Teufelskreis der gegenseitigen Schuldzuweisungen kein Entrinnen mehr. Diese Stufe ist mit dem Monatswechsel Januar/Februar 2001 m.E. erreicht gewesen. Auf Grundlage dieser Erkenntnis vertrete ich den Standpunkt, dass die gegenwärtigen Probleme nur noch mit externer Hilfe gelöst werden können. Obwohl ich mir meiner Sache weiterhin sicher bin, beurteilen ehemals Vertraute die derzeitige Lage offenbar erheblich anders als ich und sind sich dabei ebenfalls sicher, in der Sache richtig zu liegen.

Aufgrund von Ausgrenzungshandlungen und dabei sammelnden Mobbing-Erfahrungen kann ich mich auch bei gutem Willen nicht immer in der Wahl meiner Worte zurückhalten, wenn es darum geht, Schlimmeres zu verhindern. Selbstverständlich stehe ich dazu, auch Fehler zu machen, wenn ich für Verbesserungen eintrete. Aber aus dem Zusammenhang wird zweifelsfrei deutlich, dass es mir bei verbalen Zuspitzungen nicht darum geht, jemanden fertig zu machen, sondern in einer ernsten Sache das Richtige zu tun.

Wenn man angesichts komplizierter Zusammenhänge in seinen Äußerungen nicht immer sogleich verstanden wird, muss man sich damit abfinden. Aber nach einiger Zeit sollte man erwarten dürfen, dass sich Fantasie und Wirklichkeit unterscheiden lassen. Ich würde mich freuen, auf sachlicher Ebene mit allen gravierenden Fehlern konfrontiert zu werden. Sollte sich meine Wahrnehmung als so verzerrt belegen lassen, dass die andere Seite von mir zu Unrecht kritisiert worden ist, bin ich sofort bereit, mein Amt niederzulegen.

Unter der Voraussetzung einer realitätsgerechten Behandlung der anstehenden Fragen erscheint mir eine konstruktive Problembewältigung nach wie vor möglich. An meiner Bereitschaft dazu soll es nicht scheitern.

Freuen würde ich mich, wenn jeder für sich zu derselben Schlussfolgerung gelangen könnte.




„Vermummungsverbot für Polizeibeamte?!“


Donnerstag, 1. März 2001

Zu der gestern abend in Lüneburg stattgefundenen Präsentation des Konzeptes „Öffentlichkeitsarbeit und Konfliktmanagement“ anläßlich der bevorstehenden CASTOR-Transporte seitens der vor Ort verwaltungsmäßig verantwortlichen Exekutivbeamten (3 Polizeibeamte und eine Regierungspräsidentin) nehmen wir vorläufig wie folgt Stellung.

P R E S S E M I T T E I L U N G Nr. 2

„Das Konfliktmanagement ist sicherlich gut vermittelbar. Es stellt auch unseres Erachtens einen objektiven Fortschritt dar – egal, wie verbesserungsfähig es noch sein dürfte.

Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Schritt geht in eine Richtung, die es unseren Polizeien endlich ermöglicht, im kommunikativen Bereich etwas Boden zu der nunmehr fast ein Vierteljahrhundert bestehenden gewachsenen gewaltfreien Widerstandskultur im Wendland gut zu machen. Diese ersten Gehversuche in eine interaktive Kommunikation werden auch von uns Kritischen unterstützt.

Dass dies für alle Seiten von Nutzen sein kann, hat beispielsweise das Konzept der aufgrund von erschreckendsten Vorfällen in Berlin zu Recht übel beleumundeten Berliner Polizei zum 1. Mai 2000 bewiesen. - Vielleicht gelingt ähnliches im Wendland?

Kommunikation – auch nicht solche auf hohem Niveau – ist kein Selbstzweck, sondern sie rangt sich immer um eine(n) oder mehrere Sachverhalt(e). Und diese ersten professionell angelegten Gehversuche unserer KollegInnen bei ihrem bemitleidenswerten Einsatzauftrag im Wendland bedürfen der Glaubwürdigkeit.

Es stellt einen Glaubwürdigkeitsgewinn dar, zu erleben, wie die Art. 1 GG verletzenden Menschenkäfige seit letztem Freitag abgebaut wurden. Das schützt nicht bloß Atomgegner vor menschenverachtender Behandlung, sondern es nützt auch dem Ansehen unserer Polizeien.

Ähnlich verhält es sich jedoch mit eigentlich profanen Identifizierungsmöglicheiten bei Polizeibeamten. Es gibt mittlerweile hunderte von Vorfällen und tausende von Polizeiopfern in der Bundesrepublik Deutschland, deren Täter in Uniform niemand habhaft werden konnte, weil die Corpsgeist-, Kameraderie- und Mobbing-Kultur in unseren Polizeien weitestgehend perfektioniert sind. Inzwischen gibt es auch Dutzende von Gerichtsurteilen, die das belegen. Dem könnte nur noch strukturell mit innerem der Ministerialbürokraten sowie den ihnen vorstehenden Innenministern und den Führungskräften in den Polizeien begegnet werden. Dafür reichen gerade keine Sonntagsreden. - Dieser politische Wille ist nicht erkennbar!

Damit ist klar, daß ohne eine Identifizierungsmöglichkeit Gewalttäter in Uniform, also staatlich bezahlte Chaoten, auch jetzt wieder bei den bevorstehenden politisch unseres Erachtens unverantwortbaren CASTOR-Transporten ihren Schwächen aufgrund von Frust im dienstlichen oder privaten Bereich, aus Überforderung in konkreten Einsatzsituationen und/oder sadistischen Neigungen werden nachgehen können.

Dabei reicht es auch nicht, provisorisch irgendwelche Nummern mit einer Sicherheitsnadel oder ähnlich unzulänglich zu befestigen. Die werden ggf. im Getümmel „verloren“ oder auch mutwillig abgerissen.

Die Dienstvorgesetzten müßten vielmehr im Rahmen ihrer Dienstaufsicht und Vorbildfunktion dafür Sorge tragen, daß die Kennnummern fest angenäht werden oder anderswie unverdeckt bleiben; besser wären unseres Erachtens ohnedies Namensschilder.

Wenn es der Einsatzleitung nicht möglich sein sollte, wenigstens bei diesem Einsatz diese billige, aber wirkungsvolle, Maßnahme für alle in der Bundesrepublik angeforderten Kräfte durchzusetzen, stellen sich noch ganz andere Fragen.

Eine Identifizierungsmöglichkeit wäre für die überwiegende Zahl der PolizeibeamtInnen, die rechtlich zumindestens einwandfrei – auch wenn sie die CASTOREN gegen ihre eigene Überzeugung durchschleusen müssen – und menschlich fair handeln möchten, von großem Nutzen, weil es auch sie vor den rechtswidrigen Schandtaten von KollegInnen nicht unerheblich schützt.

Darüber hinaus könnte das Innenministerium in Hannover nicht so wie 1997, als es deckte, daß die Berliner Hundertschaften in brutalster Manier die Sitzblockade wegprügelte und dabei noch die zuvor rechtsstaatlich einwandfrei arbeitenden BGS-Kräfte weg“komplimentieren“ musste, im Vertrauen darauf, daß Polizei-Rambos im Schutze der Anonymität auch vor ihren rechtlichen Verantwortlichkeiten bewahrt werden, ähnliches anordnen. Auch die SchreibtischtäterInnen würden durch die Beseitigung der Vermummung von PolizeibeamtInnen davon zurückgehalten, in kauf zu nehmen, dass geltendes Recht gebeugt wird.

Und – worüber reden wir eigentlich? Jeder Bürger muß sich ausweisen, sich für seine Handlungen zur Verantwortung ziehen lassen. Es wird ständig von Zivilcourage geredet. Soll das immer noch nicht für PolizeibeamtInnen gelten? – Wenn dies zuträfe, dann sollten die 130 Konfliktmanager besser gleich zu einer weiteren normalen Einsatzhundertschaft mutieren, weil dem Konzept dadurch substantielle Glaubwürdigkeit genommen wird.

Wir Kritische Polizeibeamte als BAG werden gemeinsam mit PRO POLICE e.V. aus Berlin sowie professionellen externen Konfliktmanagern am Dienstag, den 6. März d.J. im Gespräch mit Verantwortlichen des Einsatzkonzepts in der Bezirksregierung Lüneburg die Gelegenheit wahrnehmen, aus erster Hand und in vertiefendem Gespräch unsere Fragen zu stellen und die Sichtweisen von Verantwortlichen entgegen zu nehmen.“

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl), bei Faxversand ohne Unterschrift




Dieses Konflikt“management“ ist ein Tropfen
auf die heißen Castoren


Mittwoch, 7. März 2001

Gestern nahmen wir in Begleitung von externem wissenschaftlichen Sachverstand aus dem Bereich der Konfliktforschung und Mediation das Gesprächsangebot in der Bezirksregierung Lüneburg wahr, um das Konzept der Öffentlichkeitsarbeit und des Konfliktmanagements der eingesetzten 15 Polizeien kennenzulernen.

P R E S S E M I T T E I L U N G Nr. 3

„Das Konfliktmanagement ist sicherlich gut vermittelbar. Es stellt auch unseres Erachtens einen objektiven Fortschritt dar – egal, wie verbesserungsfähig es noch sein dürfte und wie schwach es in seiner tatsächlichen Wirkung bei den bevorstehenden CASTOR-Transporten bleiben muss.

Mit diesem Vorgehen bewegen sich die Polizeien endlich in die von uns seit Gründung der BAG vor knapp 15 Jahren gewünschten Richtung. Damals wurde aus Anlaß ähnlicher Gemengegelage (Brokdorf-Demonstration, rechtswidriger Hamburger Kessel mit über 800 strafrechtlich relevanten Freiheitsentziehungen durch die Polizei u.a.m.) seitens der KollegInnen maßlos und gegen Recht und Gesetz arbeitend gegen Bürgerrechte verstoßen:

-         Stattdessen sollten gerade intern Weg gefunden werden, um von Feindbildern wegzukommen, mehr interaktive Kommunikation auch mit den polizeilichen KundInnen stattfinden und (endlich) effektives Einwirken auf die Hardliner in den eigenen Reihen stattfinden.

1.      Der Lackmus-Test des Konflikt“managements“ wird nicht bestanden. – Es zeichnet sich ab, daß weiterhin viele Kolleginnen und Kollegen nicht identifizierbar in die Einsätze gehen. Damit sind weiteren polizeilichen Rambo-Auftritten zwar nicht Tür und Tor geöffnet, aber der Weg zu weit mehr als Nischen-Erscheinungen in Form der berühmt-berüchtigten, immer wieder für strukturelle Defizite bemühten „Schwarzen Schafe“, ist geebnet. Inhaltlich siehe auch unsere Pressemitteilung Nr. 2. vom 1. März 2001 „Vermummungsverbot für Polizeibeamte?!“
Sollte sich dieser Stand – weitere Flucht von KollegInnen vor Verantwortlichkeit – nicht mehr korrigieren lassen, ist dem gesamten Konfliktmanagement für alle Beteiligten im Widerstand von vornherein ein solches Maß an Glaubwürdigkeit entzogen, dass die Konflikt“manager“ alleine schon dadurch auf verlorenen Posten stehen.

2.      Durch den Kräfteansatz im Konflikt“management“ und der für die zu bewältigenden Aufgaben kurze verbleibende Zeitspanne ist klar, dass die aus den anderen 13 Bundesländern sowie dem BGS zu stellenden Einsatzkräfte gar nicht flächendeckend in der gebotenen Intensität erreicht werden können.

Abgesehen davon, daß die KollegInnen diese – in ihrer Tendenz – erfreuliche Innovation bei unseren Polizeien nur sehr beschränkt werden leben können. Wir waren uns gestern mit unseren Gesprächspartnern einig, dass bei der durchschnittlichen Verfasstheit von PolizistInnen auch keine zweijährige Nachbeschulung – nur um den erforderlichen Umfang zu verdeutlichen – ausreichte, sondern ständige Supervision und (endlich) die Aufnahme in die Aus- und Fortbildungsinhalte.

Eine Kostprobe gab es am vergangenen Wochenende, als der friedliche Widerstand der Wendländer den eingesetzten Kräften erneut (auch dies gehört zur Tradition seit 1978) demonstrieren konnte, daß sie den Umgang mit den Konflikt“managern“ bereits besser konnten, als die KollegInnen. Wenn das so weiter geht, machen sich unsere 15 Polizeien kurz nach der Karnevalszeit erneut zur Narren.

3.      In dem Ansatz, ein Netzwerk Konfliktmanagement aufbauen zu wollen, muss die Erkenntnis wirksam werden, dass sich Konfliktträchtiges gerade in den virulenten Anteilen, die durch interne Befangenheiten nicht wahr genommen werden können, verhängnisvoll auswirkt. Insofern braucht Konfliktmanagement immer externe Supervision. So etwas fehlt hier und ist auch nicht vorgesehen. Exemplarisch lässt sich für dieses weitere Defizit des Konflikt“managements“ mittels Außenperspektive eine Kritik an dem Button “Wir können auch anders” folgendermaßen formulieren:

Von außen betrachtet muss die Frage gestattet sein, ob eine Polizei mit der Botschaft “Wir können auch anders” Vertrauen schaffen kann. - Wie kommt beim Bürger die Doppeldeutigkeit auf einem Button an, mit dem die in Truppenverbänden (nicht unter Zugstärke) arbeitenden 15 Polizeien eigentlich ihrem Negativimage begegnen wollten?
Aus interner Befangenheit heraus, auch als klassische Betriebsblindheit zu bezeichnen, mag die Botschaft geeignet erscheinen, zur gewünschten Nachdenklichkeit anzuregen. Was auf den ersten Blick als eine gute Idee erscheint, mag sich durchaus zum Bumerang wandeln, indem die Polizisten in ein schlechtes Licht gerückt werden: Ob als Böse, die auch gut sein können, oder als Gute, die drohen, lösen sie beim Friedliebenden Missmut und Bestätigung des eigenen Feindbildes aus.

Diese drei exemplarisch gewählten Beispiele sollen für diese Pressemitteilung reichen, um aufzuzeigen, dass ein Konflikt“management“ dieser Ausprägung aus Anlaß des polizeilichen Notstandes im Wendland nur ein Tropfen auf den heißen Stein darstellen kann.

Dieses aus der Not geborene neue Händeln des Konfliktbündel CASTOR-Transporte durch die Polizeien gehört auf andere Grundlagen gestellt und könnte dann vielleicht tatsächlich eine grosse Hilfe werden. – Alles in allem: Es lässt für den Einsatz nichts Gutes erwarten.“

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift




Atommülltransporte, Polizeigewerkschaften und „kritische Stimmen“ -
DPolG kritisiert BAG Kritischer Polizistinnen und Polizisten


Presseerklärung

der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen (Hamburger Signal) e.V.
- http://www.kritische-polizisten.de -

Kassel, 5.3.2001

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im Deutschen Beamtenbund hat mit „Unverständnis“ auf eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V. reagiert, in der u.a. auf die sog. „Strahlenausschlussklausel“ in den Versicherungsbedingungen aufmerksam gemacht wird (Elbe-Jeetzel-Zeitung, 22.02.2001).


Hierzu möchten wir folgendes anmerken:

Die DPolG hat im Mai 2000 einen 15 Punkte Forderungskatalog „zum Schutz von Begleitpersonal von Castor-Transporten“ veröffentlicht. Unter Punkt 12 wird die „Rücknahme des Versicherungsausschlusses in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Lebens-, Unfall- und Berufsrisikoversicherungen für Strahlenschädigungen und Einführung eines besonderen Versicherungsschutzes bzw. einer besonderen Fürsorgeverpflichtung für das Begleitpersonal“ gefordert.

Die Rücknahme der „Strahlenausschlussklausel“ ist bis heute nicht realisiert worden. Nach unserem Wissen ist Niedersachsen bisher das einzige Bundesland welches seinen Beamtinnen und Beamten die Anerkennung möglicher Gesundheitsschäden als Dienstunfall (§ 31/3 Beamtenversorgungsgesetz i.V.m. der Berufskrankheitenverordnung) im Zusammenhang mit Atommülltransporten anbietet. Warum ist diese vorbildliche und fürsorgliche Handlungsweise nicht auf die anderen Länderpolizeien und speziell den BGS ausgedehnt worden? Haben die Polizeigewerkschaften hier etwa geschlafen?

Offensichtlich nicht geschlafen wird bei den Funktionären der Polizeigewerkschaften wenn es im Rahmen des „Mitglieder-Vorteil-Service“ um die Vermittlung von Versicherungspolicen der Vertragspartner geht (siehe Internetseiten). So gibt es bei den „Polizeiversicherungen“ neben der „Strahlenausschlussklausel“ noch ein anderes gravierendes Problem auf das wir aufmerksam machen möchten. Im Rahmen einer Eingabe, die sich auf Dienst-/Berufsunfähigkeitsversicherungen im Bereich der Polizei bezog, antwortete uns die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „...Stimmen wir Ihnen grundsätzlich darin zu, daß - nicht nur auf dem Beamtensektor - für eine Vielzahl von Versicherten die Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherungen die von Ihnen gewählte Bezeichnung ‘tote Verträge’ verdienen.“ Will sagen: Viele Polizeibeamtinnen und -beamte zahlen für eine auf Gewerkschaftsempfehlung abgeschlossene Dienst-/ Berufsunfähigkeitsversicherung Beiträge, welche nur Versicherungsschutz vorgaukelt und so gut wie nie in Leistung zu nehmen ist. Dies belegen zwei Urteile die vom Oberlandesgericht Koblenz gesprochen wurden. In beiden Fällen unterlagen die in den vorzeitigen Ruhestand versetzten Beamten den Versicherungsunternehmen (Urteil vom 30.7.1999 - 10 U 462/98 und AZ: 10 U 260/98).

Wir, die BAG Kritischer Polizistinnen und Polizisten bedauern es sehr, dass die Berufsvertretungen der Polizei den bevorstehenden Castor-Transporten relativ unbekümmert ihren „Unbedenklichkeitsstempel“ aufgedrückt haben - z.B. auf der Grundlage eines Memorandums, welches sich so liest als hätte es die Atomwirtschaft höchst persönlich verfasst. Gerade vor den o.a. Hintergründen bleiben wir dabei, dass kommende Castor-Transporte auf einen „Idiotentest für die Polizei“ hinaus laufen werden.

Weitere Informationen unter:
http://www.is-kassel.de/~safercity/2000/pe_15052000.html

V.i.S.d.P.: Thomas Brunst, Vorstandsmitglied der BAG Kritischer
Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V., Sommerweg 13a,
34125 Kassel, Tel.: 0561/ 5790618, Email: thomas.brunst@safercity.de





Freitag, 23. März 2001

VertreterInnen der Bundesarbeitsgemeinschaft nehmen an den Aktionen gegen die Castor-Transporte teil, werden in der Gäste-Gruppe des sogenannten Konfliktmanagements der Einsatzleitung sein und beobachten. Mitglieder von uns werden aber auch am Einsatz dienstlich teilnehmen.

P R E S S E M I T T E I L U N G Nr. 4

„Die Vorzeichen sehen nicht gut aus:

-         Seitens der staatlichen Organe wird kein versammlungsfreundliches Verhalten gezeigt:

-         Das Konfliktmanagement der Polizei entpuppt sich als der Einsatzleitung und dem Einsatzziel völlig untergeordnet und von seiner Qualität (ohne externe Kompetenz) und Quantität (statt 150 angekündigte ernannte Konflikt“manager“ sind es keine 20) besteht die Gefahr, daß es diesen an sich klugen Ansatz diskreditiert.

-         Bei jetzt bereits über 5000 blockierwilligen BürgerInnen ist absehbar, daß die rund 600 Plätze in Containern sowie die Möglichkeiten zum Wegfahren in Gefangenentransport-wagen der Polizei sehr schnell vom quantitativen zum qualitativen Problem werden wird.

-         Wir Kritische PolizeibeamtInnen erwarten von hohen Fachbeamten, wie sie durch die Einsatzleitung verkörpert werden, dass sie dann wenn wie 1997 erkennbar wird, dass die Blockade(n) mit verhältnismäßigen Mitteln nicht beseitigt werden können, nicht auf Geheiß aus dem Landesinnenministerium in Hannover die blockierenden Menschen wegknüppeln lässt, sondern sich unter Berufung auf übergeordnete Werte wie dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Abwägung verweigert. Auch das gehört zur Zivilcourage in Uniform, die viel zu selten gelebt wird.

-         Doch was hindert die Polizei daran, ihrer immer wieder in die Mikrofone und Kameras hinein erklärten Angst vor Verstrahlung und der Zukunft ihrer Kinder Ausdruck in ihrem konkreten Handeln zu verleihen? - Auch Zivilcourage in kleineren Dosen täte PolizistInnen gut, wenn ihre Sorgen angesichts der Atomindustrie und ihre zur Schau gestellte Sympathie mit den Anliegen der Anti-Atom-Bewegung ernst gemeint sind: Ihren Vorgesetzten deutlich machen, daß sie dem Einsatzbefehl von Gewaltmitteln gegen gewaltfrei widerstehende BürgerInnen nicht Folge leisten werden; den wahren Sinn und Zweck der CASTOR-Transporte diskutieren; sich einer die Gewalt herbei redenden Polemik verweigern, etc.

-         Wenn PolizistInnen trotz öffentlichkeitswirksamer Lippenbekenntnisse gegen Gewalt diese Zivilcourage nicht aufbringen, dann ist auch ihre Hoffnung unberechtigt, dass es zu „einem Rückgang der Castor-Transporte“ (Zitat Konfliktmanager der Polizei) kommen wird. Denn eine andere, den Menschen gerechtere Politik wird nur kommen, wenn sich viele aktiv und unter Inkaufnahme negativer Konsequenzen dafür einsetzen. Seit Wochen versucht die Polizei die Bewegungsfreiheit im Wendland durch Einschüchterung einzuschränken.

-         Die Polizei und ihre politischen AuftraggeberInnen haben begriffen, dass sie die „Schwarze-Peter-Rolle“ wieder einmal in eine aussichtslose Legitimationsnot gegen einen konsequent gewaltfreien und phantasievollen Widerstand in den Händen trägt. Mit ihrer massiven Öffentlichkeitsarbeit, die gewaltfreie Aktion und gezielte Gesetzesübertretung im Rückgriff auf alte Reflexe mit Gewalt gleichsetzt, versucht die Polizei, der Wirkung häßlicher Räumungszenen, die auch diesmal zu erwarten sind, im Vorfeld zu begegnen.

Die sogenannten Konfliktmanager werden dann längst abgezogen sein. Ihre Wirkung aber bleibt: „Hoffnungen gründen wir auf ein mündiges und zivilisiertes Umgehen miteinander“, schreiben sie und disqualifizieren damit diejenigen, die sich nicht ihrer Aufforderung anschließen, „den CASTOR nur mit Blaulicht“ passieren zu lassen. Steinwürfe werden auf penetrante Weise als Argument aufgeführt und gewaltfreie Aktion wird dann immer wieder in diesen Zusammenhang gesetzt.“

Ich werde von Samstag, den 24. März bis Freitag, den 30. März 2001, ausnahmsweise mobil über 0171 / 17 40 771 erreichbar sein.

Gleichzeitig erlaube ich mir den Hinweis auf unsere Homepage: www.kritische-polizisten.de. Dort finden Sie auch zum Castor-Einsatz in der neuesten UNBEQUEM lesenswertes. – Lassen Sie sich bitte nicht durch die alten nicht mehr gültigen Homepages auf Bernward Boden (Köln) und Reinhard Borchers (Hamburg) irritieren. Es gibt nur die oben Benannte, die autorisiert ist.

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift





Donnerstag, 29. März 2001

Innenministerien in Hannover und Berlin stellen vor allen Dingen Straftäter des Protests in den Vordergrund. Sicherlich gab es diese Straftäter. Es gibt aber mindestens genau so viel Straftäter in den Reihen der eingesetzten Polizeibeamten. Vielleicht schaffen die beiden Innenminister es auch irgendwann, sich dazu zu äußern und zu kümmern und betrachten den Einsatz vor allen Dingen unter politischen Kategorien?!

P R E S S E M I T T E I L U N G Nr. 5

In den letzten 20 Jahren hat sich in qualitativ bedeutsamen Kategorien nichts geändert – außer im Marketing!

Mehrere Mitglieder unserer Bundesarbeitsgemeinschaft nahmen an den vergangenen Tagen sowohl auf Seiten der Polizei als auch auf Seiten der Antomkraftgegener an den Protesten teil. Dabei haben wir nicht bloß das weitgehende außer Kraft setzen von elementaren bürgerrechtlich verankerten Rechten aus dem Versammlungsrecht feststellen müssen, sondern viele andere mehr. Davon möchten wir Ihnen noch vor einer grundsätzlichen Auswertung bereits Folgendes zur Kenntnis geben:

„1. Die Tarnung der Vermummung wurde genutzt

Wir fühlen uns in erschreckender Weise wieder bestätigt, dass viele Kollegen unter dem Schutz ihrer Vermummung und nicht gewährleisteten Identifizierbarkeit übelste Verhaltensweisen bis hin zu strafrechtlich relevantem Verhalten zeigten – s. a. PM 2 + 4.

Ich selbst musste noch heute morgen gemeinsam mit weiteren ZeugInnen (u. a. das MdL aus Hannover, die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Frau Silke Stokar), sehen, wie Polizeibeamte aus Gruppenfahrzeugen mit Leipziger Kennzeichen hinter weggehenden AKW-Gegnern weit entfernt vom Blockadeort Lanze nachsetzten. Eine Frau wurde mehrfach geschubst und geschlagen, so daß die Frau auf den Waldboden fiel. Als sie gerade aufstehen wollte, wurde sie erneut mit Hilfe des Schlagstocks wieder unnötig zu Boden gestoßen u.a.m.

Mehrfach wurde alleine in unserer Wahrnehmung die Herausgabe von Dienstnummern ohne Begründung verweigert. Immer wieder musste festgestellt werden, dass dort, wo ohne externe Kontrolle (Medien, Abgeordnete, Kritische PolizistInnen, Pastoren oder das Komitee für Grundrechte und Demokratie) unbeobachtet „gearbeitet“ werden konnte, Übergriffe liefen.

2. Noch ein rechtswidriger Polizeikessel – Gründung der BAG

Die Gründung der Kritischen erfolgte mit dem Hamburger Kessel 1986. Gestern abend fand auf der ESSO-Wiese in Dannenberg erneut ein rechtswidriger Kessel statt. Ohne Sinn wurde eine Menschengruppe, die zufällig auf dieser ESSO-Wiese aufhältig war, eingekesselt und sollte für die kurz zuvor von Autonomen in Dannenberg begangenen Straftaten haftbar gemacht werden. Das MdL Stokar und ich hatten die Einkesselung durchgehend mit erlebt.

Es handelte sich lediglich um einen Ausschnitt der auf der ESSO-Wiese Versammelten, die eingekesselt wurden. Es hätte auch andere dort (oder anderswo?) treffen können.

Dann hieß es ggü. Frau Rebecca Harms (Fraktionsvorsitzende der Grünen im Nds. Landtag) seitens des Einsatzabschnittsleiter zu diesem rechtswidrigen polizeilichen Vorgehen, dass auch noch „lauthals“ durch einen LauKw öffentlich verkündet wird, die Maßnahme würde beendet werden. Kurze Zeit später hieß es, die Gesamteinsatzleitung in Lüneburg sähe die Lage anders.

Dann wurde der Kessel plötzlich an einer Seite geöffnet. – Geraume Zeit später wiederum konnte dann festgestellt werden, nachdem zunächst mitgeteilt wurde, dass die Einsatzkräfte lediglich ausgewechselt würden, dass die Polizei sich zurückzog. – Neben der Rechtswidrigkeit dieses Beispiels steht dieser Vorgang beispielhaft für ein Chaos seitens der Einsatzleitung, daß sich auch an vielen weiteren Vorgängen festmachen lässt:

Die rechte Hand wusste häufig nicht was die Linke tat und manchmal handelten die „beiden Hände“ auch noch gegeneinander. Von Transparenz und Dialogkompetenz kaum eine Spur.

3. Was für ein Fehlschlag von Konflikt“management“

Hehre Ansprüche wurden vorher formuliert – siehe auch PM Nr. 1 und 4. – Die sog. Konfliktmanager der Polizei waren eigentlich immer an den brenzligen Punkten abwesend. Wenn sie angerufen wurden (ESSO-Wiese) nicht erreichbar. Die Befürchtungen wurden übertroffen.

Hier lediglich ein Beispiel: Die ca. 400 BGS-Einsatzkräfte, die die Castoren auf der Schiene in Personeneisenbahnwagen begleiteten, erhielten nach über 42 (!!!) Stunden ihre erste Ruhezeit. Ein Mitglied unseres Bundesvorstandes befand sich unter ihnen.

Diese Kollegen waren bereits vorher, als sie nach dem Zurückrollen zum Bahnhof Dahlenburg endlich etwas Schlaf erhielten, nicht bloß völlig übermüdet, sondern genervt und überreizt. Deren Feindbild ggü. Atomgegnern erfuhr während ihres „Transports“ die letzten Weihen durch entsprechende Wutäußerungen etc.

Was wäre wohl passiert, wenn es zu einer Lage gekommen wäre, bei der diese Kräfte die Waggons mit den Castoren nach Absitzen hätten schützen müssen? – Glaubt eigentlich jemand, daß von diesen BGS-Beamten noch wesentliche Teile handwerklich (und damit auch rechtlich) hätten sauber arbeiten können? – Ein Beispiel von vielen wie unverantwortlich Konflikte geschaffen wurden.

Hoffentlich haben diese Konflikt“manager“ wenigstens das eine und andere nach innen in die Polizeien bewirken können.

Insgesamt hatte die polizeiliche Einsatzleitung aber irgendwie alles ganz ordentlich im Griff:

Die Regierungspräsidentin und ihre Bezirksregierung, die Eisenbahn, eigentlich fast den gesamten Landkreis und sogar die einschlägigen Grundrechte. – Näheres später.“

Wir bitten um Beachtung und verbleiben für heute

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift

HINWEIS: www.kritische-polizisten.de




Und die CASTOREN strahlen doch!

Zu den politisch von rot-grün aus Berlin zu verantwortenden
bevorstehenden CASTOR-Transporten ins Wendland –
tatsächlich sind die Transporte von der Atomindustrie zu verantworten –
nehmen wir Kritische PolizistInnen wie folgt Stellung:

P R E S S E M I T T E I L U N G Nr. 1

„In der heutigen Ausgabe des Hamburger Abendblattes heißt es oben rechts auf S. 1:
„Gorleben: Drahtkäfige für Gefangene“.
- Gestern fand sich in diesem Hamburger Heimatblatt ein Artikel über 130 „Konfliktmanager“.
Dabei handelt es sich um kurz angeleitete PolizeibeamtInnen, die im Wendland ausschwärmen.
Unsere Polizeien sind wieder auf alles vorbereitet:
Die einen spielen den netten „Schutzmann von Nebenan“
und die anderen sind für´s Grobe zuständig.

Wir Kritischen PolizeibeamtInnen sind es auch.
Wir werden alles erdenklich Legitime daran setzen, um diese Transporte zu verhindern.
Dies müssen wir schon aus Sorge um die eingesetzten KollegInnen tun.
„Amtliche Tatsachen“ für die vorhandenen Strahlengefahren:

1. Während die IMK inzwischen „beschloss“, dass bei den CASTOR-Transporten 1997 und davor keine Gefährdungen auftraten, das Gegenteil jedoch längst nachgewiesen ist (siehe auch UNBEQUEM, Nr. 43, S. 26-28), wird es Kolleginnen, die schwanger sind bzw. sich im „Training“ zu diesem erfreulichen Zustand befinden, ermöglicht, den Transporten fern zu bleiben. –
Warum das denn, wenn doch keine Strahlung austritt?

2. Nach wie vor verweigert die bundesdeutsche Versicherungswirtschaft die Rücknahme der sog. Strahlenausschlussklausel aus den Verträgen mit unseren KollegInnen.
Wir haben darauf in den vergangenen Jahren mehrfach hingewiesen (z. B. Pressemitteilung aus dem Mai 2000).
Mit dieser Strahlenausschlussklausel drückt die Versicherungswirtschaft genau das aus, was so viele unserer KollegInnen, die gerade ihren Marschbefehl ins Wendland erhalten, so belastet:
Sie sind weder bei der Durchführung der Transporte noch dann, wenn sie gesundheitliche Schäden davongetragen haben, geschützt.

Was uns besonders betrübt, ist die Tatsache, dass gerade die drei großen Berufsverbände GdP, DPolG und BDK alle mit sog. Kooperationspartnern der Versicherungswirtschaft wirken und auch werben.
Wir haben sie auf diese Problematik angeschrieben, auch auf mögliche Abhängigkeiten durch Sponsoring ihrer Versicherungspartner ggü. unseren Polizeigewerkschaften, im besonderen deren Funktionäre.
Bis heute haben wir (natürlich) keine auch bloß im Ansatz befriedigenden Auskünfte erhalten können.

So gibt es nicht bloß Strahlenausschlussklauseln. Beispielsweise bei durch die GdP unter-stützte Abschlüsse von Versicherungspolicen für KollegInnen, die dienstunfähig werden, gibt es wertlose Berufsunfähigkeitsversicherungen, weil dort nicht die im Vergleich zu anderen Berufen als den des Polizeibeamten evtl. Polizeidienstuntauglichkeit (PDU), die weit früher bei Vollzugsbeamten nicht mehr gegeben ist als eine allgemeine Berufsunfä-higkeit medizinisch festgestellt wird, nicht versichert ist.
Es handelt sich aufgrund solcher Klauseln also um sog. „tote Verträge“.

Im Ergebnis läßt sich feststellen:
Allein aufgrund dieser beiden harten Tatsachen –
Schwangere Polizeibeamtinnen brauchen die Konvois nicht zu begleiten
und die bundesdeutsche Versicherungswirtschaft weigert sich das bei den CASTOR-Transporten angeblich nicht bestehende Gefährdungsmoment zu versichern –
läuft das Ganze wieder auf einen Idiotentest für PolizeibeamtInnen hinaus.

Mal gucken, ob es einer merkt und wenn es einer merkt, muss er uns erst einmal nach den von uns aufgestellten Regeln
(Strahlengrenzwerte, Schäden erst nach Jahren, Jahrzehnten oder bei den Kindern und Kindeskindern) nachweisen, dass wir rechtlich verantwortlich zu machen sind. Es hat sich im Grunde nichts Wesentliches geändert seit den Fifties:
Damals wurde empfohlen, Aktentaschen gegen den radioaktiven Fall Out bei Umkreisen der radioaktiven Wolken nach oberirdischen Atomwaffenversuchen über den Kopf zu halten oder sich hinter einer Pappe zu stellen und heute läuft es halt ein bisschen ausgeklügelter.
Gesellschaftspolitisches Moment:
Dass wir auch aus gesellschaftspolitischer Überzeugung gegen diese Transporte sind, wollen wir hier nicht vertiefen.
Aber der Pseudo-Atomkonsens zwischen rot-grün (Staat) und der Atomindustrie schreibt lediglich das betriebswirtschaftliche Optimum zum Schreiben schwarzer Zahlen bis zum Stillegen des Betriebs (nicht des Inventars) fest und die CASTOREN rollen eben, um den Weiterbetrieb von Atomkraftwerken in der Bundesrepublik zu ermöglichen und nicht aus Verantwortung ggü. Frankreich oder aus ähnlichen hehren Ansprüchen.
Wie wäre es mit „frei gesetzten“ Käfigen aus der Massentierhaltung für AKW-Gegner?
Wir werden mit dieser plural zusammengesetzten Bundesregierung mit z.B. einem ehemaligen Atommanager als Bundeswirtschafts- und einem ehemaligen Atomkraftgegner als Bundesumweltminister noch einige böse Überraschungen erleben.
Mal sehen, wann die ersten grünen PolitikerInnen grinsend daneben stehen, wenn unsere KollegInnen auf AtomkraftgegnerInnen eindreschen, sie in Käfige stecken oder –
wenn es noch mehr als 1997 werden –
in Konzentrationslager, womit ich ausdrücklich nicht jene nationalsozialistischer Prägung meine, oder wie immer sie dann heißen mögen, stecken. Denn irgendwann gehen auch die Käfige aus.“

Mit freundlichen Grüßen
(Thomas Wüppesahl), Für die BAG


P R E S S E M I T T E I L U N G

Zu der Erklärung des Staatsrats aus der Hamburger Innenbehörde, Herrn Wolfgang Prill, er sei nicht der „Hamburger Politiker“, welcher nach dem Bericht der Hamburger Morgenpost (Mopo) vom 12. Januar 2001 jeden ersten Montag im Monat vor dem Edelbordell Funny-Club mit dem Kleinwagen seiner Ehefrau gegen 21.00 Uhr vorgefahren sei, um noch unter den Prostituierten vor dem Erscheinen anderer Freier die „Auswahl“ zu haben und der aufgrund eines Videos über ausgeübten Sex mit Prostituierten sowie anderer Tatsachen erpreßbar sei, teile ich im Namen der Bundesarbeitsgemeinschaft, nachdem wir zur Kenntnis genommen haben, daß Herr Prill die Vorwürfe dementiert und behauptet, noch nie in einem Bordell gewesen zu sein, Folgendes mit:
hier klicken, um die komplette Mitteilung zu lesen !





Dienstag, 2. Dezember 2003

Geschäfts- Nummer 67a IN 139/01

Hiermit stelle ich den Antrag

in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten

(Hamburger Signal) e.V.

vertreten durch den Vorstand:

Thomas Wüppesahl

Kronsberg 31

21502 Geesthacht-Krümmel

das Insolvenzverfahren nach § 212 Insolvenzordnung (InsO)

einzustellen,

weil der Eröffnungsgrund weggefallen ist.

Am 12. April 2001 war ich gezwungen, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wie zwischenzeitlich sowohl durch den Insolvenzverwalter, Herrn Dr. Weiland, als auch durch das Insolvenzgericht für rechtlich notwendig und wirtschaftlich erforderlich erachtet, zu stellen. Dies erfolgte bedauerlicherweise auch noch gegen die Interessenlage nicht unwesentlicher Teile unseres Bundesvorstandes.

Zum damaligen Zeitpunkt und auch einen längeren Zeitraum danach war unser Verein zahlungsunfähig und überschuldet. So konnte das Insolvenzverfahren überhaupt erst durchgeführt werden, nachdem ich einen Massekostenvorschuß in Höhe von EURO 3.067,76 (DM 6.000,00) leistete.

Diese Gründe bestehen heute nicht mehr. Aufgrund der wertvollen Arbeit des Insolvenzverwalters (siehe auch Schlussbericht vom 25.09.2003, hier am 20.10.2003 eingegangen) dürften nach Abzug der Verfahrenskosten noch rund EURO 3.000,00 verbleiben.

Die Anmeldungen zur Insolvenztabelle belaufen sich auf EURO 73.132,03 und basieren ausschließlich auf den chaotischen Rechtsstreitigkeiten, in die unser Verein durch Frau Müller verwickelt worden ist. Sämtliche diese Forderungen sind vom Insolvenzverwalter bestritten, so dass bereits von daher mangels unstreitiger zur Insolvenztabelle festgestellter Forderungen faktisch eine Zahlungsunfähigkeit des Vereins nicht mehr besteht.

Von den Anmeldungen zur Insolvenztabelle fordert alleine Frau Müller EURO 70.558,28.

Sämtliche Gläubiger, die sich mit Forderungen gegen den Verein berühmen, haben bisher keine Klage auf Feststellung ihrer angeblichen Forderungen zur Insolvenztabelle erhoben.

Sollte der Verein wieder solvent erklärt werden, so ergäbe sich folgende Situation:

Frau Müller müßte klagen, um ihre nicht nachvollziehbaren Forderungen durchzusetzen. Sollte sie es tun, wird sie diese Klagen verlieren. So wie der Insolvenzverwalter in seinem Schlussbericht feststellte, dass die von ihr zwecks Substantiierung eingereichten Unterlagen nicht bearbeitungsfähig sind. ´Ihre Forderungen sind nicht zu spezifizieren und zu belegen´ (Schlußbericht, Seite 5, unten). Sie wird auch weiter chaotisch agieren und viel Wirbel auslösen, aber wenig Substanz liefern. Sie kann offensichtlich nicht anders.

Die Forderungsanmeldungen von zwei Einzelpersonen sind sowohl in ihrer Höhe als auch dem Grunde nach gleichfalls zu vernachlässigen, weil sie entweder rein taktisch gestellt (Wüppesahl) waren bzw. haltlos (Dietrich-Schönherr). Realistisch verblieben einzig die Forderungen der Justizkasse Berlin in Höhe von EURO 618,38, die vom Insolvenzverwalter gleichfalls bestritten sind. Für die von mir persönlich angemeldete Forderung erkläre ich in diesem Zusammenhang selbstverständlich den Verzicht.

Zwischenzeitlich konnte ich mit der Justizkasse Berlin telefonieren. Danach – Stand von gestern Frau Heidicke/Herrn Exner (030 / 901 57-326) -, hat die Justizkasse Berlin derzeit gar keine offenen Forderungen gegen unseren Verein. Die gegen uns geltend gemachten Kosten seien vom Zweitschuldner bezahlt, siehe hierzu Schreiben von gestern (Anlage).

Darüber hinaus könnten die Ansprüche der Justizkasse Berlin für den Fall einer anderen Entwicklung aus dem verbleibenden Massebestand beglichen werden.

Ein Schuldenplan, wie ursprünglich von mir angedacht und mehrfach vom Insolvenzverwalter in der Akte erwähnt, konnte nicht erstellt werden, weil damit zu rechnen war, dass ein solcher Plan nicht die Zustimmung sämtlicher potentieller Gläubiger, insbesondere Frau Müller, findet. Alleine Frau Müllers fehlende Zustimmung zu einem solchen Plan reicht bekanntlich aus, um ihn nie Realität werden zu lassen.

Vernünftige Zweifel, dass Frau Müller einem solchen Plan ihre Zustimmung verweigert, bestehen nicht – siehe näheres dazu weiter unten.

Allerdings behauptet sie schriftlich, mündlich und bei jeder denkbaren Gelegenheit, dass sie ihre Prozesse gewonnen habe. Von daher kann sie auch keine Forderungen gegen den Verein erheben. Sie kann schlechterdings nicht zwei Mal kassieren (siehe auch Schreiben der Frau Müller vom 24. Februar 2002, Bl. 242 d.A.).

Darüber hinaus hat der Insolvenzverwalter im Rahmen seiner Amtspflichten ausführlich geprüft, ob es eine Begründung eines Zahlungsanspruchs von Frau Müller gegen unseren Verein gibt. Sein Ergebnis haben wir im Schlussbericht sowie in verschiedenen Zwischenbescheiden nachlesen können. Meines Erachtens ist mindestens mit Letzterem die mindere Form der Beweisführung nach Gesetzesvoraussetzung, also der Glaubhaftmachung, Genüge getan. Sollten andere Formen der Glaubhaftmachung vom Gericht für erforderlich angesehen werden, bitte ich um einen rechtlichen Hinweis.

Die Gründe unserer insolventen Lage bestanden ausschließlich in den hohen Prozesskosten, die aufgrund einstweiliger Verfügungen und Klagen gegen unseren Verein erwirkt worden waren. Diese Rechtsmittel wurden aufgrund von Pressemitteilungen oder anderen Veröffentlichungen, insbesondere durch das Vorstandsmitglied Frau Bianca Müller, provoziert und führten erstmals überhaupt seit Bestehen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen zu verlorenen Prozessen. Diese verlorenen Prozesse basierten nicht auf irgendwelchen unwirtschaftlichen Vereinsgepflogenheiten, sondern letztlich aus dem politischen Meinungskampf.

Hier verhielt es sich im Besonderen so, dass Frau Müller, die überhaupt erst kurz zuvor in den Bundesvorstand gewählt worden war, meinte, „auf Kosten“ (im wahrsten Sinne des Wortes) unseres Vereins noch nicht beglichene Rechnungen mit ihren alten Gegnern in der Berliner Polizei (Polizeipräsident Saberschinsky, Polizeidirektor Karras sowie bestimmten Personen in der Gewerkschaft der Polizei, Landesverband Berlin) austragen zu müssen. In diesem Zusammenhang darf zum besseren Verständnis dieses komplexen politischen, weniger geschäftlichen, und von persönlichen Leidenschaften durchzogenen Sachverhaltes erwähnt werden, dass Frau Müller gesellschaftspolitisch aus einem anderen Spektrum kommt als unser Verein traditionell beheimatet ist.

Unser Verein als einzig relevante kritische Stimme aus den ansonsten fest geschlossenen Reihen (Corpsgeist-Problematik, Mauer des Schweigens, ...) der bundesdeutschen Polizeien - sogar weltweit in seiner Zielsetzung und Verfasstheit einmalig, Träger verschiedener Auszeichnungen, wie u.a. dem Gustav-Heinemann-Bürgerpreis - deckt weiterhin, dies hat nicht zuletzt diese Zeitspanne des Insolvenzverfahrens trotz erheblicher Anstrengungen von Polizeipräsidien und Landesinnenministerien ggü. im Besonderen MedienvertreterInnen, uns unansprechbar zu machen, gezeigt, exclusiv den Bereich politischer Meinungsbildung ab, bei dem die drei großen Berufsverbände und Gewerkschaften (BDK, GdP und PolGewDB) kneifen.

Darüber hinaus gibt es weiterhin eine Gruppe von KollegInnen, die darauf warten, dass dieses Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, um dann in neuer personeller Aufstellung unseren Verein mit altem Leben zu erfüllen. Sie und viele andere hoffen, dass heute die Solvenz unseres Vereins wieder hergestellt werden wird.

Frau Müller stellt nicht bloß völlig unrealistische Mondforderungen (rund 70.000,00 EURO) an den Verein und damit die einzig relevante wirtschaftliche Größe, um unseren Verein wirtschaftlich zu gefährden, nachdem sie durch ihr in der Existenz unseres Vereins beispielloses Verhalten die Gründe für dieses Insolvenzverfahren geschaffen hatte, sondern sie bemühte sich auch aktiv durch Abwerben von Mitgliedern aus unserer Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal e.V.) für eine sog. „Arbeitsgruppe Kritischer Polizisten“ in der Humanistischen Union (HU) darum, dass unsere Bundesarbeitsgemeinschaft möglichst völlig verschwindet. Das erfüllt in klassischer Form den Tatbestand des vereinsschädigenden Verhaltens.

Da sie ihr destruktives Verhalten auch in der HU - u. a. mit einer bemerkenswerten Korrespondenz zwischen der Rot-Grünen Bundesregierung - fortsetzte, entzog ihr auch der Bundesvorstand der HU das Vertrauen. Die Koordination der eigens von ihr initiierten AG Kritischer Polizisten in der HU wurde ihr zwischenzeitlich wieder entzogen.

Ähnliche Erfahrungen machte vor uns Kritischen PolizistInnen auch der mit uns befreundete Verein PRO POLICE e.V. in Berlin. Derzeit agiert Frau Müller mit ähnlicher Stoßrichtung weiter im luftleeren Raum, will kritische Menschen aus den Polizeien via Internet-Aufruf um sich scharen und kann scheinbar nicht wahrnehmen, dass sie selbst – wie auch bei der HU – die „beste“ Garantie dafür darstellt, dass ein solcher Aufruf so gut wie keine Resonanz nach sich zieht. Auch wenn wir überparteilich arbeiten kann im Zusammenhang mit diesen Verfahren nicht unerwähnt bleiben, dass Frau Müller lange Zeit Mitglied in der CDU ist, Sprecherin des Arbeitskreises Innere Sicherheit in der CDU Berlin gewesen ist und von daher auch andere Fragen bei der Bewertung ihres für unseren Verein schädlichen Handelns, der wir dem bürgerrechtlich-linken Spektrum zuzuordnen sind, diskutiert worden sind.

Diese Ausführungen mache ich, weil Frau Müller mit ihrem politischen Agieren der insoweit einzige Insolvenzgrund darstellt. Streitereien zwischen Vorstandsmitgliedern, wie in den Berichten des Insolvenzverwalters erwähnt, hat es eigentlich immer gegeben. Diese waren zu anderen Zeiten, gerade den besten Zeiten des Vereins, wie in den 80er Jahren, sogar weit heftiger ausgeprägt als zu den Zeiten, die der Insolvenzverwalter ein wenig hat einsehen können.

Nach alledem dürften die Voraussetzungen des § 212 InsolVO (Wegfallen des Eröffnungsgrundes) vorliegen, weil unsere Zahlungsunfähigkeit beseitigt ist, eine Überschuldung nach Einstelllung nicht droht und eine Zahlungsunfähigkeit auch nicht drohen würde.

Aus diesem Grunde bitte ich im Sinne der Insolvenzordnung darum dieses Verfahren erfolgreich abzuschließen, unsere Solvenz wieder herzustellen, so dass der Verein seine Arbeit unbelastet von geschäftlichen Kategorien wieder voll aufnehmen kann. Aufnahmeanträge ruhen derzeit. Das Vereinsleben, Mitgliederversammlungen, und überhaupt ein lebendiges Vereinsleben sollen wieder aufleben und die eigentliche Wirkung und der Hauptzweck des Vereins, seine Teilhabe an der politischen Meinungsbildung gerade im Bereich der Inneren Sicherheit wieder unbelastet stattfinden. Außerdem würde das aktive Vereinsleben u.a. mit Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Honorarzahlungen die Einnahmeseite verbessern.

Wir sind ein politischer Verein, der nach den völlig zutreffenden Ausführungen des Insolvenzverwalters in seinem Schlussbericht auf den Seiten 2 und 3, dessen Tätigkeit nicht auf wirtschaftlichen Erfolg – allerdings auch nicht auf wirtschaftlichen Misserfolg - ausgerichtet war, sondern:

-         die Demokratisierung der Polizei im Innen- und Außenverhältnis zu fördern,

-         deren Transparenz für die Öffentlichkeit herzustellen,

-         und die anderen dort ausgeführten Zielsetzungen zu verfolgen.

Nach meinem Kenntnisstand, der sich u.a. auf die Recherche des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages stützen kann, gibt es weltweit keine vergleichbare Organisation zu unserer Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten. Auch deshalb sollte m.E. das weitere justitielle Vorgehen,

-         „nur“ weil ein Vorstandsmitglied, das originär auch noch aus einem anderen gesellschafts-politischem Spektrum auf seinem Irrweg auch zu uns fand, letztlich die Verantwortlichkeit für die drei Zivilverfahren hat, mit denen dieses Insolvenzverfahren notwendig geworden war,

-         nachdem heute festgestellt werden kann, dass es diversen bürgerrechtlichen Organisationen (PRO POLICE e.V., Berlin; Humanistische Union, ...) inzwischen seinen eigentümlichen Stempelaufdruck hinterlassen hat und weitestgehend bis vollständig aus dem aktiven Bereich der jeweiligen Organisationen heraus genommen wurde (werden musste),

daran ausgerichtet sein, wo die Schwergewichte – Wirtschaftlichkeit bzw. politische Meinungsbildung – des Vereinszwecks immer gewesen ist.

Nach diesen Ausführungen sollen die wirtschaftlichen Kategorien, die gerade in den Hochzeiten der drei Verfahrenskomplexe bedrohlich bis existenzvernichtend für unseren Verein schienen, nicht marginalisiert werden. Aber heute kann auf der Grundlage der durch den Insolvenzverwalter geschaffenen Bestandsaufnahme und der in dem Zeitraum dieses Verfahrens von über drei Jahren eingetretenen Entwicklung davon ausgegangen werden, dass die Gründe die zu der Insolvenz unseres Vereins geführt haben, beseitigt sind und – soweit in ihrem Kern noch bestehend -, wirtschaftlich nicht mehr existenzbedrohend ist.

Ich bitte daher, dies festzustellen und das Verfahren abzuschließen, damit unser Verein sein bis dato außerordentlich erfolgreiches politisches Wirken auch rechtlich wieder uneingeschränkt aufnehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Wüppesahl





Dienstag, 18. September 2001

P R E S S E M I T T E I L U N G

Zu den zum Teil wüsten Reaktionen verschiedener Politiker – einschließlich des Bundesinnenministers – auf die Terroranschläge in den USA - z.B. die Bundeswehr verstärkt im Inneren einzusetzen - sowie zur Situation nach den terroristischen Anschlägen von New York City und Washington D.C., erkläre ich folgendes:

„Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht erst seitdem das FBI mehrere Tatverdächtige, die Hamburg bzw. Bochum als Ruhe- und Ausbildungsstätte nutzten, gemeldet hat, einer der bevorzugten Ruhe- und Vorbereitungsräume von Terroristen.

Dies wissen Insider. Jede Äußerung, die – seit Tagen – Überraschung vorspiegelt, ist ein weiterer Beleg für die Überforderung, Unprofessionalität unserer Sicherheitsorgane und/oder Vertuschung schwerwiegenden Versagens.

Es wird völlig übersehen, dass bei aller professionellen Effizienz die Anschläge von NYC und Washington D.C. terroristische Aktionen, aber keinen Krieg, darstellen. Von „Kriegszustand“ kann daher nur reden, wer den USA für militärische Aktionen weltweit einen Freibrief erteilen will.

Terroranschläge können zwar zu Bürgerkriegen führen, aber nur unter gänzlich anderen Umständen Kriege zwischen Nationen auslösen. Und Terror stellt in der Bundesrepublik zu allererst eine polizeiliche Lage dar. Um kriminellen Handlungen mit politischen Hintergründen begegnen zu können, haben wir 17 Staatsschutzdienststellen. Nun hat es natürlich seine Gründe, weshalb in KollegInnenkreisen über genau diese Dienststellen mit Termini wie „Abteilung heiße Luft“ u.ä. gesprochen und gedacht wird.

An zweiter Stelle sind terroristische Anschläge eine Angelegenheit der sog. „Dienste“. Damit bewegt man sich bei den Arbeitsweisen gerade des BND ein gutes Stück weg von der Zivilgesellschaft und hin zu Vorgehensweisen, bei denen Bürgerrechte zum Teil vollständig abgeschafft oder weitestgehend formalisiert (parlamentarische Kontrollgremien) sind.

Und bevor jemand (drittens) in verantwortlicher Stellung auf die Idee kommen sollte, nach Polizeien, BGS und Diensten auch noch die Bundeswehr „ins Spiel“ zu bringen, müßten (eigentlich) weit mehr Anschläge als i.Z.m. der RAF stattgefunden haben, vorliegen. Solche Abstrusitäten vom Bundesinnenminister zu hören, schmerzt jeden Bürgerrechtler. Ich kenne ihn noch aus unserer gemeinsamen Zeit in der Bundestagsfraktion der GRÜNEN mit gänzlich anderen Positionen.

Ach ja, und dann gibt es noch (viertens) die Politik, der auch bei der Inneren Sicherheit das Primat zukommen sollte. Sie beschränkt sich jedoch – wie die aktuelle Diskussion zeigt – ähnlich wie in der Wirtschaftspolitik auf technokratische Rollenerfüllung.

Am erschreckensten sind aus meiner Sicht jedoch zweierlei:

1.      Das völlige Versagen nicht bloß der US-Amerikanischen, sondern auch der bundesdeutschen Nachrichtendienste und Polizeien. Sie haben wieder einmal in erschreckender Kontinuität – nach dem Versagen bei der Prognose der Wende 1989, danach dem explodierenden Rechtsextremismus in der Bundesrepublik u.a.m. – bewiesen, dass sie ihr Geld nicht wert sind. Und jetzt werden sie dafür (?) noch verstärkt ausstaffiert?.

2.      Das Hinterherlaufen der bundesdeutschen außen- und innenpolitischen sog. politischen Klasse hinter den USA sowie das sich Überschlagen in Vorschlägen für Veränderungen im Bereich der inneren „Sicherheit“, die z.T. nicht bloß verfassungswidrig sind, sondern unpraktikabel, ineffizient und – vor allem – den unnötigen weiteren Abbau von Bürger- und Freiheitsrechten bewirken und wohl auch den Vorwand dafür liefern, bisher nicht durchsetzbare Verschärfungen durch die Hintertür einzuführen, ist eines souveränen Staates unwürdig.

Während viele unserer KollegInnen, also PolizeibeamtInnen, bereits Probleme im alltäglichen Umgang mit den BürgerInnen haben, dröhnen in Verantwortung stehende Innenminister in die Öffentlichkeit, dass dafür in keinster Weise ausgebildete SoldatInnen eingesetzt werden sollen. – Es gibt bereits genügend Probleme bei ohnedies vom Ausbildungsstand, Selbstverständnis und inzwischen auch Aufgabenzuweisungen sehr problematischen privaten Sicherheitsgewerbe, das zahlenmäßig mit PolizeibeamtInnen gleich zieht.

Vorschläge nach dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren erfolgen vor der Hintergrund, dass bis dato noch nicht einmal ein terroristischer Akt extremistisch-fundamentalistisch islamischen Hintergrund auf dem Hoheitsgebiet der BRD erfolgt ist und SoldatInnen mit polizeilichemKnow How in ihrer Unbedarftheit sich nicht wesentlich vom Normalbürger unterscheiden; es ist eine Zumutung für an zivilgesellschaftliche Verhältnisse interessierte MitbürgerInnen.

Das ist nicht bloß peinlichst, sondern läßt noch Schlimmeres befürchten, wenn wir nicht bloß mehr die „Schläfer“ und „Auszubildenden“ beherbergen, sondern tatsächlich strategischen Aktionsraum darstellen.

`On the way´ sollen nun Datenschutzstandards gelockert werden, Fingerabdrücke in jeden Reisepaß, Regelanfragen bei unseren unprofessionell arbeitenden Verfassungsschutzämter (erinnert sei bloß beispielhaft an die trotz solcher Instrumente erfolgreiche DDR-Spionage) für Flüchtlinge eingeführt werden u.a.m. – Verantwortliche Politiker sollten sich vielmehr darum kümmern, die ohnedies unter der Kohl-Regierung in erheblichem Maße abgebauten Bürger- und Freiheitsrechte wieder herzustellen und sich nicht daran machen, weitere abzuschaffen ohne dass es gegen professionell arbeitende Terroristen (vor allen Dingen, wenn sie seitens eines staatlichen Geheimdienstes gesponsert werden) bedeutsamen Schutz brächte.

Diese unbedachten oder die eigene Unkenntnis offenbarenden Äußerungen stellen die Verantwortlichen in der Politik leider auf die gleiche Qualitätsstufe mit den Arbeitsleistungen der einschlägigen Sicherheitsorgane (Staatsschutzdienststellen, OK-Dienststellen sowie Wirtschaftskriminalitätsdienststellen der Polizeien incl. der Stabsdienststellen, BfV, LfV´s, MAD, BND). – Vielleicht mag deshalb niemand die Kritik bei offenkundigem Versagen laut erheben?

Sie haben eben nicht bloß hier versagt und hecheln einer über einen langen Zeitraum entwickelten Struktur ihrer Gegenspieler hinterher, sondern lassen als dienstleistende „Politikberatungsinstrumente“ (Verfassungsschutzämter) via ihrer Auftraggeber (PolitikerInnen) jetzt ihre grottenschlechte Arbeitsleistung kaschieren.

Abschließend noch ein Wort zu Hamburg. Es bleibt nicht bloß zu hoffen, dass Hamburg nicht den Orten zugerechnet wird, die Terroristen Unterschlupf (und Ausbildung) gewährt haben. Ansonsten wären das neue Polizeipräsidium, die Innenbehörde, das Rathaus und Harburg in Gefahr.

Das hohe Lob auf eine gelungene Durchsuchung (ohne Zugriff) durch eine Großstadtpolizei nach Anschlägen mit sehr großen Auswirkungen an Menschenleben, zerstörten Gebäuden, Auswirkungen auf Finanzplätze und Wirtschaften zeigt wie gering die Erfolge sein dürfen, um der Polizei in Hamburg aus allen Ecken Lob zukommen zu lassen.

Zur Zeit arbeitet das FBI mit der Hamburger Polizei. D.h. nichts anderes, als daß die einen Dilettanten mit den anderen zusammenwirken. Das Abarbeiten von Passagierlisten, um die wahrscheinlichen Kidnapper und deren Umfeld (im nachherein) auszuleuchten, ist unter kriminalistischen Gesichtspunkten wahrlich keine überwältigende Leistung.

Und gleichzeitig degeneriert die Ausbildung von PolizeibeamtInnen bundesweit immer mehr, findet man Hakenkreuzschmierereien an Wandtafeln in sog. Fachhochschulen der Polizei, liegen gravierende Charaktermängel (letztes Wochenende erschoß ein sog. Student der Polizei-Fachhochschule Hamburg seine Frau und sich), haben die Polizeien selbst rechtsradikale Probleme usw.

Gerade Ausbildung ist der Bereich, der für intelligente Polizei-Arbeit gefördert gehört. Stattdessen hört man Gewerkschafter-Schreie nach mehr Sachausstattung und Personal – nein, es geht zu allererst um ein Mehr an Qualität und dazu gehören polizeiliche MitarbeiterInnen, die radikal denken können, intelligent, innovativ und kreativ sind und dies auch fachlich leben dürfen. Aber genau diese MitarbeiterInnen sind nicht erwünscht.“

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift


Thomas Wüppesahl wurde von dem AG Buxtehude erneut frei gesprochen. Bereits im
Sepember 2000 wurde er wegen des konstruierten Vorwurfs des Aktendiebstahls
(siehe auch UNBEQUEM Nr. 43, Dezember 2000, S. 29 bis 34) von dem AG
Hamburg-Altona frei gesprochen.
Während das damalige Verfahren noch schwerer als Verfolgung aufgrund seiner
politischen Arbeit einzuordnen ging, ist es bei dem jüngsten Freispruch eindeutig
- siehe Anlage.

Sonntag, 26. August 2001

Am Dienstag, den 28. August 2001, um 09:15 Uhr, findet vor dem Amtsgericht Buxtehude (AG Bx), Bahnhofstraße 4, im Saal I, eine öffentliche Hauptverhandlung gegen mich statt. Mir wird Beleidigung des Bundesgrenzschutzes bzw. der GSG 9 vorgeworfen. Deswegen erhielt ich kürzlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stade einen Strafbefehl des AG Bx über 20 Tagessätze. Gegen diesen Strafbefehl habe ich Einspruch eingelegt.

P R E S S E M I T T E I L U N G

„Grundlage des Strafbefehls ist eine Pressemitteilung, die ich am 26. September 2000 in meiner Funktion als Bundessprecher der BAG Kritischer Polizistinnen und Polizisten herausgegeben hatte (Anlage).

Daß hier überhaupt ein Strafbefehl beantragt und auch noch erlassen wurde, gegen den ich mich vor einem Strafgericht verteidigen muß, belegt einmal mehr, welches hohe persönliche Risiko Personen eingehen, die die allseits geforderte Zivilcourage aufzubringen vermögen und sich für Personen einsetzen, die sich hilfesuchend an sie wenden, weil sie sich u.a. wegen ihrer ausländischen Herkunft sogar vom Staat in unzulässiger Weise benachteiligt fühlen und sich allein nicht mehr zu helfen wissen.

Erst im August/September letzten Jahres wurde ich , der dafür bekannt bin, daß ich auch Mißstände in der Hamburger Polizei kritisiere, nach völlig haltlosen Vorwürfen der DIE und der StA Hamburg mit einem Strafverfahren überzogen. Das war erheblich belastend, obschon ich schließlich vom AG Hamburg freigesprochen wurde. Insgesamt habe ich bisher über 20 Strafermittlungsverfahren allein wegen meiner politischen Betätigung erhalten.

Durch dieses neuerliche Verfahren werden nicht nur meine Rechte auf politische Betätigung (Art. 1 GG), Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG) sowie die Verbands- und Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) beeinträchtigt. Durch dieses Verfahren wird einmal mehr dazu beigetragen, engagierte Bürger mundtot zu machen.

Ich halte das Vorgehen gegen mich auch für verfassungswidrig und für einen Schlag gegen das Engagement zum Schutz Benachteiligter.

Verteidigen werden mich die Rechtsanwälte Gerhard Strate und Dr. Peter Wulf. Diese und ich stehen für Rückfragen zur Verfügung.“

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesah - Gründungsmitglied), Bei Faxversand ohne Unterschrift





Dienstag, 26. September 2000

 

Übermorgen, Donnerstag, den 28. September 2000, um 09.15 Uhr, findet vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG D), Bastionsstraße 39, Saal 243, die von einem ehemaligen Angehörigen des Bundesgrenzschutz bzw. der Landespolizei NRW betriebene Klage auf Wiedereinstellung in den Polizeidienst statt.

Der Kläger wird von unserer Bundesarbeitsgemeinschaft seit 1999 betreut.

P R E S S E M I T T E I L U N G

Anläßlich dieses Verhandlungstages erkläre ich folgendes:

„Der Kläger, noch keine 30 Jahre alt, ist eines der extremen Mobbing-Opfer im Polizeidienst.

Der Kläger hatte den Test zur GSG 9 erfolgreich absolviert. Ein halbes Jahr später hat man ihn offensichtlich wegen seiner Adoptivabstammung (deutsch) und seiner Ursprungsabstammung (türkisch) wieder aus der Ausbildung herausgenommen. Die GSG 9 stellt eine deutsche Eliteeinheit dar, die auf die Ursprungsabstammung abstellt.

In seinem Fall kumulieren sich mehrere Problembereiche unserer bundesdeutschen Polizeien:

-    Ausländerfeindlichkeit;

-    Corpsgeist, falsche Kameraderie;

-    Zeugenabsprachen.

Beim Entlassungsverfahren sind eine Fülle von beamtenrechtlichen zwingenden Gesetzesvorschriften nicht gewahrt worden. Die Behörde weigerte sich vier Jahre, bis zum Verhandlungstag, dem Kläger eine ordnungsgemäße Beurteilung auszuhändigen und die Entlassungsgründe zu offenbaren. Die Personalakte wurde beweisbar manipuliert, um den Kläger mit allen Mitteln los zu werden.

Hierdurch verletzt eine oberste Landesbehörde das Grundgesetz, u.a. Art. 103 GG, das rechtliche Gehör, Artl 20 GG die Bindung an Gesetz und Recht, Art. 1 GG die Würde des Menschen.

Es sind eine Fülle weiterer Formvorschriften seitens des Dienstherrn nicht gewahrt worden.

Nachdem sich der Kläger gegen diese und anderen mafiös anmutenden Machenschaften zur Wehr setzte, wurde er richtig unter Druck gesetzt. Es wurde ihm eine Straftat nach dem Waffengesetz

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untergeschoben, er wurde wieder und wieder ohne erkennbare oder benannte Begründung auf öffentlicher Straße überprüft, er wurde – offensichtlich im Zusammenspiel mit den Polizeibehörden – von den zuständigen Ämtern seiner Heimatstadt in einer Weise schikaniert, die seine soziale Existenz in Bedrängnis brachte.

Der Kläger war als ehemaliger Polizeibeamter des Bundes und des Landes NRW plötzlich in einer Behandlungsform zum Freiwild erklärt, wie es ansonsten vom Status nicht gesicherten Ausländern oder Asylbewerbern widerfährt.

Der Kläger, der sehr beflissen, ehrgeizig und pflichtbewußt seinen polizeilichen Pflichten auch als Staatsbürger nachging, wurde plötzlich in Ecken gestellt, mit denen er nichts zu tun hat:

-         Berichte über Neonaziaktivitäten, Organisiertes Rauschgiftmilieu seien frei erfunden;

-         Er selbst sei der Zuhälterei verdächtig und andere „Nettigkeiten“.

Wir von der Bundesarbeitsgemeinschaft haben diesen Sachverhalt intensiv geprüft. Wir haben auch den Kläger dazu vielfach gehört und sind der Überzeugung, daß ihm von den staatlichen Instanzen schweres Unrecht widerfährt.

Es handelt sich um ein roman- bzw. filmreifes Schicksal, daß außerhalb der Polizei stehenden als kaum real zu vermitteln ist. Aber so wie dieses unmenschliche Vorgehen durch bundesdeutsche Polizeien gegen einen ehemaligen von „ihnen“ real ist, so gibt es leider noch viel zu viele andere grauenhafte Vorgänge dieser Qualität im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.

Dieser Vorgang zeigt, wie totalitär eine Obrigkeit auch heute noch gegen „unliebsame Gefolgschaften“, wie „kleine“ Beamte vorgehen kann und dieses Recht über viele Jahre behaupten kann. Viel zu viele Mobbing-Opfer nehmen die Klagemöglichkeiten aus Angst und Hilflosigkeit und mangels Beweisen nicht wahr.

Dem Kläger helfen dabei auch keine der Polizeigewerkschaften, Personalräte, Beauftragte bei den Polizeien, Soziale Ansprechpartner und andere. Das geschieht immer wieder dann, wenn es richtig zur Sache geht. Man kennt sich, Seilschaften laufen wie geschmiert und aus anderen Gründen. Dem Kläger widerfährt eigentlich „nur“ das, was so vielen anderen zum Freiwild erklärten Querdenkern auch geschieht.

Dem Kläger ist es aufgrund seines starken Willen und Durchhaltevermögen mit lang gesuchter und endlich gefundener kompetenter anwaltlicher Unterstützung gelungen, zumindest eine Aufrüttelung der Machenschaften herbeizuführen. Wir hoffen, daß er übermorgen auch den verdienten Erfolg haben wird.“

Wir bitten um Beachtung! – Für Rücksprachen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Am Prozeßtag werde ich als Beobachter mit anderen Vertretern von Bürgerrechtsgruppen anwesend sein.

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl - Gründungsmitglied), Bei PC-Versand ohne Unterschrift





Sonntag, 6. Mai 2001

P R E S S E M I T T E I L U N G

Gestern kamen in Kassel 12 Mitglieder unserer Bundesarbeitsgemeinschaft zusammen. Eingeladen war von dem ehemaligen Bundessprecher Manfred Such zu einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (MV) mit dem Ziel, mich aus der Vorstandsarbeit auszugrenzen. Dieser Einladung mangelte es an notwendigen satzungsmäßig vorgeschriebenen Formalia.

Ein geordneter Verhandlungsablauf wurde mit Hilfe zweier externer professioneller Moderatoren von der Konflikt-Lösungs-Initiative e.V. (KLIMA), Herrn Dr. Alfred Fleissner und Herrn Dieter Gröblinghoff sichergestellt. Die Luft im DGB-Haus „brannte“ nicht bloß, sondern es flammte immer wieder eine tribunalartige Stimmung auf.

„Vorstandsmitglieder flüchten vor Verantwortung in schwieriger Lage“

„Der wichtigste Punkt – fehlende Liquidität für Prozesskosten und damit drohende Streichung aus dem Register des Amtsgericht Hamburg-Altona (AG HH) – konnte nicht befasst werden.

Das war den meisten auch nicht so wichtig wie das Tribunal gegen meine Person. Ich sah mich einer geschlossenen Beton-Riege von fünf Vorstandsmitgliedern (Bianca Müller, Dieter Schenk, Manfred Such, Thomas Brunst und Peter Joswig) ggü., die durch die Ehefrau von Herrn Such, Frau Dittkuhn, bereits die Hälfte der erschienenen Mitglieder ausmachte.

Unterstützt wurde diese Gruppe um z. B. Herrn Reinhard Borchers, der nach seinem gescheiterten Antrag auf der MV aus dem November 2000, die BAG möge sich auflösen, nun seine Stunde gekommen sah.

Nach der mehrheitlichen Aufforderung, ich möge mein Vorstandsamt niederlegen, weil ich die Vorstandsarbeit behindern bzw. unmöglich machen würde, wurde der beantragte Ausschluss meiner Person abgelehnt. Dieser Antrag wurde erst während der Diskussion um die Aufstellung der Tagesordnung (TO) im Hau-Ruck-Verfahren von der Gruppe um Bianca Müller auf die TO gesetzt.

Unmittelbar darauf legten Manfred Such und Dieter Schenk ihre Ämter als Vorstandssprecher bzw. Vorstandsmitglied nieder und erklärten ihren Austritt aus der BAG, da sie auch dann nicht Vorstandsarbeit machen könnten, solange ich Mitglied im Verein bliebe.

Berit Dittkuhn folgte ihrem Mann. - Bianca Müller kündigte im Anschluß an die Zusammenkunft ggü. verschiedenen Personen an, dass sie in „zwei oder drei Tagen“ ihr Amt niederlegen und aus der BAG austreten würde. Sie wolle nur noch meine vermeintliche Abwahl aus dem Sprecheramt „verkünden“.

Damit lässt sich endgültig auch für Außenstehende erkennen, welches „Spiel“ getrieben wird. Die von Frau Müller tatsächlich zu verantwortenden Prozessniederlagen aufgrund unprofessioneller Arbeitsweise in drei Zivilverfahren gegen uns sollen ggü. der Mitgliedschaft nicht verantwortet werden. - Dabei wird sie im besonderen von Dieter Schenk und Manfred Such unterstützt. Deshalb wurden zwei angesetzte Vorstandssitzungen im Januar und Februar d.J. abgesetzt und zu dieser außerordentlichen „MV“ vorschriftswidrig eingeladen. So versuchen die drei sich ihrer Verantwortung zu entziehen. – Das ist auch eine menschliche Enttäuschung.

Die geringe Beteiligung zu einer „MV“ bei der es um die Existenz des Vereins geht, dürfte auf die Information an die Mitgliedschaft zurückzuführen sein, dass es sich gestern lediglich um eine rechtlich unverbindliche Zusammenkunft gehandelt hat. Aus diesen Gründen konnte die gestrige Zusammenkunft (11.00 Uhr bis 18.45 Uhr) zwar keine rechtsverbindlichen Beschlüsse treffen, aber doch Meinungsbilder erstellen. - Und selbst dann, als es endlich „zur Sache“ gehen sollte – ohne dass dadurch rechtlich verbindliche Aufträge hätten erteilt werden können, werden „die Beine in die Hand“ genommen.

Ein m.E. unverantwortliches Verhalten in sich und im besonderen unserem Verein und unseren Anliegen für eine demokratische Polizei, gegen den Corpsgeist u.a.m.

Rechtlich gewählte Sprecher sind z. Zt. Bianca Müller und Thomas Wüppesahl. Eingetragen im Register des AG HH sind Frau Müller, Herr Martin Herrnkind und ich.

In den nächsten Tagen werden die erforderlichen Weichenstellungen zum Streichen aus dem Register des AG HH (Liquidation) vorgenommen - oder eben auch nicht.

Dazu werden die erforderlichen Schritte von den Verantwortlichen in unserer BAG Kritischer Polizistinnen eingeleitet. – Über das Ergebnis werden wir die Öffentlichkeit informieren.“

Mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl), Bei Faxversand ohne Unterschrift

Persönliche Erklärung für die Zusammenkunft der BAG-Mitglieder am 5. Mai 2001 an alle Anwesenden und für das Protokoll:

Seit Ende Dezember 2000 hat sich in unserem Verein eine Konflikteskalation ereignet, die mit Bordmitteln nicht mehr zu beheben ist. Ab einer gewissen Stufe gibt es aus dem Teufelskreis der gegenseitigen Schuldzuweisungen kein Entrinnen mehr. Diese Stufe ist mit dem Monatswechsel Januar/Februar 2001 m.E. erreicht gewesen. Auf Grundlage dieser Erkenntnis vertrete ich den Standpunkt, dass die gegenwärtigen Probleme nur noch mit externer Hilfe gelöst werden können. Obwohl ich mir meiner Sache weiterhin sicher bin, beurteilen ehemals Vertraute die derzeitige Lage offenbar erheblich anders als ich und sind sich dabei ebenfalls sicher, in der Sache richtig zu liegen.

Aufgrund von Ausgrenzungshandlungen und dabei sammelnden Mobbing-Erfahrungen kann ich mich auch bei gutem Willen nicht immer in der Wahl meiner Worte zurückhalten, wenn es darum geht, Schlimmeres zu verhindern. Selbstverständlich stehe ich dazu, auch Fehler zu machen, wenn ich für Verbesserungen eintrete. Aber aus dem Zusammenhang wird zweifelsfrei deutlich, dass es mir bei verbalen Zuspitzungen nicht darum geht, jemanden fertig zu machen, sondern in einer ernsten Sache das Richtige zu tun.

Wenn man angesichts komplizierter Zusammenhänge in seinen Äußerungen nicht immer sogleich verstanden wird, muss man sich damit abfinden. Aber nach einiger Zeit sollte man erwarten dürfen, dass sich Fantasie und Wirklichkeit unterscheiden lassen. Ich würde mich freuen, auf sachlicher Ebene mit allen gravierenden Fehlern konfrontiert zu werden. Sollte sich meine Wahrnehmung als so verzerrt belegen lassen, dass die andere Seite von mir zu Unrecht kritisiert worden ist, bin ich sofort bereit, mein Amt niederzulegen.

Unter der Voraussetzung einer realitätsgerechten Behandlung der anstehenden Fragen erscheint mir eine konstruktive Problembewältigung nach wie vor möglich. An meiner Bereitschaft dazu soll es nicht scheitern.

Freuen würde ich mich, wenn jeder für sich zu derselben Schlussfolgerung gelangen könnte.